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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 05.12.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2858
BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95 (https://dejure.org/1995,2858)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1995 - 2 B 16.95 (https://dejure.org/1995,2858)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1995 - 2 B 16.95 (https://dejure.org/1995,2858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in das statusrechtliche Amt des Richters am Amtsgericht durch Übertragung oder Entzug der Funktion als ständiger Vertreter des aufsichtsführenden Richters durch ministerielle Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG Anl. III Bundesbesoldungsordnung R

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 430
  • NVwZ-RR 1996, 161
  • DÖV 1995, 1002
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
    Dieses wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Richter (dem Beamten) verliehene Amtsbezeichnung verliehen (vgl. Urteil vom 24. Januar 1991 - BVerwG 2 C 16.88 - <BVerwGE 87, 310, 313 = Buchholz 237.7 § 28 Nr. 8 S. 4>; für Richter vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 und 54.82 - ).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang sich auf die richterliche Unabhängigkeit beruft, so kann dies schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision führen, weil zur Entscheidung, ob eine Maßnahme in die richterliche Unabhängigkeit eingreift, das Richterdienstgericht zuständig wäre (vgl. Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - <BVerwGE 67, 222, 228, 233 = Buchholz 238.5 § 26 Nr. 1>).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
    Dieses wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Richter (dem Beamten) verliehene Amtsbezeichnung verliehen (vgl. Urteil vom 24. Januar 1991 - BVerwG 2 C 16.88 - <BVerwGE 87, 310, 313 = Buchholz 237.7 § 28 Nr. 8 S. 4>; für Richter vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 und 54.82 - ).
  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
    Daß aber hinsichtlich des Besetzungsverfahrens vom Dienstherrn zum Schadensersatz verpflichtende Handlungen vorgelegen hätten (vgl. hierzu Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ), wird von der Beschwerde mit begründeten Revisionszulassungsgründen nicht vorgetragen.
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87

    Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
    In dem hierfür durchgeführten Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Besetzungsverfahren war der Dienstherr gehalten, gemessen an den genannten Eignungsmerkmalen - und zwar bezogen auf diesen Zeitpunkt (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1, 2 = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4 S. 2>) - das neue statusrechtliche Amt an einen Bewerber zu übertragen.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden …

    Das statusrechtliche Amt wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt und durch die dem Beamten oder Richter verliehene Amtsbezeichnung verliehen (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 15.6.1995 - BVerwG 2 B 16.95 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 14 = NVwZ-RR 1996, 161 = ZBR 1995, 373).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 33.10

    Besetzung eines Dienstpostens der Bundeswehr genügt Anforderungen an eine …

    Das statusrechtliche Amt wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem jeweiligen Beamten (oder Soldaten) verliehene Amtsbezeichnung definiert (Urteil vom 24. Januar 1991 - BVerwG 2 C 16.88 - BVerwGE 87, 310 = Buchholz 237.7 § 28 Nr. 8, Beschluss vom 15. Juni 1995 - BVerwG 2 B 16.95 - DÖV 1995, 1002 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10

    Bedeutung dienstlicher Beurteilungen i.R.e. dienstlichen Auswahlentscheidung bei …

    Das statusrechtliche Amt wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem jeweiligen Beamten (oder Soldaten) verliehene Amtsbezeichnung verliehen (Urteil vom 24. Januar 1991 - BVerwG 2 C 16.88 - BVerwGE 87, 310 = Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 8; Beschluss vom 15. Juni 1995 - BVerwG 2 B 16.95 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 14).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 05.12.1995 - 2 B 16.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4478
OVG Berlin, 05.12.1995 - 2 B 16.95 (https://dejure.org/1995,4478)
OVG Berlin, Entscheidung vom 05.12.1995 - 2 B 16.95 (https://dejure.org/1995,4478)
OVG Berlin, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 2 B 16.95 (https://dejure.org/1995,4478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Kombination von Baugenehmigungen; Unzulässigkeit; Ausführung des Vorhabens als Ganzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 534
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus …

