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   VG Oldenburg, 30.08.2002 - 2 B 2780/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,37264
VG Oldenburg, 30.08.2002 - 2 B 2780/02 (https://dejure.org/2002,37264)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.2002 - 2 B 2780/02 (https://dejure.org/2002,37264)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 2002 - 2 B 2780/02 (https://dejure.org/2002,37264)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 37/07

    Beurteilungsspielraum; Fraktion; Fraktionsausschluss; Fraktionsmitglied; …

    Damit sind die fraktionsinternen Rechtsbeziehungen und folglich auch eine Streitigkeit über den Ausschluss aus der Fraktion öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. VG Oldenburg, Beschl. vom 30.08.2002 - 2 B 2780/02 -, Nds. VBl. 2003, 163, m.w.N.; VG Lüneburg, Beschl. vom 08.08.2005 - 5 B 34/05 -, juris).

    Fehlt es - wie hier - an solchen Absprachen, so kann in Ermangelung einer subsidiär eingreifenden Gesetzesregelung nur auf solche Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die auf im persönlichen Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegte Dauerrechtsverhältnisse angewandt und für diese auch ohne ausdrückliche Absprachen akzeptiert zu werden pflegen (vgl. VG Lüneburg, Beschl. vom 30.08.2002, a.a.O.).

    Ein den Ausschluss eines Mitglieds rechtfertigender "wichtiger Grund" ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig und derart stören, dass den übrigen Fraktionsmitgliedern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. vom 29.09.1995 - 1 W 12/95 -, NVwZ-RR 1996, 462; VG Oldenburg, Beschl. vom 30.08.2002, a.a.O.;… Wefelmeier, a.a.O., § 39b Rn. 48, m.w.N.).

    Abzustellen ist hierbei auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Fraktion (VG Oldenburg, Beschl. vom 30.08.2002, a.a.O.).

    Die Kontrolle seitens der Gerichte ist auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, Geschäftsordnungen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Willkürverbot beschränkt (vgl. OVG Saarlouis…, Beschl. vom 29.09.1995, a.a.O.; VG Oldenburg, Beschl. vom 30.08.2002, a.a.O.; VG Lüneburg;… Beschl. vom 08.08.2005, a.a.O. Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116; 119; Lenz NVwZ 2005, 364, 368).

    Zwar sind die Gründe für den Ausschluss und das Verhalten, an das der Vorwurf der übrigen Fraktionsmitglieder geknüpft ist, dem Betroffenen grundsätzlich vollständig und schriftlich vor der Fraktionssitzung mitzuteilen (vgl. VG Potsdam, Beschl. vom 22.01.2004 - 2 L 1238/03 - Lenz, NVwZ 2005, 364, 367;… Wefelmeier, a.a.O., § 39b Rn. 42, m.w.N.; a.A. VG Oldenburg, Beschl. vom 30.08.2002, a.a.O.: es genügt die Mitteilung der Gründe in der Fraktionssitzung).

  • VG Lüneburg, 08.08.2005 - 5 B 34/05

    Öffentlich-rechtliche Natur einer Streitigkeit über einen Fraktionsausschluss; …

    Damit ist das Innenverhältnis der Fraktion und infolgedessen auch eine Streitigkeit über einen Fraktionsausschluss nach inzwischen einhelliger Meinung öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. hierzu VG Oldenburg, Beschl. v. 30.8.2002 - 2 B 2780/02 -, Nds. VBl. 2003, 163 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21

    Einstweilige Anordnung; Fraktion; Fraktionsausschluss; Kommunalrecht; …

    Damit hat der Ausschluss eines Abgeordneten aus einer Fraktion öffentlich-rechtlichen Charakter (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 B 2780/02 -, NdsVBl. 2003, 163 ; Nds. OVG…, Beschluss vom 24. März 1993 - 10 M 338/93 -, juris Rn. 2;… Blum in Blum/Meyer, NKomVG, Komm., 5. Aufl. 2021, § 57 Rn. 35; Wefelmeier, NdsVBl. 2021, 129 , m.w.N.).
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