Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens mangels inhaltlicher Bestimmtheit der verfolgten Sachentscheidung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22b GemO ND
Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen; Kostendeckungsvorschlag; nachvollziehbarer Inhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
- OVG Niedersachsen, 10.09.2004 - 10 ME 76/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1997 - 7 A 12417/96
Bürgerbegehren; Bürgerentscheidfähige öffentliche Einrichtung ; Öffentliche …
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Insofern kommt eine "wohlwollende" Auslegung entgegen der Auffassung der Antragsteller im Hinblick auf die große Bedeutung der Bestimmtheit der Fragestellung nicht in Betracht (…vgl. Ritgen, a.a.O., ;… Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 28; a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425 , das ausführte, es sei Aufgabe des Rates im Zusammenhang insbesondere der Zulässigkeitsentscheidung, die dem Bürgerentscheid zugrundezulegende Frage in zulässiger Weise "zu fassen").Die nachträgliche Erforschung des "wahren" Willens der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens verbietet sich jedenfalls im Regelfall, weil "die lediglich teilweise Aufrechterhaltung eines originären und demokratischen Votums der Bürgerschaft und die damit verbundene Ersetzung des tatsächlich manifest gewordenen Willens des gemeindlichen Trägerorgans durch die Annahme eines hypothetischen Willens, der sich auf die Gültigkeit allein eines Teils der getroffenen Entscheidung richtet [...] schon mit Blick auf die notwendige Berechenbarkeit demokratischer Entscheidungsprozesse, das Vertrauen in den unverfälschten Bestand ihrer Ergebnisse sowie dem daraus resultierenden besonderen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit jedenfalls an strenge Voraussetzungen geknüpft sein" muss (VG Münster…, Beschluss vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 -, V.n.b., zitiert von Ritgen, a.a.O. ; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425 , das sinngemäß ausführte, dass mit der Zulassung nur bezüglich des "positiven Teils" der Initiative der enge sachliche Zusammenhang aufgelöst wäre, in dem die Frage auf den Unterschriftslisten nun einmal gestellt sei und es könne daher vorliegend auch nicht ausgeschlossen werden, dass nur in dem in der Frage formulierten inhaltlichen Zusammenhang mit der Ablehnung eines - angeblichen - Auftrags die hinreichende Unterstützung durch Unterschriften zusammengetragen worden sei; a.A. offenbar VGH München, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, Juris, danach veröffentlicht in BayVBl. 2001, 565 f., das darlegte, zwar sei der entfallene Teil der Fragestellung von Anfang an rechtlich unzulässig gewesen, dieser Teil sei jedoch nach seinem objektiven Erklärungsinhalt, wie er von den Unterzeichnern habe verstanden werden können und müssen, gegenüber der übrigen Fragestellung ebenfalls nicht dermaßen verselbstständigt, dass er - für sich - den entscheidenden Anstoß für die Unterschriften unter das Begehren gegeben hätte).
- VGH Bayern, 19.02.1997 - 4 B 96.2928
Grundsatzentscheidungen durch Bürgerentscheid sind zulässig
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Darüber hinaus muss das Begehren, da der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses hat, grundsätzlich einen vollziehbaren Inhalt haben (…vgl. Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 27), sofern es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung handelt, die ebenfalls durch ein Bürgerbegehren herbeigeführt werden darf, auch wenn es zur Umsetzung eines Bürgerentscheids jedenfalls dann noch weiterer Detailentscheidungen bedarf (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - 4 B 96.2928 -, Juris (Orientierungssatz Nr. 1), danach veröffentlicht in BayVBl. 1997, 276 ff., und Beschluss vom 23. April 1997 - 4 ZE 97.1237 -, NVwZ 1998, 423 ;… Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 15 a). - VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90
Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluß über die Errichtung einer …
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Grundsatzentscheidungen stellen typischerweise Weichen stellende Entscheidungen des Gemeinderats z.B. über die Einleitung der Planung eines bestimmten Vorhabens, die Standortfrage oder wesentliche Einzelheiten der Gestaltung eines Projekts dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 1990 - 1 S 657/90 -, Juris, danach veröffentlicht in DÖV 1990, 1030 ).
