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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 2 B 147/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13017
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 2 B 147/23 (https://dejure.org/2023,13017)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2023 - 2 B 147/23 (https://dejure.org/2023,13017)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - 2 B 147/23 (https://dejure.org/2023,13017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Gebietsgewährleistungsanspruchs durch Erteilung der Baugenehmigung für den Neubau eines Fachmarktzentrums; Beruhen des bauplanungsrechtlichen Nachbarschutzes auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - 7 D 49/16

    Anfechtung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch einen Nachbarn; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 2 B 147/23
    Rn. 41 Vgl. zur Zielqualität: OVG NRW, Urteil vom 26. Februar 2020 - 7 D 49/16.NE -, BRS 88 Nr. 4 = juris Rn. 27 ff. m. w. N., nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 BN 46.20 -, juris.
  • BVerwG, 24.03.2021 - 4 BN 46.20

    Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel als ein wirksames Ziel der Raumordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 2 B 147/23
    Rn. 41 Vgl. zur Zielqualität: OVG NRW, Urteil vom 26. Februar 2020 - 7 D 49/16.NE -, BRS 88 Nr. 4 = juris Rn. 27 ff. m. w. N., nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 BN 46.20 -, juris.
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 2 B 147/23
    Rn. 22 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, BauR 2008, 793 = juris Rn. 5 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2024 - 2 B 1287/23

    Streit um die Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung; …

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - wird abgeändert und der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden - 9 K 2446/22 - abgelehnt.

    Das dem entgegen gesetzte Vorbringen von Antragsgegnerin und Beigeladener im Verfahren 2 B 55/24 (Eibeschwerdeverfahren zu 9 L 919/23), die Baugenehmigung vom 6. Oktober 2023 stelle eine echte Änderungsbaugenehmigung dar, führt jedenfalls im vorliegenden Eilverfahren schon deshalb zu keiner anderen Beurteilung, weil es im Widerspruch zur Durchführung des von der Stadt R. als Plangeberin und der Beigeladenen als Vorhabenträgerin initiierten ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung der vom Senat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - angesprochenen Fehler des vorhabenbezogenen Bebauungsplans H 15 "Fachmarktzentrum F.-straße-Süd" steht.

    Aufgrund dieses veränderten Umstandes nehme jedoch die ursprünglich im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - getroffene Interessenabwägung keinen anderen Ausgang.

    Rn. 18 a) Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - moniert hat, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan H 15 "Fachmarktzentrum F.-straße-Süd" wegen eines offensichtlichen Verstoßes gegen die sich aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB ergebenden Anforderungen an die Festlegung der Gebäudekubaturen in ihrem wesentlichen Umfang (hinreichende Konkretisierung der Gebäudehöhen),.

    Rn. 26 b) Die weiteren vom Senat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - (…juris Rn. 32 ff.) angesprochenen möglichen formellen und materiellen Mängel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans H 15 "Fachmarktzentrum F.-straße-Süd" dürften bei summarischer Prüfung wohl ebenfalls durch das durchgeführte ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geheilt worden sein.

    Zwar habe die Stadt R. in Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - (…juris Rn. 39 ff.) in der 5. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung des zentralen Versorgungsbereichs von S. auf die gesamte Vorhabenfläche erweitert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2023 - 10 B 645/23

    Kein Baustopp mehr am Belsenplatz in Düsseldorf-Oberkassel

    Rn. 27 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Juli 2023 - 7 B 503/23 -, juris Rn. 5, m. w. N., vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 -, juris Rn. 9, m. w. N., und vom 29. Juni 2015 - 10 B 392/15 -, juris Rn. 8.
  • VG Minden, 20.11.2024 - 9 K 2446/22
    Rn. 11 Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen änderte in dem anschließenden Beschwerdeverfahren 2 B 147/23 den angefochtenen Beschluss der Kammer vom 27. Januar 2023 mit Beschluss vom 4. Mai 2023 ab und ordnete die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage an.

    Nach der Begründung war Anlass für die Änderung, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Beschluss vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - Bedenken im Hinblick auf die Angepasstheit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N04 an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) geäußert hatte.

    Rn. 118 Auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Klägerin im Beschwerdeverfahren 2 B 147/23 sind die entlang der H.-straße vorgesehenen Stellplätze nach Nr. 7.4 der TA Lärm nicht in die Betrachtung der Lärmbelastung einzubeziehen.

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