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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12121
BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93 (https://dejure.org/1994,12121)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1994 - 2 B 136.93 (https://dejure.org/1994,12121)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 2 B 136.93 (https://dejure.org/1994,12121)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des ausdrücklichen Berufens auf den Schutz des Schwerbehindertengesetzes - Entlassung eines Beamten auf Probe - Inanspruchnahme der Rechte aus Schwerbehinderteneigenschaft

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93
    In dem zitierten Beschluß ist unter Berufung auf das Urteil des beschließenden Senats vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - (Buchholz 232 § 32 Nr. 29) folgendes ausgeführt:.

    Eine nachträgliche Anhörung des Vertrauensmanns der Dienststelle für Schwerbehinderte sowie der Hauptfürsorgestelle wird, wie der beschließende Senat im Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - (…a.a.O.) ausgeführt hat, dem Zweck des Gesetzes nicht gerecht.

    Ein derartiger Sachverhalt stand in den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - ; Beschluß vom 2. Februar 1988 - BVerwG 2 CB 53.87 - ; Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 - ; Beschluß vom 22. August 1990 - BVerwG 2 B 15.90 - ) auch nicht zur Entscheidung an.

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93
    Derartige Entscheidungen der Hauptfürsorgestelle sind vorsorgliche Maßnahmen, denen der Vorbehalt immanent ist, daß das Verfahren vor dem Versorgungsamt zu einer Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten führt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 67.85 - <BVerwGE 81, 84>).

    Zu fordern ist die vorherige Anhörung, die nach dem Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 67.85 - (…a.a.O.) auch dann möglich ist, wenn zu diesem Zeitpunkt die versorgungsamtliche Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht vorliegt.

  • BVerwG, 22.08.1990 - 2 B 15.90

    Entbehrlichkeit der Anhörung bei Entlassung eines Beamten auf Probe wegen …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93
    Im übrigen ist die Entlassung eines Beamten auf Probe nicht wegen fehlender Anhörung der Hauptfürsorgestelle rechtswidrig, wenn der Beamte nach vorheriger Anhörung zur beabsichtigten Entlassung erst während des Widerspruchsverfahrens sich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft beruft (vgl. Beschluß vom 22. August 1990 - BVerwG 2 B 15.90 - ).

    Ein derartiger Sachverhalt stand in den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - ; Beschluß vom 2. Februar 1988 - BVerwG 2 CB 53.87 - ; Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 - ; Beschluß vom 22. August 1990 - BVerwG 2 B 15.90 - ) auch nicht zur Entscheidung an.

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93
    In dem zitierten Urteil ist ebenso wie in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 27.90 - (Buchholz 237.7 § 9 Nr. 1) ausgeführt, daß dann, wenn der Dienstherr den Probebeamten nicht spätestens am Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit wegen mangelnder Bewährung (wozu auch diejenige in gesundheitlicher Hinsicht gehört) entläßt, er ihm aus diesem Grunde die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach Ablauf der für die Probestatuszeit vorgesehenen Frist nicht mehr verwehren darf.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 115.89

    Schwerbehinderter Beamter - Versetzung in den Ruhestand - Anhörung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93
    Ein derartiger Sachverhalt stand in den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - ; Beschluß vom 2. Februar 1988 - BVerwG 2 CB 53.87 - ; Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 - ; Beschluß vom 22. August 1990 - BVerwG 2 B 15.90 - ) auch nicht zur Entscheidung an.
  • BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87

    Schwerbehinderter Beamter - Zurruhesetzung - Vertrauensmann der Schwerbehinderten …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93
    Ein derartiger Sachverhalt stand in den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - ; Beschluß vom 2. Februar 1988 - BVerwG 2 CB 53.87 - ; Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 - ; Beschluß vom 22. August 1990 - BVerwG 2 B 15.90 - ) auch nicht zur Entscheidung an.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1984 - 2 A 134/83
    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93
    Die geltend gemachte Abweichung (§ 127 Nr. 1 BRRG) von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 7. September 1984 - 2 A 134/83 - (AS Bd. 19 S. 125 ff.) liegt nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2002 - 6 A 728/00

    Beamtenverhältnis auf Probe - Schwerbehinderung - Kinderbetreuungszeit - …

    Rn. 34 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Juni 1993 - 6 A 2076/91 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1994 - 2 B 136.93 -.
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