Rechtsprechung
| OVG Berlin, 12.08.1994 - 2 B 13.91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Geschichtliche Bedeutung; Bauliche Anlage; Mehrheit baulicher Anlagen
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10
Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll; …
Rn. 27 Bei der Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks oder eines Ensembles handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der der Denkmalschutzbehörde keinen Beurteilungsspielraum einräumt und gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 12. August 1994 - OVG 2 B 13.91 -, LKV 1995, 226). - VG Halle, 10.11.2004 - 2 A 203/02 Städtebauliche Gründe sind Lieferung jedenfalls dann gegeben, wenn das Gebäude zu einer stadtgeschichtlichen oder stadtentwicklungsgeschichtlichen (Juli 2006) Unverwechselbarkeit führt, die entweder auf eine einheitliche Planung zurückzuführen oder aus anderen Gründen im Laufe der Zeit zustande gekommen ist (…vgl. OVG SN a. a. O.), wenn man nicht schon ausreichen lassen will, dass ein Gebäude die Gliederung und das Erscheinungsbild eines Orts- oder Stadtkerns, einer Straße oder eines Platzes oder die ländliche Siedlungsstruktur (mit-)prägt (so: OVG Berlin, Urteil vom 7.4.1993 2 B 36.90, BRS 55 Nr. 137; Urteil vom 12.8.1994 2 B 13/91, LKV 1995, 226; OVG NW, Urteil vom 10.6.1985 11 A 960/84, BRS 44 Nr. 123; OVG RP, Urteil vom 26.4.1984 1 A 76183, DVBl. 1985, 406).
- VG Potsdam, 13.09.1995 - 2 K 151/94
Rechtmäßigkeit der Eintragung von zwei Nebengebäuden auf einem Grundstück ; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1991 - 2 B 13.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ruhegehaltfähigkeit von Dienstbezügen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze der beamtenrechtlichen Versorgung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.1990 - 4 S 1422/90
- BVerwG, 26.02.1991 - 2 B 13.91
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1991 - 2 B 13.91
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO a.F. durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 26.02.1991 - 2 B 13.91
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO a.F. durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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