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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 10.12.1985 - 2 B 133/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5017
OVG Bremen, 10.12.1985 - 2 B 133/85 (https://dejure.org/1985,5017)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.12.1985 - 2 B 133/85 (https://dejure.org/1985,5017)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 2 B 133/85 (https://dejure.org/1985,5017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1062
  • NVwZ 1986, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20

    Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft; …

    Soweit im einstweiligen Rechtschutzverfahren im Hochschulzulassungsrecht teilweise und in bestimmten Situationen die Auffassung vertreten wird, ein Anordnungsgrund fehle, wenn der Studienbewerber einen Studienplatz an einem anderen Studienort aufnehmen könne (so etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2013 - 3 Nc 16/13, juris; OVG NRW, Beschl. v. 17.01.2018 - 13 C 58/17, juris; für einen Anspruch auf einstweilige Anordnung auf Zuweisung eines Referendariatsplatzes für Juristen auch OVG Bremen, Beschl. v. 10.12.1985 - 2 B 133/85, juris;… a.A. im Hochschulzulassungsrecht: Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschl. v. 16.09.2008 - 81/08, juris Rn. 10 ff.), so handelt es sich um die Besonderheiten des einstweiligen Rechtschutzes.
  • OVG Bremen, 31.07.1998 - 2 BB 171/98

    Einstweiliger Rechtsschutz in Bezug auf das Bewerbungsverfahren für den …

    Kann der Antragsteller nämlich in andere Bundesländer ausweichen oder hätte er dies tun können, wenn er sich umfassender beworben hätte, bedarf es keiner einstweiligen Anordnung, um einen Zeitverlust abzuwenden, sofern ein Wechsel des Ausbildungsorts zumutbar ist (vgl. OVG Bremen, B.v. 10.02.1985 - 2 B 133/85, NJW 1986, 1062; VG Bremen, B.v. 29.12.1994 - 6 V 251/94).
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