Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.1981 - 2 B 132.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99
Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …
Die Zuweisung einer Dienstwohnung ist ein Verwaltungsakt, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hoheitlich und allein im dienstlichen Interesse regelt (…vgl. Urteil vom 30. August 1971, a.a.O. S. 9 f.; Beschluss vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - Buchholz 232 § 74 BBG Nr. 4 S. 2). - BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92
Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes …
Damit unterliegen bei Dienstwohnungen weder Zuweisung und Kündigung noch die allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen der Mitbestimmung des Personalrats (BVerwG Beschluß vom 17. September 1981 - 2 B 132.81 -, Buchholz, 232 § 74 BBG Nr. 4; BVerwG Beschluß vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 -, ZBR 1985, 60; BVerwG Beschluß vom 21. März 1985 - 6 P 18.82 -, Der Personalrat 1986, 54, m. kritischer Anmerkung von Sabottig; im Grundsatz bestätigt auch durch BVerwG Beschluß vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, Der Personalrat 1988, 71; ein Mitbestimmungsrecht nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 HPVG a.F. verneint ausdrücklich auch Hess. VGH Beschlüsse vom 24. März 1982 - HPV TL 29/80 und HPV TL 28/80 - EzBAT § 65 BAT Höchste Dienstwohnungsvergütung Nr. 1). - BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86
Zuweisung einer Dienstwohnung - Werkdienstwohnung - Mitbestimmung des …
Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die Zuweisung einer Dienstwohnung grundsätzlich nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege, weil es sich dabei um einen ausschließlich im dienstlichen Interesse liegenden Vorgang, nicht hingegen um eine soziale Angelegenheit handele (Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - , Beschluß vom 21. März 1985 - BVerwG 6 P 18.82 -). - BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82
Antragsbefugnis des Gesamtpersonalrats - Mitbestimmung der Personalvertretung - …
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde folgt bereits aus dem Wortlaut des § 72 Abs. 2 Nr. 2 LPVG NW, daß sich dieser Mitbestimmungstatbestand nicht auf Maßnahmen der Dienststelle in bezug auf Dienst- oder Werkdienstwohnungen bezieht (vgl. Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - <ZBR 1985, 60>; Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - ).
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