Rechtsprechung
| BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Vernachlässigung des rechtssytematischen Unterschiedes zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision - Möglichkeit einer Beschwerde gegen die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.10.1983 - 3 B 83 A.384
- BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung genügt es gerade nicht, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Ihr ist insbesondere nicht zu entnehmen, warum sich dem Berufungsgericht - ausgehend von seiner für einen Aufklärungsmangel allein maßgeblichen materiellrechtlichen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.Nachw.) - eine derartige Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen. - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung - wie hier - verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft emtschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
- BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung - wie hier - verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft emtschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung - wie hier - verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft emtschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung - wie hier - verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft emtschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen aufgeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung genügt es gerade nicht, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
Verpflichtung einer Hochschule zur Entrichtung eines Vorschlags für die Ernennung …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Von dieser Vorschrift wird nur Landesbeamtenrecht, nicht aber sonstiges Landesrecht erfaßt, auch wenn sich aus seiner Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (vgl. hierzu Beschlüsse vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - m.w.Nachw. und vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ). - BVerwG, 21.04.1975 - 6 B 1.75
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache - …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1984 - 2 B 2.84
Von dieser Vorschrift wird nur Landesbeamtenrecht, nicht aber sonstiges Landesrecht erfaßt, auch wenn sich aus seiner Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (vgl. hierzu Beschlüsse vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - m.w.Nachw. und vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ).
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 42.84
Beamtenrecht - Lehrer - Schadensersatzpflicht - Dienstpflichtverletzung
Sonstiges Landesrecht wird nicht erfaßt, auch wenn sich aus seiner Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Verhältnisse ergeben (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - m.w.Nachw., vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 2 B 186.82 - und vom 4. Dezember 1984 - BVerwG 2 B 2.84 - ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 26.07.1985 - 2 B 102.84
Abwahl eines Beigeordneten in Nordrhein-Westfalen - Nichtzulassung der Revision …
Sonstiges Landesrecht wird nicht erfaßt, auch wenn sich aus seiner Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Verhältnisse ergeben (vgl. hierzu Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - und vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 -); Beschlüsse vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - m.w.Nachw., vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 2 B 186.82 - und vom 4. Dezember 1984 - BVerwG 2 B 2.84 - ständige Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 08.03.1985 - 2 B 2.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2 BauOBln.
- juris (Volltext/Leitsatz)
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