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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5841
BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89 (https://dejure.org/1989,5841)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1989 - 2 B 23.89 (https://dejure.org/1989,5841)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1989 - 2 B 23.89 (https://dejure.org/1989,5841)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Rechtmäßigkeit einer "Rahmenregelung" über die Ermäßigung der Arbeitszeit - Nichtigkeit eines beamtenrechtlichen Verwaltungsakts

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89
    An der Richtigkeit dieser Auffassung bestehen schon angesichts der unterschiedlichen bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte sowie der Zulassung einer Revision zu dieser Frage durch den beschließenden Senat (Verfahren BVerwG 2 C 52.87) keine klärungsbedürftigen Zweifel.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 12.84

    Beamter auf Probe - Entlassung auf Antrag - Wirksame Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89
    Das hierzu von der Beschwerde angeführte Urteil des Senats vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 12.84 - (Buchholz 237.6 § 38 Nr. 1 = ZBR 1985, 204) betrifft anders gelagerte Fragen im Zusammenhang mit der Rücknahme eines Entlassungsantrages.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild; …

    Der Senat bemerkt dazu allerdings, daß diese Auslegung nicht von vornherein zwingend ist; liegen - anders als hier - Regelbeurteilungen von (noch) hinreichender Aktualität vor, ist nach allgemeinen Grundsätzen der Dienstherr zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt, anläßlich des Beförderungsvorgangs die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der konkurrierenden Bewerber im Wege einer Anlaßbeurteilung zeitnah festzustellen (Beschluß des Senats vom23. Juni 1989 - 2 B 23/89 -).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 2 B 99.89

    Durchführung eines Revisionsverfahrens wegen einer Beschwerde zur Nichtigkeit …

    Die Rechtssache hat - wie der Senat in sachlich gleich gelagerten Fällen bereits mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 27. Januar 1989 - BVerwG 2 B 148 und 149.88 - vom 2. Februar 1989 - BVerwG 2 B 159.88 - und vom 10. März 1989 - BVerwG 2 B 23.89 -) - keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
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