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.1995 - 2 B 16.95
    Zwar bestehen grundsätzlich keine Bedenken dagegen, daß ein Bauwilliger für alternativ auf einem Grundstück zu verwirklichende unterschiedliche Projekte mehrere selbständig nebeneinanderbestehende Baugenehmigungen erwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 4 C 1.88 -, UA S. 11 [insoweit nicht in BVerwGE 82, 61 abgedruckt]; OVG NW, Urteil vom 22. Oktober 1987, NVwZ 1988, 554, 555).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1987 - 21 A 330/87

    Baurecht: Verhältnis zwischen Bau- und atomrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.1995 - 2 B 16.95
    Zwar bestehen grundsätzlich keine Bedenken dagegen, daß ein Bauwilliger für alternativ auf einem Grundstück zu verwirklichende unterschiedliche Projekte mehrere selbständig nebeneinanderbestehende Baugenehmigungen erwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 4 C 1.88 -, UA S. 11 [insoweit nicht in BVerwGE 82, 61 abgedruckt]; OVG NW, Urteil vom 22. Oktober 1987, NVwZ 1988, 554, 555).
  • OVG Berlin, 06.09.1994 - 2 S 14.94

    Abstandsfläche; Öffentliche Verkehrsfläche; Abwehrrecht; Nachbar; Wegerecht; …

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.1995 - 2 B 16.95
    Dieser Gesichtspunkt kann allenfalls Bedeutung für die Frage des Nachbarschutzes haben (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 6. September 1995 - OVGE 21, 98); das Vorliegen objektiver Befreiungsvoraussetzungen kann hieraus indes nicht hergeleitet werden.
  • BayObLG, 29.03.1988 - 3 ObOWi 52/87

    Außer Kraft setzen einer Baueinstellung durch eine Teilbaugenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.1995 - 2 B 16.95
    Das Vorhaben muß vielmehr als Ganzes in der einen oder der anderen genehmigten Form ausgeführt werden; andernfalls würde ein Bauwerk fertiggestellt werden, das in dieser konkreten Gestalt als einheitliches Vorhaben weder beantragt noch genehmigt worden ist (vgl. hierzu Simon, BayBO , Stand April 1990, Art. 74 , RdNr. 10 b sowie BayObLG, Beschluß vom 29.3.1988, BayVBl. 1988, 697 f.).
  • OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02

    Anspruch auf Zahlung einer Stellplatz-Ablösesumme wegen einer Nutzung des …

    Eine Nachtragsgenehmigung tritt zwar in Bezug auf die zugelassenen Änderungen ergänzend an die Stelle der entsprechenden Regelungen in der ursprünglichen Baugenehmigung und bildet mit dieser gemeinsam eine untrennbare Einheit (vgl. Urteil des Senats vom 5. Dezember 1995, BRS 58 Nr. 137; VGH BW, Urteil vom 19. Oktober 1995, BauR 1996, 372; Kerkmann/Sattler, Tektur-, Nachtrags- und Änderungsgenehmigung im Baurecht, BauR 2005, 47, 52, 53 m.w.N.).

    Eine Änderungsgenehmigung wäre dagegen ohnehin eine neue selbst-ständige Baugenehmigung, die unabhängig von der ursprünglich erteilten Baugenehmigung die Ausführung eines anderen Bauvorhabens erlaubt (aliud) und naturgemäß nur "isoliert" angefochten werden kann (…vgl. Kerkmann/Sattler, a.a.O., S. 53, OVG Bln, Urteil vom 5. Dezember 1995, BRS 58 Nr. 137; BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2000, BRS 63 Nr. 172).

  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Vielmehr handelt es sich um ein einheitliches Bauvorhaben, das nicht teils in der durch die Baugenehmigung und die dazu erteilte Befreiung festgelegten, teils durch die Nachtragsgenehmigung veränderten Gestalt verwirklicht werden kann (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 5. Dezember 1995 - OVG 2 B 16.95 -, BRS 58 Nr. 137, BauR 1996, S. 534 und UPR 1996, S. 157).
  • OLG Koblenz, 23.05.2002 - 5 U 1620/01

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber dem zivilrechtlich nicht …

    Es muss nur ausgeschlossen sein, dass bei der Verwirklichung verschiedener Vorhaben diese baurechtlich in Widerspruch geraten oder dass einzelne Teile verschiedener Baugenehmigungen miteinander kombiniert werden (vgl. OVG Berlin, BauR 1996, 534 ).
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