Rechtsprechung
| OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 82 Abs 1 BauO SL, § 80 Abs 5 VwGO
Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zauns auf bauplanungsrechtlich ausgewiesener Verkehrsfläche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 80 Abs. 5; LBO § 82 Abs. 1
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs bzgl. der Beseitigung eines Zaunes; Errichtung eines Zaunes im Einklang mit dem Bebauungsplan
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs bzgl. der Beseitigung eines Zaunes; Errichtung eines Zaunes im Einklang mit dem Bebauungsplan
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aussetzung des Sofortvollzugs bei offener Rechtslage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.11.2015 - 5 L 1837/15
- OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15
Papierfundstellen
- BauR 2016, 716
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 28.05.1996 - 2 R 24/95
Nachbar; Zivilprozeß; Einwendung; Baugenehmigung; Baukunst; Bauausführung
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15
Ohne Belang wäre die planerische Festsetzung vorliegend jedenfalls, wenn sie mit der festgesetzten Verkehrsfläche, die im weiteren Verlauf in einen Feldweg mündet, lediglich einen - zivilrechtlichen - Interessentenweg(Vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 2.3.1962 - II R 7/61 -, AS RP-SL 8, 413, vom 8.12.1972 - 2 R 27/92 -, RdL 1993, 134 und vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -) abgebildet hätte. - OVG Saarland, 08.12.1992 - 2 R 27/92
Enteignungsentschädigung; Eigentümer; Öffentliche Verkehrsfläche; …
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15
Ohne Belang wäre die planerische Festsetzung vorliegend jedenfalls, wenn sie mit der festgesetzten Verkehrsfläche, die im weiteren Verlauf in einen Feldweg mündet, lediglich einen - zivilrechtlichen - Interessentenweg(Vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 2.3.1962 - II R 7/61 -, AS RP-SL 8, 413, vom 8.12.1972 - 2 R 27/92 -, RdL 1993, 134 und vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -) abgebildet hätte. - OVG Saarland, 02.03.1962 - II R 7/61
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15
Ohne Belang wäre die planerische Festsetzung vorliegend jedenfalls, wenn sie mit der festgesetzten Verkehrsfläche, die im weiteren Verlauf in einen Feldweg mündet, lediglich einen - zivilrechtlichen - Interessentenweg(Vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 2.3.1962 - II R 7/61 -, AS RP-SL 8, 413, vom 8.12.1972 - 2 R 27/92 -, RdL 1993, 134 und vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -) abgebildet hätte.
- OVG Saarland, 10.08.2022 - 2 A 209/21
Erschließungssicherung bei Bauvorhaben; Wohnhauserweiterung
Ihr gegen diese Anordnung gerichteter Aussetzungsantrag blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg.[vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 L 1837/15 -, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 -, BauR 2016, 716, dazu auch das mit Beschluss des VG des Saarlandes vom 16.2.2016 - 5 L 51/16 - nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen eingestellte Abänderungsverfahren][vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 L 1837/15 -, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 -, BauR 2016, 716, dazu auch das mit Beschluss des VG des Saarlandes vom 16.2.2016 - 5 L 51/16 - nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen eingestellte Abänderungsverfahren] In dem die Beschwerde der Klägerin zurückweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts heißt es unter anderem, der Zaun stehe unstreitig nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan. - OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17
Beseitigungsanordnung: Zaun auf der Straße
Die dagegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 - zurück. - OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung
Dies setzt voraus, dass die Anlagenteile nach ihrer Beseitigung (im Wesentlichen) wiederverwendet bzw. wiederaufgebaut werden können, wie etwa bei einem Zaun (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 B 226/15 - juris Rn. 8), einer Werbeanlage (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 10 B 927/04 - juris Rn. 2), einem Zelt (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 7 B 456/14 - juris Rn. 11) oder einer aus Boden-, Wand- und Deckenelementen bestehenden, durch Exzenterspannschlösser verbundenen Kühlzelle (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 10 B 1394/05 - juris Rn. 12). - VG Saarlouis, 17.06.2016 - 5 L 743/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtDem Widerspruch gegen die …
Zwischenzeitlich habe der Rechtsausschuss unter Berücksichtigung des Beschlusses des OVG des Saarlandes vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 - (in dem von der Antragstellerin hier genannten Verfahren 5 L 51/16 hatte sie die Abänderung der Beschlüsse vom 09.11.2015 - 5 L 1837/15 und vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 - beantragt) den Bürgermeister der Gemeinde um Auskunft gebeten.
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