Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 07.03.2003 - 2 B 17/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Eigene Bemühungen um Unterkunft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 96 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG; § 2 Nr. 1 b SOG; § 6 Abs. 1 Nds. SOG
Verpflichtung der Gefahrenabwehrbehörde zur Einweisung eines Obdachlosen in eine Obdachlosenunterkunft; Begriff des "Störers" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung der Gefahrenabwehrbehörde zur Einweisung eines Obdachlosen in eine Obdachlosenunterkunft; Begriff des "Störers"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 27.03.1991 - 12 M 23/91
Zuweisung von Wohnraum an Obdachlosen; Nichtseßhafte; Obdachlose; Ordnung, …
Auszug aus VG Osnabrück, 07.03.2003 - 2 B 17/03
Dies bedeutet, dass der Betroffene zunächst selbst verpflichtet ist, sich intensiv um Unterkunftsmöglichkeiten zu bemühen und erst dann, wenn diese Bemühungen ohne Erfolg bleiben, die zuständige Gemeinde einzutreten hat (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 27.03.1991 - 12 M 23/91 -, NVwZ 1992, 502). - OVG Bremen, 01.10.1993 - 1 B 120/93
Unfreiwillige Obdachlosigkeit; Gefahr für öffentliche Sicherheit; Einweisung in …
Auszug aus VG Osnabrück, 07.03.2003 - 2 B 17/03
Diese Rechte und Lebensgüter des einzelnen Obdachlosen, der sich nicht selbst helfen kann, gehören zugleich zu den Schutzgütern, deren Gefährdung und Verletzung die Polizei abzuwenden hat (vgl. OVG Bremen, B. v. 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, DÖV 1994, 221).
- VG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 8 L 1809/11
Umsetzungsverfügung bei drohender Obdachlosigkeit
Rn. 28 Der Obdachlose und nicht der durch Erwirken eines Räumungsurteils und Vollstreckung desselben die Obdachlosigkeit verursachende Vermieter ist Verantwortlicher nach § 6 HSOG (allg. Auffass., vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1958 - II A 563/56 -, OVGE 14, 265; VG Hannover NVwZ-RR 1991, 148; VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 -).Rn. 37 Bereits aufgrund des in § 9 Abs. 2 HSOG zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Subsidiarität des Notstandseingriffes sowie des § 9 Abs. 1 Nr. 2 HSOG hätte die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Mitteilung des zuständigen Gerichtsvollziehers vom 07.09.2010, von der sie Nachricht erhalten hatte, die Eheleute A und B darauf hinweisen müssen, dass diese nach § 6 HSOG i.V.m. § 11 HSOG ungeachtet des Aussetzungsbeschlusses des Amtsgerichts K vom 29.09.2010 (Az. 1 M 1278/10) zur Vermeidung ihrer Obdachlosigkeit verpflichtet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1958 - II A 563/56 -, OVGE 14, 265; VG Hannover, Beschluss vom 18.10.1990 - 10 B 194/90 -, NVwZ-RR 1991, 148; VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 -).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 3 M 92/09
Prognose über Dauer der Unterbringung bei Zuweisung einer Notunterkunft
Er ist daher zunächst selbst verpflichtet, sich intensiv um Unterkunftsmöglichkeiten zu bemühen und erst dann, wenn diese Bemühungen ohne Erfolg bleiben, hat die zuständige untere Ordnungsbehörde einzutreten (vgl. VG Osnabrück, B. v. 07.03.2003 - 2 B 17/03 - zitiert nach juris). - VG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - 8 L 1441/11
Inanspruchnahmeverfügung bei drohender Obdachlosigkeit
Rn. 24 Der Obdachlose und nicht der durch Erwirken eines Räumungsurteils und Vollstreckung desselben die Obdachlosigkeit verursachende Vermieter ist Verantwortlicher nach § 6 HSOG (allg. Auffass., vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1958 - II A 563/56 -, OVGE 14, 265; VG Hannover NVwZ-RR 1991, 148; VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 -).Rn. 33 Bereits aufgrund des in § 9 Abs. 2 HSOG zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Subsidiarität des Notstandseingriffes sowie des § 9 Abs. 1 Nr. 2 HSOG hätte die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Mitteilung des zuständigen Gerichtsvollziehers vom 07.09.2010, von der sie Nachricht erhalten hatte, die Eheleute G und H darauf hinweisen müssen, dass diese nach § 6 HSOG i.V.m. § 11 HSOG ungeachtet des Aussetzungsbeschlusses des Amtsgerichts F vom 29.09.2010 (Az. 1 M 1278/10) zur Vermeidung ihrer Obdachlosigkeit verpflichtet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1958 - II A 563/56 -, OVGE 14, 265; VG Hannover, Beschluss vom 18.10.1990 - 10 B 194/90 -, NVwZ-RR 1991, 148; VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 -).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2009 - 3 M 92/09
Zuweisung eines Obdachlosen in eine Notunterkunft
Er ist daher zunächst selbst verpflichtet, sich intensiv um Unterkunftsmöglichkeiten zu bemühen und erst dann, wenn diese Bemühungen ohne Erfolg bleiben, hat die zuständige untere Ordnungsbehörde einzutreten (vgl. VG Osnabrück, B. v. 07.03.2003 - 2 B 17/03 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.09.2003 - 2 B 17.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VG Bremen, 29.01.1998 - 2 (6) A 363/93
- OVG Bremen, 19.12.2002 - 2 A 496/98
- BVerwG, 03.09.2003 - 2 B 17.03
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03
Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 03.09.2003 - 2 B 17.03
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 27.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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