Rechtsprechung
| FG Berlin, 03.04.2006 - 2 B 2460/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 12 S. 1 § 19 Abs. 1 Nr. 1; LStDV § 1
OSZE-Hilfskraft im Kosovo - Aufwandsentschädigungen des auswärtigen Amtes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufwandsentschädigungen des auswärtigen Amtes als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan; Risikoverteilung bei Unsicherheit über die haushaltsrechtliche Grundlage der vom Auswärtigen Amt geleisteten Zahlungen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Aufwandsentschädigungen des auswärtigen Amts
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwandsentschädigungen des auswärtigen Amtes als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan; Risikoverteilung bei Unsicherheit über die haushaltsrechtliche Grundlage der vom Auswärtigen Amt geleisteten Zahlungen
Verfahrensgang
- FG Berlin, 03.04.2006 - 2 B 2460/05
- FG Berlin, 20.04.2006 - 2 B 2460/05
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1251
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.01.1990 - VI R 42/86
Der Vorsteher einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die die …
Auszug aus FG Berlin, 03.04.2006 - 2 B 2460/05
Zu öffentlichen Diensten in diesem Sinne zählen neben der Ausübung einer eigentlichen hoheitlichen Tätigkeit der Gesamtbereich der hoheitlichen Verwaltung einschließlich der schlichten Hoheitsverwaltung (BFH, Urteil vom 19. Januar 1990 - VI R 42/86 - BStBl II 1990, 679, 680). - FG München, 06.12.2000 - 1 K 855/99
Keine Steuerbefreiung für UNSCOM-Mitarbeiter
Auszug aus FG Berlin, 03.04.2006 - 2 B 2460/05
Rn. 20 Auch das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen gewährt keine Steuerfreiheit für die Bezüge, die Mitarbeiter der Vereinten Nationen oder ihrer Unterorganisationen von ihren Entsendestaaten erhalten (FG München, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 1 K 855/99 - EFG 2001, 417). - BFH, 24.08.1973 - VI R 100/71
Beihilfe - Verwaltungsakademie - Ablegung der Abschlußprüfung - Einnahmen aus …
Auszug aus FG Berlin, 03.04.2006 - 2 B 2460/05
Die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan bedingt, dass die zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel ausdrücklich als "Aufwandsentschädigung" bezeichnet sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24. August 1973 - VI R 100/71 - BFHE 110, 272 = BStBl II 1973, 819; FG Saarland, Urteil vom 24. September 1996 - 1 K 45/95 - EFG 1997, 96, 97), wobei aus dem Haushaltsplan auch der Empfängerkreis und die Höhe der Aufwandsentschädigung erkennbar sein müssen (FG Berlin, Urteil vom 27. Mai 2002 - 8 K 8658/99 - EFG 2002, 1228, 1229 - rechtskräftig; die beim BFH unter dem Az. X R 26/02 eingelegte Revision wurde zurückgenommen - juris). - FG Berlin, 27.05.2002 - 8 K 8658/99
Bezüge von Abgeordneten aus Kassen der Fraktionen
Auszug aus FG Berlin, 03.04.2006 - 2 B 2460/05
Die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan bedingt, dass die zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel ausdrücklich als "Aufwandsentschädigung" bezeichnet sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24. August 1973 - VI R 100/71 - BFHE 110, 272 = BStBl II 1973, 819; FG Saarland, Urteil vom 24. September 1996 - 1 K 45/95 - EFG 1997, 96, 97), wobei aus dem Haushaltsplan auch der Empfängerkreis und die Höhe der Aufwandsentschädigung erkennbar sein müssen (FG Berlin, Urteil vom 27. Mai 2002 - 8 K 8658/99 - EFG 2002, 1228, 1229 - rechtskräftig; die beim BFH unter dem Az. X R 26/02 eingelegte Revision wurde zurückgenommen - juris). - FG Saarland, 24.09.1996 - 1 K 45/95
Einkommensteuer; keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 EStG für die Entschädigung …
Auszug aus FG Berlin, 03.04.2006 - 2 B 2460/05
Die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan bedingt, dass die zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel ausdrücklich als "Aufwandsentschädigung" bezeichnet sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24. August 1973 - VI R 100/71 - BFHE 110, 272 = BStBl II 1973, 819; FG Saarland, Urteil vom 24. September 1996 - 1 K 45/95 - EFG 1997, 96, 97), wobei aus dem Haushaltsplan auch der Empfängerkreis und die Höhe der Aufwandsentschädigung erkennbar sein müssen (FG Berlin, Urteil vom 27. Mai 2002 - 8 K 8658/99 - EFG 2002, 1228, 1229 - rechtskräftig; die beim BFH unter dem Az. X R 26/02 eingelegte Revision wurde zurückgenommen - juris).
