Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 13.03.2013 - 2 B 255/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 13.03.2013 - 2 B 255/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17
Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des …
Rn. 48 In der Entscheidung des Senats vom 31. Mai 2013 (- 4 M 110/13 -, zit. nach JURIS; vgl. auch VG Magdeburg, Beschl. v. 13. März 2013 - 2 B 255/12 MD -) ging es allein um die Frage, ob ein im Jahre 1998 erfolgter Anschluss eines Grundstücks an eine Gruppenkläranlage als Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA anzusehen war oder ob es sich bei dieser Entwässerungsanlage um eine Übergangslösung handelte, mit der Folge, dass eine Beitragspflicht (noch) nicht entstanden wäre.
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