Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.1992 - 2 B 21.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beamte - Versicherungsrente - Ruhegehalt
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 1098 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 23.21
Ruhen eines Unterhaltsbeitrags
§ 55 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG 1991 bestimmt, dass der Unterhaltsbeitrag als Versorgungsbezug neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung (§ 33 Abs. 3 Nr. 2 und § 43 Abs. 2 SGB VI) und aus einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (zur Versicherungsrente der VBL, BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1992 - 2 B 21.92 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 17 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 52.86 - BVerwGE 78, 122 ) nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2021 - 3 A 1630/18
Ruhensregelung; Unterhaltsbeitrag; Erwerbsminderungsrente
Rn. 75 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.1992 - 2 B 21.92 -, juris. - OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Anrechnung von Renten; Betriebsrente; Grob fahrlässige Unkenntnis; …
Die sich bei Eintritt des Versicherungsfalls ergebenden Betriebsrentenansprüche unterliegen der Ruhensregelung des § 66 Abs. 1 BremBeamtVG (vgl. bereits BVerwG, Beschl. v. 17.02.1992 - 2 B 21/92, juris zu § 55 BeamtVG;… Zahn, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, 133 AL, Juni 2018, § 55 BeamtVG Rn. 54).
- FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94
Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01
Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den …
Rn. 60 vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1992 - 2 B 21.92 -, ZBR 1992, 155 und Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 52.86 -, BVerwGE 78, 122 für den hier nicht einschlägigen Fall der Abfindung einer solchen Rente. - VG Kassel, 12.05.2021 - 1 K 1323/20
Rentenanrechnung bei mehreren Versorgungsbezügen
Aber auch die Zusatzversorgung der VBL fällt unter die Anrechnungsvorschriften, da diese gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 HBeamtVG als "zusätzliche Alters- oder Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes" anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1992 - 2 B 21/92 -, juris).
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