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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.11.2008 - 2 B 272/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17297
OVG Sachsen, 26.11.2008 - 2 B 272/08 (https://dejure.org/2008,17297)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2008 - 2 B 272/08 (https://dejure.org/2008,17297)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2008 - 2 B 272/08 (https://dejure.org/2008,17297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsPÜG § 1, § 36

  • Judicialis

    SächsPÜG § 1; ; SächsPÜG § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsPÜG § 1; SächsPÜG § 36
    Sächsisches Personalkostenübergangsgesetz; Abordnung; Gebiets- und Funktionalreform; Dienstposten; Amtsangemessene Beschäftigung; Auswahlverfahren; Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Abordnung eines Beamten mittels abstrakter Zuweisung von Dienstgeschäften bei einem anderen Dienstherrn; Berühren der Rechtmäßigkeit einer Abordnung durch eine spätere konkrete Dienstpostenzuweisung durch den neuen Dienstherrn; Möglichkeit einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1975 - IV 434/73
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2008 - 2 B 272/08
    Nach wohl überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist es für die Abordnung ausreichend, dass abstrakte Dienstgeschäfte an einer bestimmten Dienststelle ohne weitere Konkretisierung der Aufgabenstellung zugewiesen werden (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4.12.1985, ZBR 1986, 298; Woydera/Summer/Zängl, Sächsisches Beamtengesetz, Kommentar, Stand Juni 2008, § 36 E 2 b m. w. N.; Müssig, Rechtsprobleme der beamtenrechtlichen Abordnung, ZBR 1990, 109, 114 m. w. N.; a. A. VGH BW, Urt. v. 21.10.1975, ZBR 1976, 154).

    Dies folgt zum einen aus der Überlegung, dass § 36 SächsBG, soweit darin von einer "dem Amte entsprechenden Tätigkeit" die Rede ist, nicht die Bedeutung eines selbständigen Tatbestandsmerkmals hat, sondern auf den Anspruch des Beamten auf amtsgemäße Verwendung als allgemeinen, nicht auf das Rechtsinstitut der Abordnung beschränkten beamtenrechtlichen Grundsatz verweist (…so OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4.12.1985 a. a. O. m. w. N.; a. A. VGH BW, Urt. v. 21.10.1975 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 LA 57/14

    Wiederaufnahme eines auf Aufhebung einer Abordnungsverfügung bei einem Beamten …

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass Prozesshandlungen unter bestimmten Umständen widerrufen werden können, und dass ein Widerruf insbesondere in Betracht kommt, wenn ein Restitutionsgrund im Sinne des § 580 ZPO vorliegt (BVerwG…, Beschluss vom 7.8.1998 BVerwG 4 B 75.98 -, juris Rn. 3 m. w. Nw.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 6.11.2008, a. a. O., Rn. 25;… Urteil vom 29.1.2009, a. a. O., Rn. 26;… Beschluss vom 8.8.2011, a. a. O., Rn. 8;… Rennert, a. a. O., § 153 Rn. 2).

    Dass der Dienstposten, den der Beamte wahrnimmt, seinem Statusamt entsprechen muss, ist jedoch ein allgemeiner, das gesamte Beamtenrecht durchziehender Grundsatz, was dafür spricht, dem Begriff der "dem Amt entsprechenden Tätigkeit" in § 27 Abs. 2 NBG nicht die Bedeutung eines selbständigen Tatbestandsmerkmals zuzuerkennen (vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.12.1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2008 - 2 B 272/08 -, juris Rn. 6 für die entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen).

    Hieraus ergibt sich, dass die Bestimmung der Pflichten des Beamten und damit die Zuweisung einer konkreten Tätigkeit typischerweise nicht durch den abordnenden, sondern durch den "neuen" Dienstherrn erfolgt (Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn. 6).

