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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48608
OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17 (https://dejure.org/2017,48608)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.12.2017 - 2 B 248/17 (https://dejure.org/2017,48608)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 2 B 248/17 (https://dejure.org/2017,48608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsSchulG, § 4 Schulordnung Grundschule, § 6 Schulordnung Grundschule
    Sprengelpflicht; Gründe für die Aufnahme in eine Grundschule außerhalb des Schulbezirks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Aufnahme in eine unzuständige Grundschule

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Aufnahme in eine unzuständige Grundschule

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Aufnahme in eine unzuständige Grundschule

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17
    Die Aufzählung ist lediglich beispielhaft und daher nicht abschließend (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7;… Niebes/Becher/Pollmann, Schulgesetz im Freistaat Sachsen, 4. Aufl., § 25 Rn. 3).

    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 und v. 30. August 2012 - 2 B 315/12 -, n. v. Rn. 7;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl., Rn. 748;… VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2;… OVG NW, Beschl. v. 5. August 2006 - 19 B 1256/06 -, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 7 ZB 09.3009 -, juris Rn. 14).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der Streitwert in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die die Aufnahme in eine bestimmte Schule betreffen, mit dem Auffangwert von 5.000,00 EUR anzunehmen; dessen Halbierung ist wegen Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (vgl. Beschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 14; Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, SächsVBl. 2014, Sonderbeilage Heft 1).

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009

    Zum Anspruch von Eltern auf Besuch einer außerhalb des eigenen Sprengels …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17
    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (…vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 und v. 30. August 2012 - 2 B 315/12 -, n. v. Rn. 7;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl., Rn. 748;… VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2;… OVG NW, Beschl. v. 5. August 2006 - 19 B 1256/06 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 7 ZB 09.3009 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1991 - 9 S 1523/91

    Abgrenzung zwischen der Bestimmung eines anderen Schulbezirks und dem …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17
    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (…vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 und v. 30. August 2012 - 2 B 315/12 -, n. v. Rn. 7;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl., Rn. 748; VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2;… OVG NW, Beschl. v. 5. August 2006 - 19 B 1256/06 -, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 7 ZB 09.3009 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2006 - 19 B 1256/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17
    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (…vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 und v. 30. August 2012 - 2 B 315/12 -, n. v. Rn. 7;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl., Rn. 748;… VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2; OVG NW, Beschl. v. 5. August 2006 - 19 B 1256/06 -, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 7 ZB 09.3009 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 319/21

    Schulrecht; Sprengelpflicht; Wechsel des Schulbezirks der Grundschule; Widerruf …

    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die die Aufnahme in eine bestimme Schule betreffen, ist der Streitwert mit dem Auffangwert von 5.000,00 EUR anzunehmen; dessen Halbierung ist wegen Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (…vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 14 und Beschl. v. 6. Dezember 2017 - 2 B 248/17 -, jurs Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 02.01.2024 - 2 B 221/23

    Sprengelpflicht Grundschule; Ausnahme vom Schulbezirk

    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Dezember 2017 - 2 B 248/17 -, juris Rn. 6 und v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.09.2025 - 2 B 197/25

    Schulbezirk; wichtiger Grund; Ausnahme

    Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Senats ist die in § 25 Abs. 5 Satz 3 SächsSchulG enthaltene Aufzählung lediglich beispielhaft und daher nicht abschließend (Senatsbeschl. v. 6. Dezember 2027 - 2 B 248/17 -, juris Rn. 6 m. w. N. und v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7).
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