- VGH Bayern, 23.04.1997 - 4 ZE 97.1237
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Darüber hinaus muss das Begehren, da der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses hat, grundsätzlich einen vollziehbaren Inhalt haben (…vgl. Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 27), sofern es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung handelt, die ebenfalls durch ein Bürgerbegehren herbeigeführt werden darf, auch wenn es zur Umsetzung eines Bürgerentscheids jedenfalls dann noch weiterer Detailentscheidungen bedarf (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - 4 B 96.2928 -, Juris (Orientierungssatz Nr. 1), danach veröffentlicht in BayVBl. 1997, 276 ff., und Beschluss vom 23. April 1997 - 4 ZE 97.1237 -, NVwZ 1998, 423 ;… Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 15 a). - VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Soweit die Maßnahme nicht nur einmalige Herstellungs- oder Anschaffungskosten verursacht, sind für darüber hinaus entstehende Folgekosten auch insoweit eine zu beziffernde Prognose und ein Vorschlag zur Deckung dieser Kosten notwendig (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.7.1982 - 1 S 1526/81 -, VBlBW 1983, 269 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, DVBl. 2000, 929). - VGH Bayern, 16.03.2001 - 4 B 99.318
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Die nachträgliche Erforschung des "wahren" Willens der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens verbietet sich jedenfalls im Regelfall, weil "die lediglich teilweise Aufrechterhaltung eines originären und demokratischen Votums der Bürgerschaft und die damit verbundene Ersetzung des tatsächlich manifest gewordenen Willens des gemeindlichen Trägerorgans durch die Annahme eines hypothetischen Willens, der sich auf die Gültigkeit allein eines Teils der getroffenen Entscheidung richtet [...] schon mit Blick auf die notwendige Berechenbarkeit demokratischer Entscheidungsprozesse, das Vertrauen in den unverfälschten Bestand ihrer Ergebnisse sowie dem daraus resultierenden besonderen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit jedenfalls an strenge Voraussetzungen geknüpft sein" muss (VG Münster…, Beschluss vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 -, V.n.b., zitiert von Ritgen, a.a.O. ; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425 , das sinngemäß ausführte, dass mit der Zulassung nur bezüglich des "positiven Teils" der Initiative der enge sachliche Zusammenhang aufgelöst wäre, in dem die Frage auf den Unterschriftslisten nun einmal gestellt sei und es könne daher vorliegend auch nicht ausgeschlossen werden, dass nur in dem in der Frage formulierten inhaltlichen Zusammenhang mit der Ablehnung eines - angeblichen - Auftrags die hinreichende Unterstützung durch Unterschriften zusammengetragen worden sei; a.A. offenbar VGH München, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, Juris, danach veröffentlicht in BayVBl. 2001, 565 f., das darlegte, zwar sei der entfallene Teil der Fragestellung von Anfang an rechtlich unzulässig gewesen, dieser Teil sei jedoch nach seinem objektiven Erklärungsinhalt, wie er von den Unterzeichnern habe verstanden werden können und müssen, gegenüber der übrigen Fragestellung ebenfalls nicht dermaßen verselbstständigt, dass er - für sich - den entscheidenden Anstoß für die Unterschriften unter das Begehren gegeben hätte). - OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03
Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige …
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Dabei kann offen bleiben, ob der Antragsgegner passivlegitimiert ist (vgl. i.d.S. Nds. OVG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 10 M 1723/98 -, Nds. VBl. 1998, 240; VG Oldenburg, Beschluss vom 3. August 2000 - 2 B 2600/00 -, den Beteiligten bekannt, im Übrigen V.n.b.;… Wefelmeier in KVR-NGO, Kommentar, Stand: März 2004, § 22 b Rdnr. 56 m.w.N.) oder ob der Antrag gegen die Stadt Norderney zu richten gewesen wäre (vgl. i.d.S. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 1986/00 -, Juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 2 B 1747/03 -, Juris; das Nds. OVG änderte die zuletzt genannte Entscheidung mit Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 f., ab, ohne aber die vom Verwaltungsgericht angenommene Passivlegitimation zu beanstanden). - OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00
Aufschiebende Wirkung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; einstweilige Anordnung; …
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Mit dem Verwaltungsgericht geht der Senat davon aus, dass die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden dürfen, weil die Antragsteller regelmäßig nicht über das Fachwissen einer Behörde verfügen (Beschl. d. Sen. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, NdsVBl. 2000, 195). - OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 10 M 1723/98
