Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 25.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Ausbildungszeiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Abs 1 S 1 Nr 1 BeamtVG
Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Ausbildungszeiten - Wolters Kluwer
Anspruch eines Finanzamtsvorstehers auf Anerkennung seines Studiums einschließlich der Prüfungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit i.R.d. Festsetzung seiner Versorgungsbezüge; Individuelle Gegebenheiten, wie Krankheit oder Wiederholung der Prüfung als von dem Begriff ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtVG § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Anspruch eines Finanzamtsvorstehers auf Anerkennung seines Studiums einschließlich der Prüfungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit i.R.d. Festsetzung seiner Versorgungsbezüge; Individuelle Gegebenheiten, wie Krankheit oder Wiederholung der Prüfung als von dem Begriff ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 31.03.2009 - 10 K 1708/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 3 A 1167/09
- BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 25.12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08
Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 25.12
Die Ermittlung des Inhalts dieses unbestimmten Rechtsbegriffs kann ohne Weiteres mit den Mitteln der Auslegung bewältigt werden; dementsprechend hat die Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts nie Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit dieses Begriffs geäußert (stRspr, vgl. nur Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 9.08 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 17 Rn. 12, 21). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 25.12
Rn. 5 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507; stRspr). - BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10
Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 25.12
Rn. 5 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507; stRspr). - BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 49.10
Ruhestandsbeamter; Fachhochschulprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 25.12
Der Zweck der Anrechnungsregelung des § 12 Abs. 1 BeamtVG besteht darin, Beamten, die eine für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschriebene Ausbildung außerhalb des Beamtenverhältnisses durchlaufen haben, annähernd die Versorgung zu ermöglichen, die sie erhalten würden, wenn sie die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert hätten (Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 C 49.10 - Buchholz 239.1 § 67 BeamtVG Nr. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14
Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr
Der Zweck der Regelung aus § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG a.F., Ausbildungszeiten, die - abweichend von diesem Grundsatz - nicht im Beamtenverhältnis verbracht wurden, bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu berücksichtigen, besteht darin, Beamten, die eine für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschriebene Ausbildung außerhalb des Beamtenverhältnisses durchlaufen haben, annähernd die Versorgung zu ermöglichen, die sie erhalten würden, wenn sie die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.05.2013 - 2 B 25.12 -, Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 21;… Urteil vom 26.01.2012, a.a.O.;… Urteil vom 24.09.2009, a.a.O., m.w.N.;… Weinbrenner/Schmalhofer, a.a.O., § 10 BeamtVG RdNr. 12). - BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 25.21
Ruhegehaltfähigkeit einer praktischen Ausbildung als "Bürolehrling"; …
Es genügt nicht, dass das Anforderungsprofil einer Stelle im Einzelfall bestimmte Ausbildungsvoraussetzungen verlangt (BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 C 18.06 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 16 Rn. 22 und Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 2 B 25.12 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 21 Rn. 10 …und vom 5. März 2019 - 2 B 34.18 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 24 Rn. 11 m.w.N.). - VG Schleswig, 04.02.2021 - 2 B 58/20
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)
Die "übermäßige" Nutzung des Grundstücks führt nicht dazu, dass der Nachbar/Bauherr - unter Verzicht auf eigene Bebauungsmöglichkeiten - die Belichtung des Gebäudes zu gewährleisten hat (VG Schleswig, Beschluss vom 14.05.2012 - 2 B 25/12 -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 23.07.2012 - 1 MB 24/12, wobei sogar offen gelassen wurde, ob die in der Grenzwand vorhandenen Fenster überhaupt bei der Anwendung des Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen seien; OVG Saarland, Urteil vom 23.06.1992 - 2 R 50/51 - OVG Münster, Beschluss vom 31.01.1991 - 7 B 241/91 -).
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