Rechtsprechung
| OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1 Abs 1 BauVorlV SL 2011, § 57 Abs 2 BauO SL 2004, § 60 Abs 2 BauO SL 2004, § 61 Abs 1 Nr 12h BauO SL 2004, § 81 Abs 1 BauO SL 2004
Baueinstellung; Aufschüttungen im Außenbereich; formell illegale Durchführung nicht verfahrensfreier Arbeiten; Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
LBO Saar § 82 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 16.04.2020 - 5 L 360/20
- OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 8 S 1754/05
Inhalt eines von einem Regionalverband gegenüber einer Gemeinde erlassenen …
Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20
Bei der rechtlichen Überprüfung einer mit dem Hinweis auf das Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens (formelle Illegalität) begründeten Baueinstellungsanordnung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO) kommt einer vom Adressaten eingewandten materiellen Genehmigungsfähigkeit der Anlage unter Ermessensgesichtspunkten allenfalls ausnahmsweise eine Relevanz zu, wenn diese ohne jeden Zweifel "offensichtlich", das heißt ohne nähere Prüfung einzelner Genehmigungsanforderungen, festgestellt werden kann (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 -, AS 33, 35 - 44, BauR 2006, 574).Bei der Überprüfung einer mit dem Hinweis auf das Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens (formelle Illegalität) begründeten Baueinstellungsanordnung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO) kommt schließlich einer vom Adressaten eingewandten materiellen Genehmigungsfähigkeit der Anlage unter Ermessensgesichtspunkten allenfalls ausnahmsweise eine Relevanz zu, wenn diese ohne jeden Zweifel "offensichtlich", das heißt ohne nähere Prüfung einzelner Genehmigungsanforderungen, festgestellt werden kann.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 -, AS 33, 35 - 44, BauR 2006, 574) Davon kann hier keine Rede sein.
- OVG Saarland, 06.01.2006 - 2 Q 37/05
Baueinstellungsanordnung wegen formeller Illegalität; Auslegung einer …
Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20
Bei der rechtlichen Überprüfung einer mit dem Hinweis auf das Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens (formelle Illegalität) begründeten Baueinstellungsanordnung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO) kommt einer vom Adressaten eingewandten materiellen Genehmigungsfähigkeit der Anlage unter Ermessensgesichtspunkten allenfalls ausnahmsweise eine Relevanz zu, wenn diese ohne jeden Zweifel "offensichtlich", das heißt ohne nähere Prüfung einzelner Genehmigungsanforderungen, festgestellt werden kann (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 -, AS 33, 35 - 44, BauR 2006, 574).Bei der Überprüfung einer mit dem Hinweis auf das Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens (formelle Illegalität) begründeten Baueinstellungsanordnung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO) kommt schließlich einer vom Adressaten eingewandten materiellen Genehmigungsfähigkeit der Anlage unter Ermessensgesichtspunkten allenfalls ausnahmsweise eine Relevanz zu, wenn diese ohne jeden Zweifel "offensichtlich", das heißt ohne nähere Prüfung einzelner Genehmigungsanforderungen, festgestellt werden kann.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 -, AS 33, 35 - 44, BauR 2006, 574) Davon kann hier keine Rede sein.
