Rechtsprechung
| BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 130.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Verletzung des grundgesetzlichen Gleichheitssatzes durch die Ausschöpfung von Fristen für den Erlass landesrechtlicher Vorschriften durch ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 4 S 2069/81
- BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 130.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 130.82
Der Gleichheitssatz nötigt den Gesetzgeber nicht, bei einer Neuregelung auf die Einführung von Stichtagen zu verzichten, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt (BVerwGE 44, 130 [133]; 55, 299 [305]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 130.82
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76
Ehereformgesetz
Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 130.82
Die sich aus der Einführung von Stichtagen im Einzelfall unvermeidlich ergebenden Härten sind hinzunehmen, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfGE 47, 85 [94] mit umfangreichen Nachweisen). - BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
Ausschluss der Schadensfeststellung bei Nichtantrittsschäden - …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 130.82
Der Gleichheitssatz nötigt den Gesetzgeber nicht, bei einer Neuregelung auf die Einführung von Stichtagen zu verzichten, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt (BVerwGE 44, 130 [133]; 55, 299 [305]).
- BVerwG, 10.02.1983 - 2 B 12.83
Versetzung in den Ruhestand - Verstoß gegen Grundrechte durch geringeres …
Die mit der rechtlichen Neuregelung insoweit verbundenen Härten sind hinzunehmen (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]; 49, 260 [275]; BVerwGE 44, 130 [133]; 55, 299 [305] sowie Beschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 130.82 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".