Rechtsprechung
| BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 13.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erteilung einer eingeschränkten Umzugskostenvergütungszusage des öffentlichen Dienstherrn an einen Beamten als grundsätzlich bedeutsame Frage; Rechtmäßigkeit der Zusage einer Umzugskostenvergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 15 K 4218/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4733/03
- BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 13.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86
Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld - …
Auszug aus BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 13.06
Soweit gemäß der von der Beschwerde wiedergegebenen Ziffer 3.0.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz (GMBl 1991 S. 65) eine Pflicht zur Anhörung vor dienstlichen Maßnahmen besteht, also vor Versetzungen, Abordnungen usw. des Beamten, die mit einer Zusage der Umzugskostenvergütung verbunden werden sollen, berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit der Zusage einer Umzugskostenvergütung als begünstigenden Verwaltungsakt (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149 ).Im Übrigen ist auch diese Frage in der Rechtsprechung geklärt (Urteil vom 9. Januar 1989 a.a.O.).
- BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20
Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt
Soweit dem die bisherige Rechtsprechung entgegensteht, wonach es sich bei der Zusage der Umzugskostenvergütung um einen Verwaltungsakt handele, der rein begünstigend und deshalb nicht anfechtbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149; ebenso unter teilweise wörtlicher Wiedergabe der Gründe BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 C 3.91 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 4 und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 - juris sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 10 B 2.96 - juris und vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 - juris), hält der Senat daran nicht fest. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 1 A 1351/10
Zusage einer uneingeschränkten Umzugskostenvergütung als ausschließlich …
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, a.a.O., juris, Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 und 33, und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 -, juris, Rn. 24 und 30; ferner Beschluss vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 1 B 610/02 -, n.v., Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4733/03 -, juris, Rn. 97 ff., insbesondere Rn. 102, und Beschluss vom 23. November 2006 - 1 A 1700/05 -, n.v. - VG Kassel, 19.01.2026 - 1 K 1937/24
Dienstliche Gründe als Voraussetzung für eine Zusage der Umzugskostenvergütung
Bei der Zusage der Umzugskostenvergütung handelt es sich nach der einhelligen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149; vom 15. Dezember 1993 - 10 C 3.91 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 4 und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 - juris; ferner Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 10 B 2.96 - juris, und vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 - juris), um einen Verwaltungsakt, wobei lange Zeit streitig war, ob es sich um einen lediglich begünstigenden oder (auch) belastenden Verwaltungsakt handelt.
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