Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels - Verwendung eines Gerichtsvollziehers im Aufgabenbereich einer anderen Laufbahn
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.09.1989 - 3 B 88.03543
- BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80
Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89
Im Hinblick auf die Hilfsbegründung des Berufungsgerichts wird von der Beschwerde lediglich geltend gemacht, die Vorinstanzen hätten die grundsätzlichen Regeln des Beamtenrechts nicht berücksichtigt, und die angefochtene Entscheidung stehe in krassem Gegensatz zum Urteil des Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 41.80 - <BVerwGE 65, 270 = ZBR 1983, 152>; nach dieser Entscheidung dürfe selbst bei Einverständnis des Beamten mit der Abordnung diesem keine unterwertige Tätigkeit zugewiesen werden. - BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89
Die Hilfsbegründung trägt insofern den angefochtenen Beschluß selbständig, als in dem von der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren die Revision nach § 144 Abs. 4 VwGO auch dann zurückzuweisen wäre, wenn sich die Klage zwar entgegen der Hauptbegründung des Berufungsgerichts als zulässig, aber - entsprechend seiner Hilfsbegründung - als unbegründet erweisen würde (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerw 1 C 55.66 - und vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 -). - BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89
Bei mehrfacher Begründung des Berufungsurteils bedarf es in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - , jeweilsmit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
Ersatz eines Verfolgungsschadens
Auszug aus BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89
Bei mehrfacher Begründung des Berufungsurteils bedarf es in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - , jeweilsmit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89
Soweit eine Abweichung von dem angeführten Urteil des Senats vom 29. April 1982 geltend gemacht werden sollte, fehlt es an einer Darlegung, mit welchem tragenden Rechtssatz im einzelnen das Berufungsgericht vonwelchem das genannte Urteil des Senats - das die vorläufige Verwendung eines Gerichtsvollziehers im Aufgabenbereich einer anderen Laufbahn betraf - tragenden Rechtssatz abgewichen sein soll (vgl. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - ). - BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89
Unter der gleichen Voraussetzung führt demgemäß eine Beschwerde nicht zur Zulassung der Revision (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - ). - BVerwG, 26.10.1971 - I C 55.66
Anspruch auf eine behördliche Bescheinigung des Nichtbestehens eines Verbotes - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89
Die Hilfsbegründung trägt insofern den angefochtenen Beschluß selbständig, als in dem von der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren die Revision nach § 144 Abs. 4 VwGO auch dann zurückzuweisen wäre, wenn sich die Klage zwar entgegen der Hauptbegründung des Berufungsgerichts als zulässig, aber - entsprechend seiner Hilfsbegründung - als unbegründet erweisen würde (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerw 1 C 55.66 - und vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 -).
- BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00
Innungsbezirk; Deckungsgleichheit mit kreisfreier Stadt oder Landkreis, Ausnahmen
Das gilt auch dann, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, dass die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27. August 1999 - BVerwG 1 B 57.99 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -). - BVerwG, 31.03.2000 - 1 B 21.00
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Dies gilt auch, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, daß die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (Beschlüsse vom 17. Juni 1994 - BVerwG 1 B 73.94 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -). - BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99
Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes hinsichtlich jeder das …
Das gilt auch, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, daß die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (Beschlüsse vom 17. Juni 1994 - BVerwG 1 B 73.94 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -). - BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 58.99
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Beurteilung der …
Das gilt auch, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, daß die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (Beschlüsse vom 17. Juni 1994 - BVerwG 1 B 73.94 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".