Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1988 - 2 B 28/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 480
Wird zitiert von ... (6)
- VG Neustadt, 11.09.2024 - 5 K 427/24
Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Die Höhe des Zwangsgeldes richtet sich in erster Linie nach der Wichtigkeit des von der Behörde verfolgten Zwecks, zum anderen nach der Intensität des geleisteten Widerstandes, der gebrochen werden soll (Hessischer VGH, Beschluss vom 12. April 1995 - 3 TH 2470/94 -, NVwZ-RR 1996, 362); ferner sind die wirtschaftliche Lage des Pflichtigen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 2 B 28/88.OVG -, NVwZ 1989, 480) und sein wirtschaftliches Interesse an einem rechtswidrigen Zustand zu berücksichtigen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. August 1999 - 3 M 96/99 -, NordÖR 2000, 126). - VG Berlin, 26.09.2014 - 11 L 353.14
Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten
Folglich sind Untersagungsverfügungen, die nur die Ausübung des Gewerbes betreffen, zulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2006 - 2 M 174.06 - juris m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 2 B 28/88 -, GewA 89, 192). - OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 119/10
Rechtsnatur und Durchsetzung der Festlegung des Bundeskartellamts vom 11.07.2006 …
Ob der Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang im Rahmen der Zwangsgeldfestsetzung überhaupt ein Ermessen im Hinblick auf eine Herabsetzung des Zwangsgelds zusteht (verneinend OVG Magdeburg, Beschluss vom 08.02.2006, 2 M 211/05; OVG Weimar NVwZ-RR 2002, 808;… bejahend Sadler, a.a.O., § 14 VwVG RN 19, der zur Begründung auf das Entschließungsermessen verweist, welches als intendiertes Ermessen jedoch anderen Voraussetzungen unterliegt; die von der Betroffenen zitierte Entscheidung des OVG Koblenz, NVwZ 1989, 480 bezieht sich lediglich auf die Zwangsgeldandrohung), kann dahinstehen, da auch bei Bejahung eines Ermessensspielraums die Höhe des Zwangsgelds nicht unangemessen ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97
Kfz-Mechaniker-Handwerk; Androhung; Zwangsgeld; Vollstreckung einer …
Dementsprechend hat der 2. Senat des erkennenden Gerichts mit Beschluß vom 01. Dezember 1988 (2 B 28/88 - AS 22 S. 327 = GewArch 1989 S. 192 = NVwZ 1989 S. 480 -) in einem Fall, in dem eine Zwangsgeldandrohung zur Vollstreckung einer Gewerbeuntersagungsverfügung nach § 35 GewO auf §§ 50 ff. PVG gestützt war, entschieden, daß sich die Vollstreckung nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz richte. - OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 2 A 10051/90
Vollstreckung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt
Der Senat folgt zu dieser von ihm bislang offengelassenen Frage (vgl. Beschluß vom 01. Dezember 1988, GewA 1989, 192 = NVwZ 1989, 480 = AS 22, 327) nunmehr der rechtlichen Auffassung, wonach es für den Fall des Erlasses einer auf § 35 Abs. 1 GewO gestützten Gewerbeuntersagung eines weiteren Grundverwaltungsakts in der Form eines Gebots, den Gewerbetrieb zu schließen und ggf. noch weitere Handlungen zur Aufgabe des Betriebs vorzunehmen, regelmäßig nicht bedarf (ebenso VGH Bad.- Württ., Urteil vom 05. Februar 1986, NVwZ 1987, 69 = GewA 1986, 162; HessVGH, Urteil vom 10. Januar 1983, GewA 1983, 263 mit zust. Anm. von Heß;… Friauf, GewO, § 35 Rdnr. 203). - VG Koblenz, 29.12.2004 - 7 L 3443/04
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsgeld
Hierbei können unter anderem berücksichtigt werden die Dringlichkeit und Bedeutung der Angelegenheit sowie das bisherige Verhalten des Pflichtigen (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 2 B 28/88 -, AS 22, 327 = NVwZ 1989, 480;… Sadler, VwVG, 4. Auflage 2000 § 11 Rdnr. 21).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1988 - 2 B 28.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.12.1987 - 3 B 87.01651
- BVerwG, 18.03.1988 - 2 B 28.88
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 2 B 28.88
Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.weit.Nachw.).
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