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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.1992 - 2 B 21.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7953
BVerwG, 17.02.1992 - 2 B 21.92 (https://dejure.org/1992,7953)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1992 - 2 B 21.92 (https://dejure.org/1992,7953)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1992 - 2 B 21.92 (https://dejure.org/1992,7953)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1098 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 23.21

    Ruhen eines Unterhaltsbeitrags

    § 55 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG 1991 bestimmt, dass der Unterhaltsbeitrag als Versorgungsbezug neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung (§ 33 Abs. 3 Nr. 2 und § 43 Abs. 2 SGB VI) und aus einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (zur Versicherungsrente der VBL, BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1992 - 2 B 21.92 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 17 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 52.86 - BVerwGE 78, 122 ) nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2021 - 3 A 1630/18

    Ruhensregelung; Unterhaltsbeitrag; Erwerbsminderungsrente

    Rn. 75 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.1992 - 2 B 21.92 -, juris.
  • OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23

    Anrechnung von Renten; Betriebsrente; Grob fahrlässige Unkenntnis; …

    Die sich bei Eintritt des Versicherungsfalls ergebenden Betriebsrentenansprüche unterliegen der Ruhensregelung des § 66 Abs. 1 BremBeamtVG (vgl. bereits BVerwG, Beschl. v. 17.02.1992 - 2 B 21/92, juris zu § 55 BeamtVG;… Zahn, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, 133 AL, Juni 2018, § 55 BeamtVG Rn. 54).
  • FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94

    Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01

    Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den …

    Rn. 60 vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1992 - 2 B 21.92 -, ZBR 1992, 155 und Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 52.86 -, BVerwGE 78, 122 für den hier nicht einschlägigen Fall der Abfindung einer solchen Rente.
  • VG Kassel, 12.05.2021 - 1 K 1323/20

    Rentenanrechnung bei mehreren Versorgungsbezügen

    Aber auch die Zusatzversorgung der VBL fällt unter die Anrechnungsvorschriften, da diese gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 HBeamtVG als "zusätzliche Alters- oder Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes" anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1992 - 2 B 21/92 -, juris).
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