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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.1993 - 2 B 209.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10702
BVerwG, 29.01.1993 - 2 B 209.92 (https://dejure.org/1993,10702)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1993 - 2 B 209.92 (https://dejure.org/1993,10702)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1993 - 2 B 209.92 (https://dejure.org/1993,10702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung - Verzicht auf entgeltliche Nebentätigkeit - Bewilligungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 2 B 209.92
    Der beschließende Senat hat diese Regelung - wenn auch in anderem Zusammenhang - für durchaus sinnvoll und damit inzidenter für verfassungsgemäß gehalten (BVerwGE 82, 196 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 2 B 209.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründungsschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 112.97

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit des Verzichts auf Nebentätigkeit bei …

    Die hier streitige Regelung in § 72 a Abs. 2 Satz 1 BBG i.d.F. des Art. 2 Nr. 1 des 11. Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Mai 1994 (BGBl I S. 1078) - der insoweit mit § 72 e Abs. 2 Satz 1 BBG i.d.F. des Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vom 24. Februar 1997 (BGBl I S. 322) übereinstimmt -, daß dem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bzw. Beurlaubung nur entsprochen werden darf, wenn der Beamte erklärt, während der Dauer des Bewilligungszeitraumes auf die Ausübung entgeltlicher Nebentätigkeiten zu verzichten, ist verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1993 - BVerwG 2 B 209.92 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2024 - 4 S 160/24

    Beurlaubung einer Beamtin aus "anderen Gründen" zur Aufnahme einer Lehrtätigkeit …

    Allerdings erschöpft sich der Zweck der nebentätigkeitsrechtlichen Regelungen nicht darin, die Überbeanspruchung von Beamten zu verhindern, vielmehr gleichen diese widerstreitende, jeweils verfassungsrechtlich hinterlegte Interessen von Beamten und Dienstherrn -verfassungsrechtlich vertretbar- aus, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ohne dass sich die Beschwerde damit auseinandersetzen würde (s. zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des nach früherer Rechtslage grundsätzlich sogar erforderlichen Nebentätigkeitsverzichts bei Beurlaubung Senat, Beschluss vom 07.07.1997- 4 S 1087/97- (n.v.) sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 19.11.1997 -2 B 112.97-, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29.01.1993 -2 B 209.92- sowie Senat, Beschluss vom 25.06.2003 -4 S 1540/02-, beide juris).
  • VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04

    Beurlaubungsgrund; juristischer Vorbereitungsdienst; Nebentätigkeit; …

    Dieser rigide Nebentätigkeitsverzicht, der die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung des Dauerurlaubs sicherstellen soll, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.11.1997 - 2 B 112.97 - juris; Beschluss vom 29.1.1993 - 2 B 209.92 - Buchholz 232§ 72 a Nr. 4).
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