Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.2008 - 2 B 128.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Notwendigkeit" in den beihilferechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 05.05.2006 - 3 K 2240/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 6 A 2321/06
- BVerwG, 29.09.2008 - 2 B 128.07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
Auszug aus BVerwG, 29.09.2008 - 2 B 128.07
Der Gesetzgeber selbst hat in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, sowie festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben. - BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2008 - 2 B 128.07
Rn. 3 Für die Beantwortung dieser Frage bedarf es keines Revisionsverfahrens; sie lässt sich auf der Grundlage der Entscheidung des Senats vom 17. Juni 2004 (BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103) ohne weiteres verneinen. - BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus BVerwG, 29.09.2008 - 2 B 128.07
Der Gesetzgeber selbst hat in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, sowie festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben. - BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84
Rentner-Pensionäre
Auszug aus BVerwG, 29.09.2008 - 2 B 128.07
Der Gesetzgeber selbst hat in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, sowie festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben. - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Auszug aus BVerwG, 29.09.2008 - 2 B 128.07
Der Gesetzgeber selbst hat in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, sowie festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 1328/08
Vereinbarkeit eines rückwirkenden Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger …
Rn. 94 vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2008 - 26 K 4566/07 -, juris Rn. 20; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. November 2008 - 3 K 254/08 -, juris Rn. 27, und VG Minden, Urteil vom 19. Januar 2009 - 4 K 1778/07 -, juris Rn. 18; vgl. darüber hinaus indiziell OVG NRW, Urteil vom 31. August 2007 - 6 A 2321/06 -, a.a.O., juris Rn. 20 ff., und dieser Entscheidung nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 29. September 2008 - 2 B 128/07 -, juris Rn. 4,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 308/09
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für das Präparat "Ostenil" als ein nicht …
Rn. 79 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2008 2 B 128.07 -, juris Rn. 3, durch den die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG NRW vom 31. August 2007 - 6 A 2321/06 -, NWVBl. 2008, 17 = juris zurückgewiesen wurde -. - VG Gelsenkirchen, 14.11.2008 - 3 K 254/08
Beihilfefähigkeit, Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Medikamente, …
Rn. 57 u.a. Beschluss vom 29. September 2008 (2 B 128/07) und Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 (2 B 138.07, 2 B 140.07, 2 B 143.07),. - VG Gelsenkirchen, 24.06.2009 - 3 K 1256/09
Beihilfefähigkeit, Ausschluss verschreibungspflichtiger (u.a. Viagra, Cialis) und …
Rn. 45 Beschluss vom 29. September 2008 (-2 B 128/07-) und Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 (-2 B 138.07-, -2 B 140.07-, -2 B 143.07-),.
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