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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1936
BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88 (https://dejure.org/1989,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1989 - 2 B 129.88 (https://dejure.org/1989,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1989 - 2 B 129.88 (https://dejure.org/1989,1936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Disziplinarrechtliche Vorermittlungsakten - Personalakten - Vorermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 90 S. 1 .Hs. 2; LBG BaWü § 113 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1942
  • NVwZ 1989, 874 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 328
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen "materiellen" Personalaktenbegriff gehören zu den vollständigen Personalakten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 LBG - ebenso wie nach der inhaltlich übereinstimmenden Regelung des § 90 Satz 1 Halbsatz 2 BBG - alle ihn "betreffenden Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen" (BVerwGE 56, 102 [BVerwG 30.06.1978 - 6 C 43/76]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]m.w.N.).

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beanspruchte Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerwGE 65.1 ) greift gegenüber der gesetzlich geregelten Befugnis des Dienstherrn zur Führung von Personalakten nicht Platz, da diese anderenfalls ihren Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (BVerwGE 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35/78]m.w.N.) nicht mehr erfüllen könnten.

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle - …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Denn zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb notwendige Bestandteile der Personalakten bilden, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. hierzu BVerwGE 67, 300 [BVerwG 01.07.1983 - 2 C 42/82] m.w.N.; Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 2 A 7.83 - ).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beanspruchte Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerwGE 65.1 ) greift gegenüber der gesetzlich geregelten Befugnis des Dienstherrn zur Führung von Personalakten nicht Platz, da diese anderenfalls ihren Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (BVerwGE 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35/78]m.w.N.) nicht mehr erfüllen könnten.
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Einen Entfernungsanspruch - wie ihn die Klägerin vorliegend geltend macht - hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nur hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt, die in die Personalakten gelangt sind, obwohl sie der Sache nach nicht dorthin gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301; 56.102 ; 59.355 ).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne - …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beanspruchte Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerwGE 65.1 ) greift gegenüber der gesetzlich geregelten Befugnis des Dienstherrn zur Führung von Personalakten nicht Platz, da diese anderenfalls ihren Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (BVerwGE 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35/78]m.w.N.) nicht mehr erfüllen könnten.
  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 43.76

    Personalakten - Verwertungsverbot - Getilgte Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen "materiellen" Personalaktenbegriff gehören zu den vollständigen Personalakten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 LBG - ebenso wie nach der inhaltlich übereinstimmenden Regelung des § 90 Satz 1 Halbsatz 2 BBG - alle ihn "betreffenden Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen" (BVerwGE 56, 102 [BVerwG 30.06.1978 - 6 C 43/76]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 2 A 7.83

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Dienstliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Denn zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb notwendige Bestandteile der Personalakten bilden, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. hierzu BVerwGE 67, 300 [BVerwG 01.07.1983 - 2 C 42/82] m.w.N.; Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 2 A 7.83 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1988 - 1 B 426/88
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
    Dem Persönlichkeitsschutz der Klägerin (vgl. dazu auch BVerwGE 75.351 ) wird in angemessener Weise dadurch Rechnung getragen, daß der Dienstherr nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats verpflichtet ist, den Kreis der mit Personalakten befaßten Beschäftigten so eng wie möglich zu halten; denn Personalakten genießen sowohl im dienstlichen als auch im schutzwürdigen persönlich-privaten Interesse des Beamten einen besonderen Vertrauensschutz (BVerwGE 75.17 ; vgl. hierzu auch OVG Münster. Beschluß vom 3. Juni 1988 - 1 B 426/88 - ).
  • OVG Hamburg, 27.05.2019 - 5 Bf 225/18

    Anspruch eines Beamten auf Personalaktenberichtigung bei Änderung des Vornamens

    Er dient dem legitimen Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1980, 2 C 5.78, BVerwGE 59, 355, juris, Rn. 17; Beschl. v. 20.2.1989, 2 B 129.88, NJW 1989, 1942, juris Rn. 3), und er ist für diesen Zweck auch geeignet und erforderlich.

    Dem Persönlichkeitsschutz der Klägerin wird in angemessener Weise dadurch Rechnung getragen, dass der Dienstherr zum einen nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, den Kreis der mit Personalakten befassten Beschäftigten so eng wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.2.1989, a. a. O., Rn. 3), und er zum anderen dabei stets die besondere Geheimhaltungsvorschrift des § 5 Abs. 1 TSG beachten muss.

