Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 16.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auswirkungen - Fürsorgepflicht - Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 1 A 3649/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2008 - 1 A 3649/06
- BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 16.08
- BVerwG, 25.10.2008 - 2 B 16.08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 16.08
Deshalb sei nach der Entscheidung des Senats vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - (BVerwGE 121, 103) auch diesen Bedenken im Übergangszeitraum nicht weiter nachzugehen. - BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07
Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 16.08
In seinem Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - (zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat zu dieser Frage ausgeführt, die Übertragung der Entscheidungskompetenz über den Ausschluss bestimmter Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit auf den nach § 91 Abs. 1 Satz 1 SGB V von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildeten Gemeinsamen Bundesausschuss begegne zwar verfassungsrechtlichen Bedenken. - BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02
Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 16.08
Im Hinblick darauf, dass die Beihilfevorschriften des Bundes aber ohnehin nichtig seien und nur noch bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode angewandt werden dürften, brauche dies indes nicht entschieden zu werden, denn der Vorschriftengeber habe in Reaktion auf das Urteil des Senats vom 30. Oktober 2003 - BVerwG 2 C 26.02 - (BVerwGE 119, 168 ) mit dem Verweis auf die Arzneimittelrichtlinien in den Beihilfevorschriften gerade Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz dienen, durch die Beihilfevorschriften selbst von der Beihilfefähigkeit ausschließen wollen. - BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 16.08
Ist eine Berufungsentscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluss vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 1 L 146/10
Beihilfegewährung bei sog. Analog-Abrechnung durch Ärzte
Dies ist vorliegend die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (BhV) vom 1. November 2001 ( GMBl. S. 919; MBl. LSA 2002, 10 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 30. Januar 2004 ( GMBl. S. 379; MBl. LSA 2004, 235 ), welche für den vorliegenden Fall noch Anwendung findet ( vgl. auch: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - Az.: 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - Beschluss vom 25. September 2008 - Az.: 2 B 16.08 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.] ). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - 1 L 129/08
Zur Beihilfefähigkeit des Medikamentes "Cialis"
Diese gelten - wie das Verwaltungsgericht mit Recht ausgeführt hat - gegenwärtig auch noch fort (siehe etwa: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - Az.: 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - Beschluss vom 25. September 2008 - Az.: 2 B 16.08 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.]).Da in den BhV selbst, und zwar mit dem Verweis auf die AMR, eine Bestimmung dahingehend getroffen wurde, gerade Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz dienen, auszuschließen, begegnet die weitere, übergangsweise Anwendung der Ausschlussregelung keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - Az.: 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - und Beschluss vom 25. September 2008 - Az.: 2 B 16.08 -, jeweils a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 1 L 89/09
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für sog. HPV-Schutzimpfungen
Dies ist vorliegend die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (BhV) vom 1. November 2001 ( GMBl. S. 919; MBl. LSA 2002, 10 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 30. Januar 2004 ( GMBl. S. 379; MBl. LSA 2004, 235 ), welche für den vorliegenden Fall noch Anwendung findet ( vgl. auch: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - Az.: 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - Beschluss vom 25. September 2008 - Az.: 2 B 16.08 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.] ). - VG Magdeburg, 29.08.2011 - 5 A 117/09
Beihilfefähigkeit von Behandlungskosten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege; …
Dies ist vorliegend die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (BhV) vom 1. November 2001 (GMBl. S. 919; MBl. LSA 2002, 10), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 30. Januar 2004 (GMBl. S. 379; MBl. LSA 2004, 235), welche für den vorliegenden Fall noch Anwendung findet (vgl. auch: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - Az.: 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - Beschluss vom 25. September 2008 - Az.: 2 B 16.08).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2008 - 2 B 16.08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit eines beihilferechtlichen Ausschlusses von Arzneimitteln zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, insbesondere in Form von Levitra und Viagra
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 1 A 3649/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2008 - 1 A 3649/06
- BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 16.08
- BVerwG, 25.10.2008 - 2 B 16.08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2008 - 2 B 16.08
Deshalb sei nach der Entscheidung des Senats vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - (BVerwGE 121, 103) auch diesen Bedenken im Übergangszeitraum nicht weiter nachzugehen. - BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07
Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2008 - 2 B 16.08
In seinem Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - (zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat zu dieser Frage ausgeführt, die Übertragung der Entscheidungskompetenz über den Ausschluss bestimmter Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit auf den nach § 91 Abs. 1 Satz 1 SGB V von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildeten Gemeinsamen Bundesausschuss begegne zwar verfassungsrechtlichen Bedenken. - BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02
Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2008 - 2 B 16.08
Im Hinblick darauf, dass die Beihilfevorschriften des Bundes aber ohnehin nichtig seien und nur noch bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode angewandt werden dürften, brauche dies indes nicht entschieden zu werden, denn der Vorschriftengeber habe in Reaktion auf das Urteil des Senats vom 30. Oktober 2003 - BVerwG 2 C 26.02 - (BVerwGE 119, 168 ) mit dem Verweis auf die Arzneimittelrichtlinien in den Beihilfevorschriften gerade Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz dienen, durch die Beihilfevorschriften selbst von der Beihilfefähigkeit ausschließen wollen. - BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2008 - 2 B 16.08
Ist eine Berufungsentscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluss vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
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