Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1992 - 2 B 164.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wesen der dienstlichen Beurteilung - Richtlinien für die Beurteilung von Beamten - Verhältnis der Einzelbewertungen zur Gesamtbeurteilung eines Beamten - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.07.1992 - 4 S 3070/91
- BVerwG, 15.10.1992 - 2 B 164.92
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 15.10.1992 - 2 B 164.92
Vielmehr ergibt sich bereits aus dem Wesen der dienstlichen Beurteilung als einem persönlichkeitsbedingten Werturteil darüber, ob und inwieweit der Beamte den - vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) ohne klärungsbedürftigen Zweifel, daß die Gesamtwertung zu den Wertungen im einzelnen nicht in einem offensichtlichen Widerspruch stehen darf, nicht aber das arithmetische Mittel der Einzelwertungen ist. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1992 - 2 B 164.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.10.1988 - 2 A 2.87
Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Leistung und Befähigung eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 15.10.1992 - 2 B 164.92
Ob diese Richtlinien eingehalten (vgl. dazu Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - ) und zutreffend angewandt worden sind, läßt sich indes nicht rechtsgrundsätzlich, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beurteilen. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 15.10.1992 - 2 B 164.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode
Bei der erneuten Beurteilung durch Bildung eines Gesamturteils wird die Beklagte zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Gesamturteil nach § 41 Abs. 2 BLV nicht aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt werden darf (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (BVerwGE 21, 127, 131 = Buchholz 237.1 Art. 72 Nr. 1), vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 - (Buchholz 232 § 15 Nr. 1) und Beschluß vom 15. Oktober 1992 - BVerwG 2 B 164.92 -). - OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09
Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches …
Rn. 67 Zwar darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Gesamturteil nicht allein aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt werden (…vgl. Urteile vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 - a. a. O. und vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 2 B 164/92 - Juris; Schnellenbach, ZBR 1995, 237). - VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 9 K 2941/12
Fehlerhaftes Beurteilungsverfahren
Dies setzt die Judikatur des BVerwG erkennbar voraus, wenn dort ausgeführt wird, das Gesamturteil bilde nicht das arithmetische Mittel der Einzelbewertungen, dürfe aber auch nicht in Widerspruch dazu stehen (BVerwG 15.10.1992 - 2 B 164.92 - juris Rn. 6).
- VG Düsseldorf, 22.09.2008 - 13 L 529/08
Beurteilung Gesamtnote Gesamturteil arithmetische Ermittlung Gewichtung …
Rn. 21 Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 2 B 164/92 -, juris. - OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2000 - 3 L 221/98 stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1992 - BVerwG 2 B 164/92 -, Juris-Rechtsprechung, Dok.Ausdr. S. 1).
- VG Frankfurt/Main, 03.04.2013 - 9 K 1135/12
Maßstab für eine dienstliche Beurteilung; Maßstab für eine dienstliche …
Dies setzt die Judikatur des BVerwG erkennbar voraus, wenn dort ausgeführt wird, das Gesamturteil bilde nicht das arithmetische Mittel der Einzelbewertungen, dürfe aber auch nicht in Widerspruch dazu stehen (BVerwG 15.10.1992 - 2 B 164.92 - juris Rn. 6). - VG Berlin, 20.11.2007 - 28 A 105.06
Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Richters
Ausprägungsgrade und Gesamtbeurteilung widersprechen sich (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 2 B 164/92 - juris, Rdn. 5 stRspr.).
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