Rechtsprechung
| OVG Saarland, 16.07.2021 - 2 B 171/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 7 Abs 7 CoronaVV SL, § 161 Abs 2 VwGO
Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfahrens ("Corona-Verordnung") - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO-CP SL § 7 Abs. 7; VwGO § 161 Abs. 2
Billiges Ermessen; Corona; Erledigung; Kosten; Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfahrens ("Corona-Verordnung") - rechtsportal.de
VO-CP SL § 7 Abs. 7; VwGO § 161 Abs. 2
Auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Änderung der Einschätzung der Corona-Gefahrenlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfahrens ("Corona-Verordnung")
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Bremen, 30.06.2020 - 2 B 147/20
Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2021 - 2 B 171/21
Dieser Umstand lässt sich aber nicht der Sphäre eines der Beteiligten zuordnen, denn es liegt hier in der Natur der Sache, dass situativ in kurzen zeitlichen Abständen eine Anpassung des Maßnahmenkatalogs der Rechtsverordnung an das aktuelle Infektionsgeschehen und die entsprechenden wissenschaftlichen Bewertungen zu erfolgen hat.[Vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 27.4.2020 - 2 B 147/20 -, juris][Vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 27.4.2020 - 2 B 147/20 -, juris]. - OVG Saarland, 08.06.2020 - 2 C 133/20
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Klage gegen eine Corona-Verordnung
Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2021 - 2 B 171/21
Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist eine Klärung der durch das Verfahren aufgeworfenen schwierigen Rechtsfragen damit nicht mehr veranlasst.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.6.2020 - 2 C 133/20 -][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.6.2020 - 2 C 133/20 -] Bei Anwendung dieser Grundsätze entspricht es im vorliegenden Fall billigem Ermessen, dass jeder Beteiligte die Hälfte der durch das erledigte Verfahren entstandenen Gerichtskosten und seine außergerichtlichen Kosten trägt.
- OVG Sachsen, 12.08.2021 - 3 B 140/21
Rechtschutzinteresse; Inzidenzen; Schwellenwert von 35; Sommerferien; Corona
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den erledigten Streitstoff zu entscheiden (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 16. Juli 2021 - 2 B 171/21 -, juris Rn. 4). - OVG Saarland, 04.10.2022 - 2 C 77/22
Kostenentscheidung nach Aufhebung einer Veränderungssperre
Rn. 5 Nach Eingang übereinstimmender Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist eine Klärung durch den in der Hauptsache erledigten Prozess aufgeworfener nicht einfach zu beantwortender Rechtsfragen oder gar eine gegebenenfalls erforderliche weitere Aufklärung des Sachverhalts allein mit Blick auf den § 161 Abs. 2 VwGO nicht mehr veranlasst.[vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.5.2022 - 2 C 16/22 - (Corona), Nr. 70 der Leitsatzübersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, und vom 16.7.2021 - 2 B 171/21 - und vom 9.8.2021 - 2 B 328/21 -, Nr. 53 der Leitsatzübersicht II/2021 auf der Homepage des Gerichts, ständige Rechtsprechung][vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.5.2022 - 2 C 16/22 - (Corona), Nr. 70 der Leitsatzübersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, und vom 16.7.2021 - 2 B 171/21 - und vom 9.8.2021 - 2 B 328/21 -, Nr. 53 der Leitsatzübersicht II/2021 auf der Homepage des Gerichts, ständige Rechtsprechung].
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