- BGH, 15.10.2009 - VII ZR 2/09
Möglichkeit eines ergänzenden Vortrags bei möglicherweise später noch …
Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20
In dem schriftlichen Bescheid vom 4.2.2020 wurde ausdrücklich die Fortsetzung der Bauarbeiten "bis zur Erteilung einer Baugenehmigung" untersagt.(vgl. zu möglicherweise weitergehenden Anforderungen an die Begründung der Anordnung (§ 39 SVwVfG), wenn die Behörde nach der Formulierung ausdrücklich auf die Vermeidung materieller Genehmigungsanforderungen abstellt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2010 - 2 B 516/09 -, BauR 2010, 246).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91
Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher …
Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20
Diese Entscheidung(vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 19.6.1991 - 4 M 43/91 -, NVwZ 1992, 688) bezog sich im Übrigen auf einen von privaten Anliegern angefochtenen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer teiluntertunnelten Bundesstraße, wobei insoweit von einer vom Verwaltungsgericht für den vorliegenden Kontext zutreffend so bezeichneten "typischen Interessenlage" keine Rede sein kann. - OVG Saarland, 25.05.2020 - 2 A 71/20
Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung
Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20
Abschließend sei noch einmal klargestellt, dass eine Genehmigungsfreistellung - so sie denn gegeben wäre - den Antragsteller nicht davon entbunden hätte und entbinden würde, die bei Vorliegen eines Eingriffs in Natur und Landschaft in Sinne des § 27 SNG notwendige - nach dem § 29 Abs. 1 Satz 2 SNG "isolierte" - naturschutzrechtliche Erlaubnis einzuholen.(vgl. zur naturschutzrechtlichen Relevanz der Beseitigung von Baum- und Gehölzstreifen auf Außenbereichsgrundstücken zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 A 71/20 -) Gleiches gilt - unabhängig von der materiellen Zulassungsfähigkeit - auch für die Frage weitergehender wasserrechtlicher Zulassungserfordernisse nach den §§ 78 und 80 SWG. - OVG Saarland, 09.03.2010 - 2 B 516/09
Voraussetzungen für eine Baueinstellung
Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2020 - 2 B 176/20
In dem schriftlichen Bescheid vom 4.2.2020 wurde ausdrücklich die Fortsetzung der Bauarbeiten "bis zur Erteilung einer Baugenehmigung" untersagt.(vgl. zu möglicherweise weitergehenden Anforderungen an die Begründung der Anordnung (§ 39 SVwVfG), wenn die Behörde nach der Formulierung ausdrücklich auf die Vermeidung materieller Genehmigungsanforderungen abstellt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2010 - 2 B 516/09 -, BauR 2010, 246).
- OVG Saarland, 11.01.2021 - 2 B 342/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Betriebsauflagen für Schießstand; …
Die entsprechenden Ausführungen der Behörde sind keiner inhaltlichen Überprüfung zuzuführen oder zu "würdigen" und von daher auch insoweit nicht ausschlaggebend für die im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO von den Gerichten vorzunehmende Abwägung des Sofortvollzugsinteresses mit dem Suspensivinteresse des Adressaten des zur Rede stehenden belastenden Verwaltungsakts.[zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2020 - 2 B 176/20 -][zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2020 - 2 B 176/20 -]. - OVG Saarland, 02.07.2020 - 2 B 194/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baueinstellungsanordnung; formelle …
Entsprechendes gilt in Fällen, in denen zwischen der Behörde und dem Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrensfreistellung nach dem § 61 Abs. 1 LBO vorliegen oder nicht, wenn im konkreten Fall - wie hier - objektiv belastbare Anhaltspunkte gegeben sind und von der Behörde auch festgestellt und dokumentiert wurden, die die Annahme einer formell illegalen Durchführung nicht verfahrensfreier Arbeiten rechtfertigen.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2020 - 2 B 176/20 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2020 - 2 B 176/20 -, juris]. - VG Halle, 02.11.2021 - 2 B 240/21 Die hiergegen erhobene Klage des Antragstellers wies die beschließende Kammer mit Urteil vom 13. Dezember 2011 ab (2 A 161/11 HAL; vgl. zudem nachfolgend OVG LSA, (Nichtzulassung-) Beschluss vom 22. Mai 2013, 2 L 31/12; vgl. zudem die vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zwangsgeldfestsetzungen: 2 B 1/20 HAL - Eilantrag erfolgreich wegen Ermessensausfalls; 2 B 176/20 HAL und 2 B 73/21 - Eilanträge abgelehnt und von dem Antragsteller im Rechtsmittelverfahren zurückgenommen; vgl. zudem die Urteile des beschließenden Gerichts vom 8. Juni 2021 mit den Aktenzeichen 2 A 64/18 HAL und 2 A 68/18 HAL, ebenfalls betreffend den Wintergarten, beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
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