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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.2002 - 2 B 19.02, 2 C 39.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,54976
BVerwG, 09.08.2002 - 2 B 19.02, 2 C 39.02 (https://dejure.org/2002,54976)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2002 - 2 B 19.02, 2 C 39.02 (https://dejure.org/2002,54976)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2002 - 2 B 19.02, 2 C 39.02 (https://dejure.org/2002,54976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 39.02

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2002 - 2 B 19.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 39.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
  • VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02

    Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm; …

    Zur Begründung hat er sich auf seinen Vortrag im Verfahren 2 B 19/02 bezogen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Verfahren 2 A 168/02, 2 A 213/02, 2 A 214/02 sowie 2 B 85/01, 2 B 19/02, 2 B 41/02 und 1 MA 3579/01 verwiesen.

    Der Beklagte hat sich mit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in seinem Schriftsatz vom 12. März 2002 im Verfahren 2 B 19/02 auseinandergesetzt und ausgeführt, dass sich aus den Verfahrensakten über die Aufstellung des Regionalen Raumplanungsverfahrens 2000 nachweisen lasse, dass im Aufstellungsverfahren keineswegs einseitig und in allen Fällen den Wünschen und Interessen der beteiligten Gemeinden gefolgt worden sei.

    Offenbleiben kann bei dieser Sachlage ebenso, ob die Erschließung der Windenergieanlagen als gesichert angesehen werden kann, was zwischen den Beteiligten umstritten geblieben ist, wie auch, ob die von der Klägerin im Verfahren 2 B 85/01 und 2 B 19/02 geltend gemachten avifaunistischen Belange als ausgeräumt angesehen werden können.

  • VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02

    Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend; …

    Der Beklagte hat sich mit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in seinem Schriftsatz vom 12. März 2002 im Verfahren 2 B 19/02 auseinandergesetzt und ausgeführt, dass sich aus den Verfahrensakten über die Aufstellung des Regionalen Raumplanungsverfahrens 2000 nachweisen lasse, dass im Aufstellungsverfahren keineswegs einseitig und in allen Fällen den Wünschen und Interessen der beteiligten Gemeinden gefolgt worden sei.
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