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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27383
BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19 (https://dejure.org/2019,27383)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2019 - 2 B 22.19 (https://dejure.org/2019,27383)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 2 B 22.19 (https://dejure.org/2019,27383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage der Indizwirkung eines Strafbefehls; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage der Indizwirkung eines Strafbefehls; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17

    Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19
    Das erste Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts wurde aufgehoben; das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 C 12.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 53).

    Rn. 16 Soweit mit einem weiteren Schriftsatz vom 13. Juli 2019 (S. 2, 3. Absatz) die Abweichung des angegriffenen Berufungsurteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2017 - 2 C 12.17 - i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend gemacht wird, ist die Rüge unzulässig.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19
    Rn. 4 a) Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).

    Danach ist außer der Bezeichnung und Formulierung der konkreten Rechtsfrage auch die Angabe der Gründe erforderlich, die die Anerkennung der aufgeworfenen Frage als grundsätzlich rechtfertigen sollen, d.h. weshalb die Tragweite der Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausreicht und weshalb die Frage aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 12. August 1993 - 7 B 86.93 - NJW 1994, 144 f.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19
    Insbesondere sind die Disziplinargerichte verpflichtet, die Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller konkreten be- und entlastenden Umstände zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19
    Beruht die den identischen Sachverhalt betreffende strafgerichtliche Verurteilung des Beamten allerdings auf einem Strafbefehl, scheidet die Bindungswirkung nach § 56 Abs. 1 LDG NRW aus (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - DokBer 2012, 260 Rn. 37).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12).
  • BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 86.93

    Verwaltungsstreitverfahren - Grundsatzrüge - Darlegungsanforderungen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19
    Danach ist außer der Bezeichnung und Formulierung der konkreten Rechtsfrage auch die Angabe der Gründe erforderlich, die die Anerkennung der aufgeworfenen Frage als grundsätzlich rechtfertigen sollen, d.h. weshalb die Tragweite der Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausreicht und weshalb die Frage aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 12. August 1993 - 7 B 86.93 - NJW 1994, 144 f.).
  • BVerwG, 29.12.2016 - 2 B 12.16

    Erfolglose Beschwerde zur Dauer der Erprobungszeit einer stellvertretenden …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12).
  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen …

    Wegen dieser Bindungswirkung ist dem Disziplinargericht eine eigene Beweisaufnahme mittels der Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Anhörung eines sachverständigen Zeugen nicht gestattet (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 2 B 22.19 - juris Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2025 - 3 A 10958/25

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das …

    2024 entgegen, war auch der Beweisantrag insoweit als bereits unzulässig abzulehnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 2 B 22.19 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 -, juris Rn. 41; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1965 - III D 51.65 -, juris Ls. 1).
  • VG Wiesbaden, 12.02.2026 - 28 K 913/24

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Polizeibeamter, Besitz …

    Wegen dieser Bindungswirkung ist dem Disziplinargericht eine eigene Beweisaufnahme mittels insbesondere der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht gestattet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 2 B 22/19 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18/21 -, juris Rn. 41 zu § 57 BDG).
  • OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19

    Abschiebung, ; Suizidgefahr; ärztliche Begleitung

    Die von dem Antragsgegner mit Beschwerdeerwiderung vom 22. August 2019 nochmals abgegebene Versicherung, dass ein weiterer Abschiebungsversuch unter ärztlicher Aufsicht ab Zugriff erfolge und dass der Antragsteller bei Ankunft an medizinisches Fachpersonal im Heimatland übergeben werde, das ihn erforderlichenfalls zum Krankenhaus am Flughafen Belgrad bringen werde, garantiert, dass der Gefahr einer Selbstverletzung und Selbstbedrohung durch eine begleitete Abschiebung abgewendet werden kann (…SächsOVG, Beschl. v. 19. März 2019 - 3 B 430/18 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Saarland, Beschl. v. 24. Juli 2019 - 2 B 22/19 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
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