Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
EUV 1178/2011 Anh. I; EUV 1178/2011 Anh. VI; EUV 2018/1139; EUV 216/2008; EUV 965/2012 Anh. VII; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 3; VwVfG § 48
Betriebsbereitschaft; Fahrwerk-Warnsystem; Fluglehrer; Fluglehrerberechtigung; Funktionstüchtigkeit; Lehrberechtigung; Widerruf; Widerruf der Fluglehrerberechtigung nach Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 bei erstmaligem Verstoß gegen die einschlägigen Anforderungen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Aus den Regelungen in ARA.GEN.355 Buchst. a und b ergibt sich, dass das LBA dem Betroffenen die Beanstandung zwingend vor der Entscheidung über Widerruf, Aussetzung oder Beschränkung schriftlich mitteilen muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.07.2014 -, 7 ME 42/14 -, juris Rn. 6; VG Braunschweig…, Beschluss vom 14.03.2024 - 2 B 303/23 -, juris Rn. 25).Die Regelung eröffnet vielmehr durch die Formulierung "unter anderem" die Möglichkeit, weitere Fälle tatbestandlich gleichzustellen, die von ihrem Gewicht her mit den beispielhaft aufgeführten Fällen vergleichbar sind (Nds. OVG, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 -, juris Rn. 9).
Dies spricht dafür, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit schon auf der Tatbestandsebene, also bei der Auslegung und Anwendung der Tatbestandsvoraussetzungen - insbesondere bei der Feststellung, ob ein zu einem "Sicherheitsproblem" führender Verstoß vorliegt - zu berücksichtigen (zur Berücksichtigung auf Tatbestandsebene s. auch Nds. OVG, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 -, juris Rn. 9).
- VG Osnabrück, 02.09.2021 - 2 B 15/21
Eilantrag gegen Zwangsgeldandrohung im Zusammenhang mit dem Abriss des …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Nach den unionsrechtlichen Vorschriften schließt das Vorgehen gegen die Flugschule den Widerruf der Fluglehrerberechtigung nicht aus; Maßnahmen gegen die Flugschule darf die zuständige Behörde vielmehr kumulativ zum Widerruf der Lehrberechtigung treffen (so bereits VG Braunschweig, Beschluss vom 17.03.2021 - 2 B 15/21 -).Im Ermessen der Behörde steht lediglich das "Wie" des Einschreitens, also nur die Entscheidung, welche der in den Regelungen vorgesehenen Maßnahmen (Aussetzung, Beschränkung oder Widerruf) auszuwählen ist (so bereits VG Braunschweig, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 B 257/23 - und Beschluss vom 17.03.2021 - 2 B 15/21 -).
- VG Braunschweig, 11.01.2022 - 2 B 266/21
Reglementierter Beauftragter; sichere Lieferkette; …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Dass die Begründung der Vollzugsanordnung ebenso wie die Ausführungen zum Widerruf der Fluglehrerberechtigung im Ergebnis auf die Gefahren abstellen, die durch das Verhalten des Antragstellers für Leib und Leben zahlreicher Menschen entstehen, ist wegen der identischen Interessenlage hinsichtlich des Widerrufs und der Vollzugsanordnung rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 28;… Külpmann, a.a.O., Rn. 746, jeweils m.w.N.).Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 31).
- OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer liegt ein Sicherheitsproblem im Sinne von ARA.GEN.355 Buchst. b Satz 2 Nr. 1 vor, wenn die verletzte luftrechtliche Vorschrift der Aufrechterhaltung der Luftsicherheit dient und ein Verstoß somit geeignet ist, eine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs hervorzurufen (s. VG Braunschweig, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 B 257/22 - zur älteren Rspr. der Kammer s. z.B. den Beschluss vom 25.08.2020 - 2 B 238/20 -, wonach das Tatbestandsmerkmal i.S. einer "Sicherheitsangelegenheit" zu verstehen ist). - BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig…, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 31). - OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16
Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht; …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig…, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 31). - OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07
Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Eine solche Verpflichtung folgt weder in direkter noch in analoger Anwendung aus § 28 Abs. 1 VwVfG (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.01.2007 - 10 ME 44/07 -, juris Rn. 5 = NVwZ-RR 2007, 348;… Schoch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Januar 2024, § 80 VwGO Rn. 257 f. m.w.N. zum Streitstand). - VG Würzburg, 29.07.2022 - W 8 S 22.1151
Nahrungsergänzungsmittel mangels ausreichender Begründung des Sofortvollzugs …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. Juli 2022 (W 8 S 22.1151), auf den der Antragsteller verweist, lassen sich für den vorliegenden Fall keine abweichenden Anforderungen an eine ausreichende Begründung der Vollzugsanordnung entnehmen. - VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Aussetzung; Tauglichkeit; Tauglichkeitszeugnis; …
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Aus den Regelungen in ARA.GEN.355 Buchst. a und b ergibt sich, dass das LBA dem Betroffenen die Beanstandung zwingend vor der Entscheidung über Widerruf, Aussetzung oder Beschränkung schriftlich mitteilen muss (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 30.07.2014 -, 7 ME 42/14 -, juris Rn. 6; VG Braunschweig, Beschluss vom 14.03.2024 - 2 B 303/23 -, juris Rn. 25). - VG Braunschweig, 05.07.2021 - 2 B 147/21
Ausbildungsbetrieb; Prüfungsfragen; Vertraulichkeit
Auszug aus VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Insbesondere ist insoweit unerheblich, ob die von der Behörde angeführten Gründe für die Anordnung sofortiger Vollziehung zutreffen und ob die vom LBA getroffene Entscheidung über den Sofortvollzug auf einer inhaltlich tragfähigen, materiell ausreichenden Abwägung beruht (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 05.07.2021 - 2 B 147/21 - Külpmann, a.a.O., Rn. 745).
- VG Düsseldorf, 03.02.2025 - 6 L 3704/24 Rn. 55 Vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 B 250/24 -, juris, Rn. 48; siehe ferner ebenso: § 4 Abs. 4 LuftVG, wonach Fluglehrer als "Flugfahrer" anzusehen sind.
Rn. 58 Vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 B 250/24 -, juris, Rn. 48, Nds. OVG, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 -, juris, Rn. 9.
Rn. 60 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 -, juris, Rn. 9; VG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 B 250/24 -, Rn. 50, juris).
Rn. 79 Vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 B 250/24 -, juris, Rn. 64 ff.
Rn. 105 Vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 B 250/24 -, juris, Rn. 82 f.
- VG Ansbach, 30.05.2025 - AN 9 S 24.3055
Sanierung einer Asbestrohrleitung, Nachträgliche Duldungsanordnung, Öffentliche …
Im Übrigen wäre hier auch maßgeblich, ob infolge der vergangenen Zeit weiterhin eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung besteht (vgl. VG Braunschweig, B.v. 27.8.2024 - 2 B 250/24 - juris Rn. 93).
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