    Zum anderen dürfte die Festlegung des neuen Dienstpostens bei einem anderen Dienstherrn in der Abordnungsverfügung mangels entsprechender Organisationsgewalt des abordnenden Dienstherrn bereits rechtlich unmöglich sein (…OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.12.1985, a. a. O., 768, 769; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn. 6).

    Dementsprechend ist es für die Abordnung ausreichend, dass abstrakte Dienstgeschäfte an einer bestimmten Dienststelle ohne weitere Konkretisierung der Aufgabenbereiche zugewiesen werden (…Kümmel, NBG, Stand: Juni 2014, Band 3, § 27 Rn. 17;… vgl. für die jeweils entsprechende Rechtslage auf Landes- bzw. Bundesebene OVG Rh.-Pf., a. a. O., 786f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn. 6;… Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: September 2014, Band 1, § 27 BBG Rn. 11; a. Auff. VGH BaC.-Wü., Urteil vom 21.10.1975, DÖV 1976, 420f.).

    Hieraus folgt zugleich, dass dem Betreffenden im Falle einer aus seiner Sicht nicht amtsangemessenen Verwendung Rechtsschutz nicht im Verhältnis zum abordnenden Dienstherrn zu gewähren ist, sondern der Beamte sich gegen eine nicht amtsadäquate Verwendung mit der allgemeinen Leistungsklage gegenüber dem "neuen" Dienstherrn wenden muss (Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 26.01.2009 - 2 B 378/08

    Sächsisches Personalübergangsgesetz; Abordnung; Gebiets- und Funktionalreform; …

    Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des Senats vom 26.11.2008 - 2 B 272/08 - verweist, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Sachsen, 24.11.2009 - 2 B 420/09

    Übernahmeverfügung; amtsangemessene Besoldung; Dienstposten

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 26.11.2008 - 2 B 272/08 -) hat die spätere Zuweisung eines Amts im konkret-funktionellen Sinne (Dienstpostens) durch den neuen Dienstherrn keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit einer (im entschiedenen Fall nach Durchführung eines Auswahlverfahrens nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz ergangenen) Abordnungsverfügung.
  • OVG Sachsen, 02.04.2009 - D 6 A 178/09

    Aufhebung der Streitwertfestsetzung

    Dagegen kommt die von der Antragsgegnerin beantragte Beiziehung von Akten anderer Gerichtsverfahren im Eilverfahren wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung und des summarischen Charakters des Verfahrens regelmäßig ebenso wenig in Betracht wie eine förmliche Beweisaufnahme (für die Beweisaufnahme vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.11.2008 - 2 B 272/08 - juris Rn. 7;… Urt. v. 29.11.2006, SächsVBl. 2007, 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 6 B 293/16

    Abordnung; Tätigkeitsbeschreibung; Konfliktlage; Spannungslage; …

    Rn. 7 Vgl. Sächs. OVG, Beschlüsse vom 26. Januar 2009 - 2 B 378/08 - und vom 26. November 2008 - 2 B 272/08 -, beide juris und mit weiteren Nachweisen; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768; a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. Dezember 1975 - IV 434/73 -, DÖV 1976, 420.
  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 2 A 747/13

    Übernahmeverfügung; Beamter; statusgerechte Verwendung

    Diese Ergebnis unterscheidet sich von den Voraussetzungen, die in der Rechtsprechung für den Erlass von Abordnungs- und Versetzungsverfügungen entwickelt worden sind (vgl. Senatsbeschl. v. 26. November 2008 - 2 B 272/08 -, juris und v. 16. Januar 2013 - 2 B 134/12 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.08.2013 - 2 A 458/11

    Funktionalreform, Personaübergang, Auswahlentscheidung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschl. v. 26. November 2008 - 2 B 272/08 - Senatsbeschl. v. 24. November 2009 - 2 B 420/09 -, juris) hat die Frage, welches Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) dem Beamten durch den neuen Dienstherrn zugewiesen wird, keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit einer (im entschiedenen Fall nach Durchführung eines Auswahlverfahrens nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz ergangenen) Abordnungsverfügung.
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