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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56048
BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21 (https://dejure.org/2021,56048)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2021 - 2 B 28.21 (https://dejure.org/2021,56048)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 2 B 28.21 (https://dejure.org/2021,56048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Disziplinare Ahndung der Vorteilsannahme und der Annahme unentgeltlicher Bewirtungen; maßnahmemilderndes "Mitverschulden" des Dienstherrn wegen unterlassener, in einer Korruptionspräventionsvorschrift vorgesehener Dienstpostenrotation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 BDG
    Disziplinare Ahndung der Vorteilsannahme und der Annahme unentgeltlicher Bewirtungen; maßnahmemilderndes "Mitverschulden" des Dienstherrn wegen unterlassener, in einer Korruptionspräventionsvorschrift vorgesehener Dienstpostenrotation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit des Führens der Verletzung einer Korruptionspräventionsvorschrift als besonderer Umstand zu einem Mitverschulden des Dienstherrn an aufgetretenen Korruptionsfällen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass diese Bemessungsregelungen sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte zu ermitteln und zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 37 …und Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 2 B 79.18 - NVwZ-RR 2020, 749 Rn. 13).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 2 B 79.18

    Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; unterlassene …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass diese Bemessungsregelungen sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte zu ermitteln und zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 37 und Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 2 B 79.18 - NVwZ-RR 2020, 749 Rn. 13).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
    Rn. 11 Im Übrigen wird angemerkt, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15.05 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14 S. 7 m.w.N. …sowie Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 2 B 103.09 - juris Rn. 5 …und vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 25 Rn. 9) geklärt ist, dass eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten unmöglich ist.
  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13

    Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
    Rn. 11 Im Übrigen wird angemerkt, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15.05 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14 S. 7 m.w.N. …sowie Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 2 B 103.09 - juris Rn. 5 und vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 25 Rn. 9) geklärt ist, dass eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten unmöglich ist.
  • BVerwG, 03.02.2010 - 2 B 103.09

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
    Rn. 11 Im Übrigen wird angemerkt, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15.05 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14 S. 7 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 2 B 103.09 - juris Rn. 5 …und vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 25 Rn. 9) geklärt ist, dass eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten unmöglich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2025 - 3 A 10958/25

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das …

    Wie von ihm an dieser Stelle selbst zutreffend ausgeführt wird, kann eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben sind oder nur unzureichend durchgeführt wurden (stRpr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 2 B 28.21 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 -, juris Rn. 17 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der …

    § 13 BDG sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte ermittelt und von dem Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2021 - 2 B 28.21 -, zit. nach JURIS, Rdnr. 13, m. w. N.;… Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, zit. nach JURIS, Rdnr. 37, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2025 - 16a D 23.1042

    Beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst wegen …

    Rn. 69 c) Die unzureichende Aufsicht bzw. ein Mitverschulden des Verbandsvorsitzenden, der Mitglieder der Verbandsversammlung und der Rechtsaufsichtsbehörde vermag die Verantwortlichkeit des Beklagten unter der gebotenen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ebenfalls nicht derart erheblich zu mindern, dass von der Höchstmaßnahme abgesehen werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 16.12.2021 - 2 B 28.21 - juris Rn. 11 und Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2024 - 14 LB 1/23

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten

    Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machen, solche aber pflichtwidrig unterbleiben (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 -, juris Rn. 9 und vom 16. Dezember 2021 - 2 B 28.21 -, juris Rn. 11 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2026 - 14 MB 2/25

    Beschwerde gegen einen den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung …

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machen, solche aber pflichtwidrig unterbleiben oder nur unzureichend durchgeführt wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 2 B 28.21 -, juris Rn. 11, 13).

    Es bedarf jedoch stets einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 2 B 28.21 -, juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 22.05.2024 - 16a D 23.341

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Untreue eines Beamten durch …

    Rn. 52 Dieses dem Dienstherrn bei der Schadensverursachung anzulastende Mitverschulden führt jedoch unter der stets gebotenen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht dazu, dass von der Höchstmaßnahme abgesehen werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 16.12.2021 - 2 B 28.21 - juris Rn. 11 und Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.09.2024 - 16a D 22.1976

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst wegen Untreue in drei Fällen in …

    Auch wenn man zugrunde legt, dass die Vorgesetzten des Beklagten in der Vergangenheit bereits in einigen Fällen - und im Grundsatz auch bei den unter 2.(1) b) und c) des Tatbestands dargestellten Taten - den Abschluss von Verträgen mit der Firma des Beklagten gebilligt hatten, womit sie auch der ihnen dem Beklagten gegenüber zukommenden Fürsorgepflicht nicht gerecht geworden sein dürften, und dass sie bei den konkreten Taten ihren dienstaufsichtlichen Aufgaben nicht nachgekommen sind, indem insbesondere Rechnungen ohne das Vorliegen von Vergleichsangeboten abgezeichnet wurden, führt dieses dem Dienstherrn bei der Schadensverursachung anzulastende Mitverschulden unter der stets gebotenen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht dazu, dass von der Höchstmaßnahme abgesehen werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 16.12.2021 - 2 B 28.21 - juris Rn. 11 und Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge

    Zwar kann eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht des Dienstherrn unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, B.v. 16.12.2021 - 2 B 28.21 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.05.2026 - 16a DS 26.327

    Technischer Inspektor (Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage), Systembetreuer, …

    Rn. 22 Diese Umstände vermögen die Verantwortlichkeit des Antragstellers unter der gebotenen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ebenfalls nicht derart erheblich zu mindern, dass ernstliche Zweifel an der voraussichtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Art. 11 BayDG bestünden (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 16.12.2021 - 2 B 28.21 - juris Rn. 11 und Rn. 13 m.w.N.).
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