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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 11.06.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 20.10   

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https://dejure.org/2010,20254
BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 20.10 (https://dejure.org/2010,20254)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2010 - 2 B 20.10 (https://dejure.org/2010,20254)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 2 B 20.10 (https://dejure.org/2010,20254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Medikamente gem. der Beihilfenverordnung vom 17. Februar 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Medikamente gem. der Beihilfenverordnung vom 17. Februar 2009

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 20.10
    Fragen zur Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts haben deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine für die Zukunft maßgebende Klärung herbeiführen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297 S. 33, vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 B 56.03 -).

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in unabsehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 a.a.O.), mag auf sich beruhen.

    Für eine solche Sachlage ist der Beschwerdeführer jedenfalls darlegungspflichtig (vgl. u.a. Beschluss vom 20. Dezember 1995 a.a.O. S. 11 f. m.w.N.).

    Es müssen zumindest Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan oder ersichtlich sein (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 20.10
    Rn. 5 Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , stRspr).
  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 20.10
    Fragen zur Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts haben deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine für die Zukunft maßgebende Klärung herbeiführen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297 S. 33, vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 B 56.03 -).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 B 56.03

    Grundsätzliche Bedeutung von Fragen zur Auslegung und Anwendung auslaufenden …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 20.10
    Fragen zur Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts haben deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine für die Zukunft maßgebende Klärung herbeiführen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297 S. 33, vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 B 56.03 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16

    Disziplinarrechtliche Würdigung des sexuellen Missbrauchs einer Schülerin durch …

    Ein Lehrer, der sich wegen sexuellen Missbrauchs einer ihm zur Erziehung anvertrauten Schülerin strafbar gemacht hat, ist regelmäßig Eignungszweifeln ausgesetzt, weil er elementare Rechte einer Person verletzt hat, deren Schutz und Erziehung ihm als Dienstpflicht obliegt; zu einem konkreten Ansehensschaden muss es insoweit nicht gekommen sein (zu letzterem: BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 B 20.10 -, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 11.06.2010 - 2 B 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32846
OVG Bremen, 11.06.2010 - 2 B 20/10 (https://dejure.org/2010,32846)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.06.2010 - 2 B 20/10 (https://dejure.org/2010,32846)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 2 B 20/10 (https://dejure.org/2010,32846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Geltung des allgemeinen Teils der Diplomprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 14.05.2003 (AT-DPO 2003) für fachspezifische Diplomprüfungsordnungen aus der Zeit vor dessen Inkrafttreten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des allgemeinen Teils der Diplomprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 14.05.2003 (AT-DPO 2003) für fachspezifische Diplomprüfungsordnungen aus der Zeit vor dessen Inkrafttreten

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