- FG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 3 K 1670/15
Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Das WÜD gewährt somit keine Steuerfreiheit im Entsendestaat (vgl. bereits FG Berlin, Beschluss vom 3. April 2006 2 B 2460/05, EFG 2006, 1251). - FG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 12 K 2459/05
Aufwandsentschädigungen des Auswärtigen Amtes an Teilnehmer einer OSZE-Mission im …
Der seinerzeit zuständige 2. Senat des Finanzgerichts Berlin hat einen Antrag der Kläger auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide mit Beschluss vom 03. April 2006 (Aktenzeichen 2 B 2460/05) zurückgewiesen. - FG Thüringen, 22.10.2014 - 3 K 702/13
Einkommensteuerliche Behandlung des vom Auswärtigen Amt an einen im Kosovo …
Das WÜD gewährt somit keine Steuerfreiheit im Entsendestaat (vgl. bereits Finanzgericht Berlin, Beschluss vom 03.04.2006 2 B 2460/05, EFG 2006, 1251). - FG Münster, 24.06.2010 - 3 K 3556/06
Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG
Allerdings erfordert die Begünstigung nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nur Bezüge, die auf Grund eines formellen Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder eines Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung oder der zuständigen Landesregierung im Haushaltsplan als eigener Titel Aufwandsentschädigungen mit Empfänger und Höhe ausgewiesen sind (BFH, Urteil vom 24.08.1973 VI R 100/71, BStBl. II 1973, 819;… bestätigt durch Urteil vom 09.03.1990 VI R 49/87, BFH/NV 1991, 22; FG Berlin, Beschluss vom 03.04.2006 2 B 2460/05, EFG 2006, 1251; FG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.1996 1 K 45/95, EFG 1997, 96; Bergkemper in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 3 Nr. 12 EStG Anm. 10;… Heinicke in Schmidt, EStG, 29. Aufl. 2010, § 3 Stichwort "Aufwandsentschädigungen" Buchst. b m. w. N.).
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Rechtsprechung
| FG Berlin, 20.04.2006 - 2 B 2460/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einkommenssteuerfreiheit der im Ausland als Aufwandsentschädigung erzielten Einkünfte von OSZE-Mitarbeitern; Kriterien zur Feststellung steuerfreier Aufwandsentschädigungen; Voraussetzungen für die Qualifizierung einer beruflichen Tätigkeit als Tätigkeit des öffentlichen ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkommenssteuerfreiheit der im Ausland als Aufwandsentschädigung erzielten Einkünfte von OSZE-Mitarbeitern; Kriterien zur Feststellung steuerfreier Aufwandsentschädigungen; Voraussetzungen für die Qualifizierung einer beruflichen Tätigkeit als Tätigkeit des öffentlichen ...
Verfahrensgang
- FG Berlin, 03.04.2006 - 2 B 2460/05
- FG Berlin, 20.04.2006 - 2 B 2460/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.01.1990 - VI R 42/86
Der Vorsteher einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die die …
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Keine Steuerbefreiung für UNSCOM-Mitarbeiter
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Beihilfe - Verwaltungsakademie - Ablegung der Abschlußprüfung - Einnahmen aus …
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Bezüge von Abgeordneten aus Kassen der Fraktionen
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Einkommensteuer; keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 EStG für die Entschädigung …
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