Rechtsprechung
| BVerwG, 09.08.2002 - 2 B 19.02, 2 C 39.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.03.2002 - 3 B 98.1849
- BVerwG, 09.08.2002 - 2 B 19.02, 2 C 39.02
- BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 39.02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 39.02
Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Auszug aus BVerwG, 09.08.2002 - 2 B 19.02
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 39.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
- VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm; …
Zur Begründung hat er sich auf seinen Vortrag im Verfahren 2 B 19/02 bezogen.Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Verfahren 2 A 168/02, 2 A 213/02, 2 A 214/02 sowie 2 B 85/01, 2 B 19/02, 2 B 41/02 und 1 MA 3579/01 verwiesen.
Der Beklagte hat sich mit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in seinem Schriftsatz vom 12. März 2002 im Verfahren 2 B 19/02 auseinandergesetzt und ausgeführt, dass sich aus den Verfahrensakten über die Aufstellung des Regionalen Raumplanungsverfahrens 2000 nachweisen lasse, dass im Aufstellungsverfahren keineswegs einseitig und in allen Fällen den Wünschen und Interessen der beteiligten Gemeinden gefolgt worden sei.
Offenbleiben kann bei dieser Sachlage ebenso, ob die Erschließung der Windenergieanlagen als gesichert angesehen werden kann, was zwischen den Beteiligten umstritten geblieben ist, wie auch, ob die von der Klägerin im Verfahren 2 B 85/01 und 2 B 19/02 geltend gemachten avifaunistischen Belange als ausgeräumt angesehen werden können.
- VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend; …
Der Beklagte hat sich mit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in seinem Schriftsatz vom 12. März 2002 im Verfahren 2 B 19/02 auseinandergesetzt und ausgeführt, dass sich aus den Verfahrensakten über die Aufstellung des Regionalen Raumplanungsverfahrens 2000 nachweisen lasse, dass im Aufstellungsverfahren keineswegs einseitig und in allen Fällen den Wünschen und Interessen der beteiligten Gemeinden gefolgt worden sei.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".