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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1971 - II B 26.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1992
BVerwG, 10.08.1971 - II B 26.70 (https://dejure.org/1971,1992)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1971 - II B 26.70 (https://dejure.org/1971,1992)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1971 - II B 26.70 (https://dejure.org/1971,1992)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassungsmöglichkeiten für frühere Berufsoffiziere - Entlassungsmöglichkeiten für Beamte zur Wiederverwendung - Revisibilität von Fragen auslaufenden Rechts

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes - …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - II B 26.70
    Dies ist in aller Regel dann nicht der Fall, wenn sich die Rechtsfrage, deren grundsätzliche Klärung die Beschwerde für geboten hält, aus ausgelaufenem, für Gegenwart und Zukunft nicht mehr bedeutsamem Recht ergibt (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 53]).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - II B 26.70
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - II B 26.70
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 14/06

    Berufsverbot eines Lehrers wegen Ausgabe pornographischer Inhalte im Unterricht

    Die Frage, wann Vertrauens- und/oder Ansehensverlust zu einer Untragbarkeit führen, die die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und insbesondere unter Berücksichtigung der Schwere der Verfehlung, des Ausmaßes der Gefährdung dienstlicher Belange bei einer Weiterverwendung und des Persönlichkeitsbildes des Beamten zu beurteilen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 10.06.1970 - 2 B 26.70 -, BVerwGE 43, 97;… NDH, Urt. v. 24.01.2002 - 1 NDH L 1562/01 -, jeweils m.w.N.).
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