Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1983 - 2 B 186.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 09.08.1982 - 4 B 63.81
- BVerwG, 13.10.1983 - 2 B 186.82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 2 B 186.82
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 2 B 186.82
Da aber die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) dem Tatrichter nur gebietet, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung ankommt, kann der behauptete Verfahrensverstoß nicht vorliegen; ob aber die vom Berufungsgericht zugrunde gelegte Auffassung zutreffend ist, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - NJW 1983, 187 [189] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60
Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 2 B 186.82
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterliegen nach § 127 Nr. 2 BRRG nur solche Vorschriften der Prüfung im Revisionsverfahren, die entweder einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem allgemeinen Beamtenrecht des Bundes (Art. 75 Nr. 1 GG) haben oder doch zum System dieses Rahmenrechts, also zum eigentlichen Beamtenrecht gehören (BVerwGE 13, 303 [305]). - BVerwG, 21.04.1975 - 6 B 1.75
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 2 B 186.82
Dies gilt auch insoweit, als sich aus dessen Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (vgl. Beschluß vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29 mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung]).
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 42.84
Beamtenrecht - Lehrer - Schadensersatzpflicht - Dienstpflichtverletzung
Sonstiges Landesrecht wird nicht erfaßt, auch wenn sich aus seiner Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Verhältnisse ergeben (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - m.w.Nachw., vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 2 B 186.82 - und vom 4. Dezember 1984 - BVerwG 2 B 2.84 - ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 26.07.1985 - 2 B 102.84
Abwahl eines Beigeordneten in Nordrhein-Westfalen - Nichtzulassung der Revision …
Sonstiges Landesrecht wird nicht erfaßt, auch wenn sich aus seiner Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Verhältnisse ergeben (vgl. hierzu Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - und vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 -); Beschlüsse vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - m.w.Nachw., vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 2 B 186.82 - und vom 4. Dezember 1984 - BVerwG 2 B 2.84 - ständige Rechtsprechung).
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