Errichtung einer Integrierten Gesamtschule;; Bedürfnisfeststellung; …
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Dabei kann offen bleiben, ob der Antragsgegner passivlegitimiert ist (vgl. i.d.S. Nds. OVG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 10 M 1723/98 -, Nds. VBl. 1998, 240; VG Oldenburg, Beschluss vom 3. August 2000 - 2 B 2600/00 -, den Beteiligten bekannt, im Übrigen V.n.b.;… Wefelmeier in KVR-NGO, Kommentar, Stand: März 2004, § 22 b Rdnr. 56 m.w.N.) oder ob der Antrag gegen die Stadt Norderney zu richten gewesen wäre (vgl. i.d.S. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 1986/00 -, Juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 2 B 1747/03 -, Juris; das Nds. OVG änderte die zuletzt genannte Entscheidung mit Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 f., ab, ohne aber die vom Verwaltungsgericht angenommene Passivlegitimation zu beanstanden). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 1 S 1526/81
Kostendeckungsvorschlag im Rahmen eines Bürgerbegehrens
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Soweit die Maßnahme nicht nur einmalige Herstellungs- oder Anschaffungskosten verursacht, sind für darüber hinaus entstehende Folgekosten auch insoweit eine zu beziffernde Prognose und ein Vorschlag zur Deckung dieser Kosten notwendig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.7.1982 - 1 S 1526/81 -, VBlBW 1983, 269 ff.;… Hessischer VGH, Urt. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, DVBl. 2000, 929). - VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (Schwimmbad)
- VG Münster, 02.03.1998 - 1 L 98/98
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
- VG Hannover, 23.02.2000 - 1 A 3488/99
- VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08
Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau …
Diese von einem Bürgerentscheid ausgehende besondere Bindungswirkung ist nur dann gerechtfertigt, wenn dessen Gegenstand im Zeitpunkt des Bürgerentscheids sich so konkret darstellt, dass er einer verantwortlichen Entscheidung zugänglich ist und nicht etwa "eine Bindung ins Blaue hinein" bewirkt (ebenso OVG NW, Urteil vom 19.02.2008 - 15 A 2961/07 -, NVwZ-RR 2008, 636 ff., Beschluss vom 18.10.2007 - 15 A 2666/07 -, juris, und Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 - DÖV 2002, 961 f.; OVG Saarland, Urteil vom 12.06.2008 - 1 A 3/08 -, juris; VG Minden, Urteil vom 01.08.2007 - 3 K 422/07 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 08.04.2005 - 4 ZB 04.1264 -, NVwZ-RR 2006, 209 ff.; a. A. BayVGH, Urteil vom 14.10.1998 - 4 B 98.505 - VG Regensburg, Urteil vom 05.07.2000 - RO 3 K 99.2408 - jeweils juris; einschränkend VG Oldenburg, Beschluss vom 17.06.2004 - 2 B 1293/04 - juris; s. zum Ganzen auch Ritgen, Die Zulässigkeit von Bürgerbegehren, NWVBl 2003, 87 ff. m.w.N.). - VG Oldenburg, 21.02.2005 - 2 B 392/05
Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren, dessen …
An dieser (Zulässigkeits-)Voraussetzung würde es allerdings dann fehlen, wenn die Auffassung der Antragsteller zutreffend wäre, dem letzten Bürgerbegehren aus dem Jahre 2004, das Gegenstand des Beschlusses der Kammer vom 17. Juni 2004 (- 2 B 1293/04 -, V.n.b.) war, sei stattgegeben worden.Rechtlich unerheblich ist es nach alledem auch, ob nach dem Inhalt des Schreibens der Stadt Norderney vom 12. März 2004 (s. Beschluss der Kammer vom 17. Juni 2004 - 2 B 1293/04 -, V.n.b.) aufgrund der Eigentums- und Pachtverhältnisse des Bazargebäudes die Verlegung der Verwaltung der Staatsbad Norderney GmbH in das Rathaus nicht zu realisieren wäre, weil - wie in dem Schreiben vertreten wird - nicht der Rat der Stadt nach § 40 Abs. 1 NGO zuständig sei oder sich die Beschlussfassung auch nicht vorbehalten und demzufolge auch kein Bürgerentscheid eine entsprechende Ratsentscheidung ersetzen könne.
- VG Oldenburg, 19.04.2005 - 2 B 901/05
Antragsbefugnis und Gesamtvertretung für Klageverfahren der Initiative bei einem …
Das beschließende Gericht führte zu den Kriterien der Bestimmtheit in seinem Beschluss vom 17. Juni 2004 (- 2 B 1293/04 -, R&R Nr. 22/2004 = http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind= 0560020040012932%20B), Folgendes aus:. - VG Hannover, 19.05.2008 - 1 B 2010/08 Außerdem muss es ausgeschlossen sein, dass ein Bürgerbegehren nur wegen seiner inhaltlichen Vieldeutigkeit und nicht wegen der eigentlich verfolgten Zielsetzung die erforderliche Unterstützung gefunden hat (vgl. Urt.d. erkennenden Gerichts v. 23.02.2000 - 1 A 3488/99 -, Nds. VBl. 2001, 101; VG Oldenburg, Beschl.v. 17.06.2004 - 2 B 1293/04 -, zitiert nach juris;… Wefelmeier in KVR-NGO, Kommentar, Stand Dezember 2007, § 22b Rdnr. 27 ff., m.w.N.).
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