Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 17.23, 2 B 17.23 (2 C 15.23) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Revisionszulassung; Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst mangels Eignung eines Bewerbers)
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Rechtsextremer Rechtsreferendar - Wieviel Verfassungstreue darf der Staat verlangen?
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 20.03.2020 - 2220/II
- VG Würzburg, 30.03.2020 - W 1 E 20.460
- VGH Bayern, 30.04.2020 - 3 CE 20.729
- BVerfG, 23.09.2020 - 2 BvR 829/20
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 1 K 20.449
- VGH Bayern, 22.10.2022 - 3 B 21.2793
- VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
- BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 17.23, 2 B 17.23 (2 C 15.23)
- BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23
- BVerfG, 18.07.2025 - 2 BvR 350/25
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2024 - 4 S 14.24
Funktionär der Partei "Die Heimat" muss vorerst nicht in den juristischen …
Ein Abwarten der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 24. Juli 2023 - 2 B 17.23 - juris zu VGH München, Beschluss vom 22. Dezember 2022 - 3 B 21.2793 - juris), von dem eine umfassende Würdigung der hier in der gebotenen Eile entschiedenen Fragestellung zu erwarten ist, verbietet sich. - VG Cottbus, 30.04.2024 - 9 L 199/24
Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst, persönliche Ungeeignetheit, …
Zum anderen ist mit Beschluss vom 24. Juli 2023 durch das Bundesverwaltungsgericht die Revision, gerade mit Blick auf die auch hier entscheidungserhebliche Frage, ob die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund von Anforderungen an die Eignung eines Bewerbers versagt werden kann, die eine Versagung der Zulassung zum Anwaltsberuf nicht tragen, zugelassen worden (vgl. BVerwG, B. v. 24. Juli 2023 - 2 B 17/23 - juris); eine einheitliche Rechtsauffassung der mit den hier in Rede stehenden Rechtsfragen befassten Gerichte existiert insoweit auch (noch) nicht.
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 07.06.2023 - 2 B 17/23 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 07.06.2023 - 2 B 17/23
- OVG Niedersachsen, 25.08.2023 - 1 ME 78/23
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 08.08.2023 - 2 B 17/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
Bauordnungsverfügung - Zwangsgeldfestsetzung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2022 - 3 MB 1/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer stiftungsaufsichtlichen Maßnahme im …
Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2023 - 2 B 17/23
Dabei ist auf den objektiven Erklärungsinhalt abzustellen, wie er sich dem Betroffenen darstellt (vgl. zum Ganzen OVG Schleswig, Beschl. v. 18.05.2022 - 3 MB 1/21 - juris Rn. 77). - VGH Hessen, 07.07.2023 - 8 B 921/23
Inanspruchnahme des Veranstaltungsorganisators als Zweckveranlasser aufgrund von …
Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2023 - 2 B 17/23
Ein ausreichender Zurechnungszusammenhang besteht schon dann, wenn sich aus Sicht eines unbeteiligten Dritten die Gefahr bzw. Störung nach den Sätzen der Erfahrung als naheliegende Folge des individuellen Verhaltens darstellt (VGH Kassel, Beschl. v. 07.07.2023 - 8 B 921/23 - juris Rn. 19;… OVG Lüneburg, Urt. v. 24.09.1987 - 12 A 269/86 - NVwZ 1988, 638 (639) m.w.N.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1987 - 12 A 269/86
Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2023 - 2 B 17/23
Ein ausreichender Zurechnungszusammenhang besteht schon dann, wenn sich aus Sicht eines unbeteiligten Dritten die Gefahr bzw. Störung nach den Sätzen der Erfahrung als naheliegende Folge des individuellen Verhaltens darstellt (…VGH Kassel, Beschl. v. 07.07.2023 - 8 B 921/23 - juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.09.1987 - 12 A 269/86 - NVwZ 1988, 638 (639) m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - 1 MB 10/18
Anordnung der Nutzungsuntersagung und Störerauswahl
Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2023 - 2 B 17/23
Geht es aber um eine sofortige Räumung, so sind die dem Eigentümer zur Verfügung stehenden Mittel nicht in gleicher Weise effizient (vgl. zum Ganzen: OVG Schleswig, Beschluss vom 19.11.2018 - 1 MB 10/18 - juris Rn. 9).
- VG Sigmaringen, 14.05.2025 - 5 K 1737/22
Bodenschutzrecht; Sanierungsanordnung; PFT-Schaden; Feuerwehreinsatz; …
Dabei kann bei wertender Betrachtungsweise auch ein als "Veranlasser" auftretender Hintermann (mit)verantwortlich sein, wenn dessen Handlung zwar nicht die polizeirechtliche Gefahrenschwelle überschritten hat, aber mit der durch den Verursacher unmittelbar herbeigeführten Gefahr oder Störung eine natürliche Einheit bildet, die die Einbeziehung des Hintermanns in die Polizeipflicht rechtfertigt; eine derartige natürliche Einheit besteht typischerweise beim Zweckveranlasser - in Abgrenzung zum bloßen Anlassgeber -, wenn er die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit subjektiv bezweckt oder gezielt ausgelöst bzw. objektiv veranlasst hat (BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.04.2015 - 2 L 52/13 -, juris) oder auch wenn sich aus Sicht eines unbeteiligten Dritten die Gefahr bzw. Störung nach den Sätzen der Erfahrung als zwangsläufige oder naheliegende Folge des individuellen Verhaltens darstellt (zu den insoweit in den Voraussetzungen durchaus unterschiedlichen Theorien vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2005 - 10 S 1208/04 -, ESVGH 56, 115; Urteil vom 18.09.2001 - 10 S 259/01 -, ZUR 2002, 227; Beschluss vom 29.05.1995 - 1 S 442/95 -, ESVGH 45, 288; HessVGH, Beschluss vom 07.07.2023 - 8 B 921/23 -, juris, m.w.N.; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.08.2023 - 2 B 17/23 -, juris).
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