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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.01.2024 - 2 B 221/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1109
OVG Sachsen, 02.01.2024 - 2 B 221/23 (https://dejure.org/2024,1109)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.01.2024 - 2 B 221/23 (https://dejure.org/2024,1109)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Januar 2024 - 2 B 221/23 (https://dejure.org/2024,1109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsSchulG § 25, SOGS § 4
    Sprengelpflicht Grundschule; Ausnahme vom Schulbezirk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Aufnahme des Sohnes der Kläger in eine Grundschule

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Aufnahme des Sohnes der Kläger in eine Grundschule

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.01.2024 - 2 B 221/23
    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Dezember 2017 - 2 B 248/17 -, juris Rn. 6 und v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.).

    vorliege und es in anderen mittelsächsischen Gemeinden gängige Praxis sei, Kinder aus Nachbargemeinden einzuschulen, liegen ebenfalls keine Gründe i. S. d. § 25 Abs. 5 Satz 3 SächsSchulG vor, die rechtlich eine Ausnahme von dem gesetzlich normierten Grundsatz rechtfertigen, dass ein Schüler die Schule zu besuchen hat, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er seinen Hauptwohnsitz hat (vgl. auch Senatsbeschl. v. 16. August 2012 a. a. O. Rn. 12 und v. 12. August 2017 - 2 B 186/17 -, n. v.).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.01.2024 - 2 B 221/23
    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1989 (- 9 C 44.87 -, juris Rn. 9) ist damit sowohl von einem objektiven als auch subjektiven Interesse der Antragsteller an der Durchführung des Rechtsstreits auszugehen.
  • OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17

    Sprengelpflicht; Gründe für die Aufnahme in eine Grundschule außerhalb des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.01.2024 - 2 B 221/23
    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Dezember 2017 - 2 B 248/17 -, juris Rn. 6 und v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 273/22

    Aufnahme in die Klassenstufe 5 des Gymnasiums; Antragstellung nach …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.01.2024 - 2 B 221/23
    Vorläufiger Rechtsschutz ist dann entbehrlich, wenn der Antragsteller nicht auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung angewiesen ist, weil deren Inhalt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, seine Rechtsstellung zu verbessern oder ihn vor Nachteilen zu bewahren (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Januar 2023 - 2 B 273/22 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2024 - 9 S 1154/24

    Abweichung von der sog. Schulsprengelpflicht bei Aufnahme in eine Grundschule

    Ein wichtiger Grund im Sinne der Vorschrift ist dann anzunehmen, wenn die Nachteile, die das schulpflichtige Kind bei dem Besuch der zuständigen Pflichtschule zu erleiden hätte, ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Verteilung der Schüler durch Schaffung und Einhaltung von Schulbezirken (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.12.2015 - 9 S 1957/15 -, juris Rn. 7 , …und vom 10.10.1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2; parallel: Sächs. OVG, Beschluss vom 02.01.2024 - 2 B 221/23 -, juris Rn. 7; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.08.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8; Hess. VGH…, Beschluss vom 01.08.2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; BayVGH, Urteil vom 29.01.1979 - 2229 VII 78 -, juris LS 2).
  • OVG Sachsen, 08.11.2024 - 2 B 154/24

    Wahl der zweiten Fremdsprache

    Weil ein Wechsel der Antragstellerin zu 1 zum Unterricht in der zweiten Fremdsprache Französisch derzeit noch möglich wäre, ist zum Zeitpunkt der Entscheidung sowohl von einem objektiven als auch subjektiven Interesse der Antragsteller an der Durchführung des Rechtsstreits auszugehen (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Januar 2024 - 2 B 221/23 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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