  • BVerwG, 08.05.2006 - 1 DB 1.06

    Akteneinsichtsrecht; Disziplinarakten; Personalakte.

    Die Disziplinarakte erfüllt die Voraussetzungen des materiellen Personalaktenbegriffs (Urteile vom 15. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 36.66 - BVerwGE 36, 134 und vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 32.69 - BVerwGE 38, 94 ; Beschluss vom 20. Februar 1989 - BVerwG 2 B 129.88 - Buchholz 237.0 § 113 BaWüLBG Nr. 2; stRspr).

    Der Beamte kann das Einsichtsrecht - bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs - wiederholt ausüben, ohne ein berechtigtes Interesse darlegen zu müssen (…Urteile vom 15. Oktober 1970 a.a.O. …und vom 29. April 1971 a.a.O.; Beschluss vom 20. Februar 1989 a.a.O.;… vgl. auch Fürst, in: GKÖD, Bd. I, Teil 2b, K §§ 90 - 90g BBG Rn. 45).

  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 3 CE 15.423

    Landesbeamter; Akteneinsicht; Personalakte; Sachakte; personenbezogene Daten; …

    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) zu rechnen ist, hängt demzufolge davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. auch BVerwG, B.v. 20.2.1989 - 2 B 129/88 - juris Rn. 2).

    Damit wird deutlich, dass der Gesetzgeber mit Art. 107 BayBG eine beamtenrechtliche Spezialvorschrift schaffen wollte, die dem Beamten eine Einsichtsmöglichkeit in Bezug auf seine Person erhobenen Daten ermöglicht, wenn und soweit diese in einem (unmittelbaren) Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen (so bereits BVerwG, B.v. 20.2.1989 - 2 B 129/88 - juris Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 265/04

    Übertragung der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten einer Gemeinde nach dem …

    BVerwG, Beschluss vom 20.2.1989 - 2 B 129/88 - NJW 1989, 1942; Urteil vom 28.8.1986 - 2 C 51.84 - BVerwGE 75, 17 ff.
  • VG Hamburg, 19.08.2021 - 20 K 3519/19

    Erfolglose Klage auf Anpassung einer Beförderungs- und …

    Er dient dem legitimen Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1980, 2 C 5.78, BVerwGE 59, 355, juris, Rn. 17; Beschl. v. 20.2.1989, 2 B 129.88, NJW 1989, 1942, juris Rn. 3), und er ist für diesen Zweck auch geeignet und erforderlich.

    Dem Persönlichkeitsschutz der Klägerin wird in angemessener Weise dadurch Rechnung getragen, dass der Dienstherr zum einen nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, den Kreis der mit Personalakten befassten Beschäftigten so eng wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.2.1989, a. a. O., Rn. 3), und er zum anderen dabei stets die besondere Geheimhaltungsvorschrift des § 5 Abs. 1 TSG beachten muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 6 A 1427/15

    Nichtbestehen des Anspruchs eines Beamten auf Entfernung von Disziplinarvorgängen …

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989 - 2 B 129/88 -, juris mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung.
  • VG Köln, 01.07.2009 - 34 K 4172/08

    Informationspflicht der Personalvertretung zur Durchführung betrieblicher …

    Das sind alle den Beschäftigten betreffenden Vorgänge, die mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989, 2 B 129/88, NJW 1989, 1942).
  • VG Köln, 02.11.2009 - 34 K 181/09

    Umfang der Informations- und Beteiligungsrechte des Antragstellers im …

    Das sind alle den Beschäftigten betreffenden Vorgänge, die mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989, 2 B 129/88, NJW 1989, 1942).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2008 - 34 K 3001/08

    Namentliche Nennung von Beschäftigten, bei denen die Voraussetzungen für ein …

    Das sind alle den Beschäftigten betreffenden Vorgänge, die mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989, 2 B 129/88, NJW 1989, 1942).
  • VG Frankfurt/Main, 30.08.1989 - III/2 E 2426/87

    Rechtsweg für eine Klage aus dem Beamtenverhältnis; Eröffnung des …

    In dieser Entscheidung ist kein Widerspruch zu der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 20.2.1989 - 2 B 129.88 -, abgedruckt in VBlBW 1989, S. 328) zu sehen, denn die Disziplinarordnung des Bundes (vgl. § 119 BDO) kennt eine den erwähnten Bestimmungen der Durchführungsverordnung zu § 120 der Hessischen Disziplinarordnung vergleichbare Regelung nicht.
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