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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.2019 - 2 B 25.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27391
BVerwG, 22.07.2019 - 2 B 25.19 (https://dejure.org/2019,27391)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2019 - 2 B 25.19 (https://dejure.org/2019,27391)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 (https://dejure.org/2019,27391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einreichung der Berufungsbegründung im Disziplinargerichtsverfahren beim Berufungsgericht; unzureichende Beschwerdebegründung bei mehrfacher selbstständig tragender Begründung des Berufungsurteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 1 S 2 DG NW
    Einreichung der Berufungsbegründung im Disziplinargerichtsverfahren beim Berufungsgericht; unzureichende Beschwerdebegründung bei mehrfacher selbstständig tragender Begründung des Berufungsurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Rechtswirksamkeit einer fristgerechten Übersendung der Berufungsbegründung auch an das Berufungsgericht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16

    Bindungswirkung des Strafurteils mit Blick auf die Schuldebene

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2019 - 2 B 25.19
    Rn. 5 Bei einem Berufungsurteil, das auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 7).

    Dies ist unzutreffend; Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Gegenteil (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 2010 - 2 B 66.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 15 Rn. 7 ff. und vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 13).

  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2019 - 2 B 25.19
    Dies gilt ungeachtet dessen, ob es verfahrensfehlerfrei ist, eine Klage als unzulässig und außerdem als unbegründet abzuweisen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 6 B 133.18 - NVwZ 2019, 649 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2019 - 2 B 25.19
    Rn. 5 Bei einem Berufungsurteil, das auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6 …und vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst; …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2019 - 2 B 25.19
    Rn. 5 Bei einem Berufungsurteil, das auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6 …und vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 30.12.2010 - 2 B 66.10

    Disziplinarverfahren; fristgerechte Einlegung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2019 - 2 B 25.19
    Dies ist unzutreffend; Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Gegenteil (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 2010 - 2 B 66.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 15 Rn. 7 ff. …und vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - 3d A 1185/20

    Frist zur Berufung gegen eine Disziplinarklage; Umfang der Beeinträchtigung des …

    Rn. 67 Hieran hält der Senat auch angesichts des (dem vorerwähnten Urteil nachgehenden) Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - fest.

    Rn. 85 A.A. BVerwG, Beschluss vom 22.07.2019 - 2 B 25.19 -, juris Rn. 8 -.

    Rn. 128 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.07.2019 - 2 B 25.19 -, juris Rn. 7 f.

  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22

    Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung

    Rn. 19 c) Systematische Gründe sprechen dafür, die fristwahrende Einreichung der Berufungsbegründung auch beim Berufungsgericht zuzulassen, wenn der Vorsitzende des für die Berufung zuständigen Disziplinarsenats die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 69 Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 80 D 2.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; heimliche Fotoaufnahmen von …

    Wegen der antragsgemäßen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist es unschädlich, dass die Begründung nicht beim Verwaltungsgericht, sondern beim Oberverwaltungsgericht eingereicht worden ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - juris Rn. 13 und vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 80 D 3.22

    Befugnis zur Einlegung der Berufung in Disziplinarverfahren gegen Beamte der …

    Wegen der antragsgemäßen Fristverlängerung konnte die Berufungsbegründung ausnahmsweise fristwahrend beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - juris Rn. 13 und vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 1824/22
    Rn. 37 b) An diesen Erwägungen hat der Senat auch nach dem dem vorstehend zitierten Urteil nachgehenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 -, demzufolge an Systematik und Normzweck der Regelungen orientierte prozessökonomische Erwägungen für die ausnahmsweise gegebene Möglichkeit der fristwahrenden Einreichung der Berufungsbegründung auch beim Oberverwaltungsgericht für den Fall sprechen sollen, dass der Vorsitzende des für die Berufung zuständigen Senats die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat, festgehalten.

    A.A. BVerwG, Beschluss vom 22.07.2019 - 2 B 25.19 -, juris Rn. 8 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - 31 A 1080/21

    Unzulässigkeit der Berufung gegen bestätigendes Urteil zur Entfernung eines …

    Rn. 35 An diesen Erwägungen hat der Senat auch nach dem dem vorstehend zitierten Urteil nachgehenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. K. 2019 - 2 B 25.19 -, demzufolge an Systematik und Normzweck der Regelungen orientierte prozessökonomische Erwägungen für die ausnahmsweise gegebene Möglichkeit der fristwahrenden Einreichung der Berufungsbegründung auch beim Oberverwaltungsgericht für den Fall sprechen sollen, dass der Vorsitzende des für die Berufung zuständigen Senats die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat, festgehalten.

    A.A. BVerwG, Beschluss vom 22.07.2019 - 2 B 25.19 -, juris Rn. 8 -.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 80 D 1.22

    Disziplinarmaßnahme für ein innerdienstliches Dienstvergehen eines Polizeibeamten

    Systematik und Normzweck der Regelung und prozessökonomische Erwägungen sprechen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die - eng begrenzte - ausnahmsweise gegebene Möglichkeit der fristwahrenden Einreichung der Berufungsbegründung auch beim Oberverwaltungsgericht in dem Fall, dass der Vorsitzende des für die Berufung zuständigen Senats die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 1.23

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch Senatsvorsitzenden am …

    Rn. 17 c) Systematische Gründe sprechen dafür, die fristwahrende Einreichung der Berufungsbegründung auch beim Berufungsgericht zuzulassen, wenn der Vorsitzende des für die Berufung zuständigen Disziplinarsenats die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 69 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 3242/21
    Rn. 46 An diesen Erwägungen hat der Senat auch nach dem dem vorstehend zitierten Urteil nachgehenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 -, demzufolge an Systematik und Normzweck der Regelungen orientierte prozessökonomische Erwägungen für die ausnahmsweise gegebene Möglichkeit der fristwahrenden Einreichung der Berufungsbegründung auch beim Oberverwaltungsgericht für den Fall sprechen sollen, dass der Vorsitzende des für die Berufung zuständigen Senats die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat, festgehalten.

    A.A. BVerwG, Beschluss vom 22.07.2019 - 2 B 25.19 -, juris Rn. 8.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2024 - 80 D 4.22

    Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren; Frist zur Einlegung und Begründung der …

    Lediglich für die Fallkonstellation eines rechtzeitig gestellten Fristverlängerungsantrags gemäß § 41 DiszG i.V.m. § 64 Abs. 1 Satz 3 BDG hat die Rechtsprechung eine Ausnahme von dem Erfordernis des § 64 Abs. 1 Satz 2 BDG entwickelt (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - juris - Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - juris Rn. 8).

    Derartige prozessökonomische Erwägungen sprechen nur dann für die ausnahmsweise gegebene Möglichkeit der fristwahrenden Einreichung der Berufungsbegründung auch beim Oberverwaltungsgericht, wenn der Vorsitzende des für die Berufung zuständigen Senats die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2019 - 2 B 25.19 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 17.05.2022 - 2 B 49.21

    Revisionszulassung; Einreichung der Berufungsbegründung beim …

  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 13.22

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch Senatsvorsitzenden am …

  • OVG Sachsen, 09.06.2023 - 12 A 822/20

    Disziplinarklage; Aberkennung Ruhegehalt; Verweigerung ärztliche Untersuchung; …

  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 3.23

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch Senatsvorsitzenden am …

  • BVerwG, 11.06.2025 - 2 B 43.24
  • BVerwG, 13.10.2023 - 2 C 3.23

    Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Pflicht zum …

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