Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.1976 - II B 15.76 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.01.1973 - I A 26/72
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.11.1975 - II A 35.73
- BVerwG, 04.11.1976 - II B 15.76
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 2 B 15.76
Gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache innerhalb der Beschwerdefrist durch Bezeichnung mindestens einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, dargelegt werden, und zwar unter Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90, ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 2 B 15.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und deren Klärung in dem erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 - und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -). - BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72
Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 2 B 15.76
Die Ausfüllung der Gesetzeslücke setzt ferner die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Gesetzgeber die Gesetzeslücke in einer ganz bestimmten Weise ausgefüllt hätte (vgl. u.a. BVerwGE 45, 85 [90] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.02.1968 - VI B 22.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 2 B 15.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und deren Klärung in dem erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 - und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -). - BVerwG, 26.07.1973 - VI B 22.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 2 B 15.76
Indessen ist diese Frage durch den von der Beschwerde selbst angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 - bereits dahin beantwortet, daß das Entlassungsbegehren als öffentlich-rechtliche Willenserklärung den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen unterliegt und mithin der wirkliche Wille maßgebend ist, und zwar so, wie er als erklärter Wille für denjenigen erkennbar ist, für den die Erklärung bestimmt ist.
- BVerwG, 16.08.1982 - 6 B 38.82
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten …
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hat der Kläger mit dem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zugleich seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 3 SG beantragt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 -, vom 4. November 1976 - BVerwG 2 B 15.76 - und vom 2. Juli 1981 - BVerwG 6 B 17.81 -). - BVerwG, 20.10.1982 - 6 B 71.82
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten …
kommt keine grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne zu, weil durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, daß ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer den Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr gemäß § 55 Abs. 3 SG einschließen kann (vgl. Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 -, vom 4. November 1976 - BVerwG 2 B 15.76 - und vom 2. Juli 1981 - BVerwG 6 B 17.81 -). - BVerwG, 09.08.1977 - 1 B 158.76
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein an eine Behörde gerichteter Antrag als öffentlich-rechtliche Willenserklärung den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen unterliegt und mithin der wirkliche Wille maßgebend ist, und zwar so, wie er als erklärter Wille für den Empfänger der Erklärung erkennbar ist (vgl. z.B. Urteile vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - BVerwG 12, 87 [91]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - VerwRspr 23 Nr. 63, Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 - und vom 4. November 1976 - BVerwG II B 15.76 -).
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