Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 16.02.2022 - 2 B 274/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
VwGO
Prüfung; Täuschung; Anscheinsbeweis
Besprechungen u.ä.
- ordnungderwissenschaft.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die Behandlung eines Täuschungsverdachts in Zeiten von Open-book-Prüfungen
Verfahrensgang
- VG Dresden, 27.05.2021 - 5 L 261/21
- OVG Sachsen, 16.02.2022 - 2 B 274/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe
Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2022 - 2 B 274/21
Rn. 10 a. Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.). - OVG Sachsen, 30.04.2003 - 4 BS 40/03
Beschwerdeverfahren, Prüfungsauftrag Prüfung, Täuschungsvorsatz, Ausschluss
Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2022 - 2 B 274/21
Es ist jetzt Sache der Antragstellerin, einen diesen Anschein entkräftenden Ablauf der Prüfung vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. April 2003 - 4 BS 40/03, juris Rn. 12). - OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17
Vorbereitungsdienst, Polizei, Bewerber, Ermessen, Dokumentation, Protokoll, …
Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2022 - 2 B 274/21
Rn. 10 a. Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
- VG Berlin, 12.04.2022 - 3 K 489.20
Keine Wiederholungsklausur nach Täuschungsversuch
Diese nachweisliche Unstimmigkeit in den Einlassungen des Zeugen lässt darauf schließen, dass er damit das eigentliche Geschehen zu verschleiern versucht hat, um den Täuschungsvorwurf - dem er sich im Parallelverfahren V ... ebenfalls ausgesetzt sieht - auszuräumen (vgl. zu einem vergleichbaren Fall sinngleich auch VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 -, S. 17, n.v.; nachfolgend OVG Dresden, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 2 B 274/21 -, juris).
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