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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.09.2003

Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 07.03.2003 - 2 B 17/03   

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https://dejure.org/2003,19840
VG Osnabrück, 07.03.2003 - 2 B 17/03 (https://dejure.org/2003,19840)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 (https://dejure.org/2003,19840)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 07. März 2003 - 2 B 17/03 (https://dejure.org/2003,19840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eigene Bemühungen um Unterkunft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 96 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG; § 2 Nr. 1 b SOG; § 6 Abs. 1 Nds. SOG
    Verpflichtung der Gefahrenabwehrbehörde zur Einweisung eines Obdachlosen in eine Obdachlosenunterkunft; Begriff des "Störers"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Gefahrenabwehrbehörde zur Einweisung eines Obdachlosen in eine Obdachlosenunterkunft; Begriff des "Störers"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1991 - 12 M 23/91

    Zuweisung von Wohnraum an Obdachlosen; Nichtseßhafte; Obdachlose; Ordnung, …

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.03.2003 - 2 B 17/03
    Dies bedeutet, dass der Betroffene zunächst selbst verpflichtet ist, sich intensiv um Unterkunftsmöglichkeiten zu bemühen und erst dann, wenn diese Bemühungen ohne Erfolg bleiben, die zuständige Gemeinde einzutreten hat (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 27.03.1991 - 12 M 23/91 -, NVwZ 1992, 502).
  • OVG Bremen, 01.10.1993 - 1 B 120/93

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit; Gefahr für öffentliche Sicherheit; Einweisung in …

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.03.2003 - 2 B 17/03
    Diese Rechte und Lebensgüter des einzelnen Obdachlosen, der sich nicht selbst helfen kann, gehören zugleich zu den Schutzgütern, deren Gefährdung und Verletzung die Polizei abzuwenden hat (vgl. OVG Bremen, B. v. 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, DÖV 1994, 221).
  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 8 L 1809/11

    Umsetzungsverfügung bei drohender Obdachlosigkeit

    Rn. 28 Der Obdachlose und nicht der durch Erwirken eines Räumungsurteils und Vollstreckung desselben die Obdachlosigkeit verursachende Vermieter ist Verantwortlicher nach § 6 HSOG (allg. Auffass., vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1958 - II A 563/56 -, OVGE 14, 265; VG Hannover NVwZ-RR 1991, 148; VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 -).

    Rn. 37 Bereits aufgrund des in § 9 Abs. 2 HSOG zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Subsidiarität des Notstandseingriffes sowie des § 9 Abs. 1 Nr. 2 HSOG hätte die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Mitteilung des zuständigen Gerichtsvollziehers vom 07.09.2010, von der sie Nachricht erhalten hatte, die Eheleute A und B darauf hinweisen müssen, dass diese nach § 6 HSOG i.V.m. § 11 HSOG ungeachtet des Aussetzungsbeschlusses des Amtsgerichts K vom 29.09.2010 (Az. 1 M 1278/10) zur Vermeidung ihrer Obdachlosigkeit verpflichtet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1958 - II A 563/56 -, OVGE 14, 265; VG Hannover, Beschluss vom 18.10.1990 - 10 B 194/90 -, NVwZ-RR 1991, 148; VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 3 M 92/09

    Prognose über Dauer der Unterbringung bei Zuweisung einer Notunterkunft

    Er ist daher zunächst selbst verpflichtet, sich intensiv um Unterkunftsmöglichkeiten zu bemühen und erst dann, wenn diese Bemühungen ohne Erfolg bleiben, hat die zuständige untere Ordnungsbehörde einzutreten (vgl. VG Osnabrück, B. v. 07.03.2003 - 2 B 17/03 - zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - 8 L 1441/11

    Inanspruchnahmeverfügung bei drohender Obdachlosigkeit

    Rn. 24 Der Obdachlose und nicht der durch Erwirken eines Räumungsurteils und Vollstreckung desselben die Obdachlosigkeit verursachende Vermieter ist Verantwortlicher nach § 6 HSOG (allg. Auffass., vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1958 - II A 563/56 -, OVGE 14, 265; VG Hannover NVwZ-RR 1991, 148; VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 -).

    Rn. 33 Bereits aufgrund des in § 9 Abs. 2 HSOG zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Subsidiarität des Notstandseingriffes sowie des § 9 Abs. 1 Nr. 2 HSOG hätte die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Mitteilung des zuständigen Gerichtsvollziehers vom 07.09.2010, von der sie Nachricht erhalten hatte, die Eheleute G und H darauf hinweisen müssen, dass diese nach § 6 HSOG i.V.m. § 11 HSOG ungeachtet des Aussetzungsbeschlusses des Amtsgerichts F vom 29.09.2010 (Az. 1 M 1278/10) zur Vermeidung ihrer Obdachlosigkeit verpflichtet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1958 - II A 563/56 -, OVGE 14, 265; VG Hannover, Beschluss vom 18.10.1990 - 10 B 194/90 -, NVwZ-RR 1991, 148; VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 B 17/03 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2009 - 3 M 92/09

    Zuweisung eines Obdachlosen in eine Notunterkunft

    Er ist daher zunächst selbst verpflichtet, sich intensiv um Unterkunftsmöglichkeiten zu bemühen und erst dann, wenn diese Bemühungen ohne Erfolg bleiben, hat die zuständige untere Ordnungsbehörde einzutreten (vgl. VG Osnabrück, B. v. 07.03.2003 - 2 B 17/03 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.2003 - 2 B 17.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,60538
BVerwG, 03.09.2003 - 2 B 17.03 (https://dejure.org/2003,60538)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2003 - 2 B 17.03 (https://dejure.org/2003,60538)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2003 - 2 B 17.03 (https://dejure.org/2003,60538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2003 - 2 B 17.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 27.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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