Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (Schwimmbad)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
- OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00
Aufschiebende Wirkung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; einstweilige Anordnung; …
Auszug aus VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
Soweit das von einem Bürgerbegehren angestrebte Ziel rechtlich oder tatsächlich nicht mehr erreicht werden kann - was der Fall wäre, wenn die Planungen und der Baufortschritt soweit vorangekommen sein sollten, dass eine Umkehr praktisch nicht zu realisieren wäre -, wird das Bürgerbegehren nämlich unzulässig, weil es nunmehr auf ein unmögliches Ziel gerichtet ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 -, Nds. VBl. 2000, 195).Gerade weil der Gesetzgeber in Niedersachsen ausdrücklich auf die aufschiebende Wirkung des Bürgerbegehrens verzichtet hat (Nds. LT, Drucks. 13/2400 S. 10, zitiert nach Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, a.a.O.), bedarf es zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG einer Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, a.a.O.).
An den hieran zu messenden Kostendeckungsvorschlag dürfen allerdings keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, aaO m.w.N; VG Hannover, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 B 368/97.Hi -, NdsVBl. 1997, 159;… Wefelmeier in KVR-NGO § 22b Rn. 32).
- VG Hannover, 12.03.1997 - 3 B 368/97
Auszug aus VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
An den hieran zu messenden Kostendeckungsvorschlag dürfen allerdings keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 24. März 2000, aaO m.w.N; VG Hannover, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 B 368/97.Hi -, NdsVBl. 1997, 159;… Wefelmeier in KVR-NGO § 22b Rn. 32).Der vom Gesetzgeber der Regelung des § 22 b Abs. 9 Satz 1 und 2 NGO beigemessene Zweck rechtfertigt die Annahme, unabhängig von der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hindere erst ein ergangener Bürgerentscheid ein vom Begehren abweichendes Tätigwerden der kommunalverfassungsrechtlich zuständigen Gemeindeorgane (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 B 368/97.Hi -, Nds.VBl. 1997, 159).
- VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95
Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als …
Auszug aus VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
Nach alledem genügen überschlägige, aber schlüssige Angaben über die geschätzte Höhe der anfallenden Kosten und die Folgen der Umsetzung der Maßnahme für den Gemeindehaushalt (…vgl. VG Düsseldorf, a.a.O.; vgl. ferner zu den Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag: VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 1992 - 1 S 1526/81 -, ESVGH 33, 42, 45 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409, 410).
- VG Düsseldorf, 20.11.1998 - 1 K 11351/96
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
Für die Angabe voraussichtlicher Einnahmeausfälle gelten die gleichen Grundsätze (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 1998 - 1 K 11351-96 -, NVwZ 1999, 684). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 1 S 1526/81
Kostendeckungsvorschlag im Rahmen eines Bürgerbegehrens
Auszug aus VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
Nach alledem genügen überschlägige, aber schlüssige Angaben über die geschätzte Höhe der anfallenden Kosten und die Folgen der Umsetzung der Maßnahme für den Gemeindehaushalt (…vgl. VG Düsseldorf, a.a.O.; vgl. ferner zu den Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag: VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 1992 - 1 S 1526/81 -, ESVGH 33, 42, 45 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409, 410). - VGH Baden-Württemberg, 29.11.1982 - 1 S 1415/81
Gemeindehaushaltsrecht; Kostendeckungsvorschlag; Bürgerbegehren; …
- VG Düsseldorf, 13.02.1998 - 1 K 5181/96
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
In einem ähnlichen Fall hat das VG Düsseldorf (Urteil vom 13. Februar 1998 - 1 K 5181/96 -, VwRR 1998, 50) den Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens - "Betrieb und Erhalt sollen weiterhin aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten werden" - für unzureichend gesehen, da die dortige Formulierung schon keine Angaben über die voraussichtliche Höhe der Kosten enthalte. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
Die Vorwegnahme ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise statthaft, weil den Antragstellerinnen ansonsten ein nicht mehr wiedergutzumachender und unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74). - VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen
Auszug aus VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
So hat beispielsweise der VGH Kassel (Urteil vom 28. Oktober 1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451) einen nicht den Anforderungen des § 8 b Abs. 3 Satz 2 Hess. Gemeindeordnung genügenden Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme in dem Text des Bürgerbegehrens "die für den Abriss im Haushalt bereit gestellten Mittel von 150.000,00 DM sollen für die Renovierung verwendet werden" gesehen.
- VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen; …
Dabei kann offen bleiben, ob der Antragsgegner passivlegitimiert ist (vgl. i.d.S. Nds. OVG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 10 M 1723/98 -, Nds. VBl. 1998, 240; VG Oldenburg, Beschluss vom 3. August 2000 - 2 B 2600/00 -, den Beteiligten bekannt, im Übrigen V.n.b.;… Wefelmeier in KVR-NGO, Kommentar, Stand: März 2004, § 22 b Rdnr. 56 m.w.N.) oder ob der Antrag gegen die Stadt Norderney zu richten gewesen wäre (vgl. i.d.S. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 1986/00 -, Juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 2 B 1747/03 -, Juris; das Nds. OVG änderte die zuletzt genannte Entscheidung mit Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 f., ab, ohne aber die vom Verwaltungsgericht angenommene Passivlegitimation zu beanstanden).
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