Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliches Klärungsbedürfnis der Tauglichkeit unterschiedlicher zeitlicher Betroffenheit bzw. Geltung einer Regelung als Differenzierungskriterium im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.06.1988 - 3 B 86.01782
- VGH Bayern, 27.06.1988 - 3 B 87.01661
- BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ). - BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79
Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Die Verneinung dieser Frage ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Verwaltungsrichtlinien nicht unmittelbar Ansprüche der Betroffenen begründen, sondern diese lediglich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen können, daß von tatsächlich angewandten Verwaltungsrichtlinien nicht grundlos zum Nachteil eines einzelnen Betroffenen abgewichen wird (vgl. u.a. BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73] ; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, u.a. darlegen müssen, welche Beweismittel ihrer Ansicht nach das Berufungsgericht hätte heranziehen und welche - vom materiellrechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts aus - entscheidungserheblichen Tatsachen sich daraus über den festgestellten Sachverhalt hinaus im einzelnen noch ergeben hätten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Die Verneinung dieser Frage ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Verwaltungsrichtlinien nicht unmittelbar Ansprüche der Betroffenen begründen, sondern diese lediglich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen können, daß von tatsächlich angewandten Verwaltungsrichtlinien nicht grundlos zum Nachteil eines einzelnen Betroffenen abgewichen wird (vgl. u.a. BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73] ; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, u.a. darlegen müssen, welche Beweismittel ihrer Ansicht nach das Berufungsgericht hätte heranziehen und welche - vom materiellrechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts aus - entscheidungserheblichen Tatsachen sich daraus über den festgestellten Sachverhalt hinaus im einzelnen noch ergeben hätten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Diese Frage bedarf indessen keiner Klärung durch das angestrebte Revisionsverfahren, weil sich schon aus der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ergibt, daß weder eine rein faktische Verwaltungsübung noch eine in Form von Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung einer aus sachgerechten Erwägungen erfolgenden Änderung für die Zukunft unzugänglich ist, auch wenn sich daraus für den einzelnen Beamten Nachteile gegenüber der bisherigen Praxis ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ). - BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
An sich zutreffend macht die Beschwerde eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem von ihr angeführten Urteil des Senats vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - (Buchholz 232 § 79 Nr. 78) geltend, die darin liegt, daß das Berufungsgericht im Falle einer gleichheits- und rechtswidrigen Benachteiligung des Klägers einen Schadensersatzanspruch auch davon abhängig machen will, daß "der Kläger den Nachweis führen könnte, ... daß eine Beförderung ... schuldhaft unterblieben ist". - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Die Verneinung dieser Frage ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Verwaltungsrichtlinien nicht unmittelbar Ansprüche der Betroffenen begründen, sondern diese lediglich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen können, daß von tatsächlich angewandten Verwaltungsrichtlinien nicht grundlos zum Nachteil eines einzelnen Betroffenen abgewichen wird (vgl. u.a. BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73] ; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 7 A 1071/96
Aufhebung einer Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen nachbarschaftsschützende …
Rn. 62 Vgl. dazu, daß selbst eine Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt, in der täglich zwei bis drei Reparaturen durchgeführt werden sollen, in einem allgemeinen Wohngebiet noch zulässig sein kann: OVG Berlin, Urteil vom 20. September 1985 - 2 B 128/88 -, NVwZ 1986, 678.
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