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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.1970 - II B 3.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,833
BVerwG, 31.07.1970 - II B 3.70 (https://dejure.org/1970,833)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1970 - II B 3.70 (https://dejure.org/1970,833)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1970 - II B 3.70 (https://dejure.org/1970,833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Ungleichbehandlung von Gerichtsassessoren gegenüber planmäßigen Richtern wegen geringerer Besoldung ab der 8. Dienstaltersstufe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1970 - II B 3.70
    Ob und in welcher Beziehung das Revisionsverfahren zur Klärung einer solchen Rechtsfrage führen wird, muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3, VwGO in der Beschwerdebegründung wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage dargelegt werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1970 - II B 3.70
    Soweit die Beschwerde damit den Gleichbehandlungsgrundsatz generell als weiter klärungsbedürftig bezeichnen will, kann sie keinen Erfolg haben, weil dieser Fragenkreis durch eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 18, 121 [124]) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 30, 326 [333]) geklärt ist.
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1970 - II B 3.70
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechts frage auf wirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] …und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1970 - II B 3.70
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechts frage auf wirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1970 - II B 3.70
    Soweit die Beschwerde damit den Gleichbehandlungsgrundsatz generell als weiter klärungsbedürftig bezeichnen will, kann sie keinen Erfolg haben, weil dieser Fragenkreis durch eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 18, 121 [124]) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 30, 326 [333]) geklärt ist.
  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der …

    Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht schon dann vor, wenn die Bedeutung einer Rechtssache in tatsächlicher - nicht aber auch in rechtlicher - Hinsicht über den vorliegenden Einzelfall deshalb hinausgeht, weil das Ergebnis des Rechtsstreits auch für zahlreiche andere Personen von Interesse ist (Beschluß vom 31. Juli 1970 - BVerwG II B 3.70 - [Buchholz 235.16 § 5 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG VI B 73.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 6 B 29.78

    Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters bei Versetzung eines Laufbahnbewerbers …

    Bedeutung einer Rechtssache in tatsächlicher - nicht aber auch in rechtlicher - Hinsicht über den vorliegenden Einzelfall deshalb hinausgeht, weil das Ergebnis des Rechtsstreits auch für andere zahlreiche Personen von Interesse ist (Beschluß vom 31. Juli 1970 - BVerwG 2 B 3.70 - [Buchholz 235.16 § 5 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG 6 B 73.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.02.1982 - 2 B 183.81

    Aufklärungspflicht des Dienstherrn - Mangelnder Mitwirkung des Bewerbers - …

    Daß in tatsächlicher Hinsicht eine größere Zahl von Fällen, hier möglicher Anhänger des KBW, betroffen sein mag, genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, um der Sache rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1 = NJV 1960, 1587], vom 31. Juli 1970 - BVerwG 2 B 3.70 - [Buchholz 235.16 § 5 LBesG Nr. 1] und vom 6. November 1979 - BVerwG 2 B 60.79 -).
  • BVerwG, 04.09.1981 - 8 B 207.81

    Vertraglicher Vergütungsanspruch einer Gemeinde für abgetretenes Straßenland - …

    Unter diesem Blickwinkel kommt der von der Klägerin angesprochenen Rechtsfrage selbst dann keine über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, wenn die erstrebte Entscheidung für Streitigkeiten anderer Personen im Bereich der früheren Stadtgemeinde Cronenberg präjudiziell wirken könnte (vgl. Beschluß vom 31. Juli 1970 - BVerwG II B 3.70 - Buchholz 235.16 § 5 LBesG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 16.11.1981 - 8 B 265.81

    Vorauszahlungen auf Abwassergebühren - Entscheidung über die Erhebung von …

    Eine solche Bedeutung erlangt eine Rechtssache nicht dadurch, daß die erstrebte Entscheidung für Streitigkeiten anderer Personen im Bereich der Gemeinde präjudiziell wirken könnte (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1970 - BVerwG II B 3.70 - Buchholz 235.16 § 5 LBesG Niedersachsen Nr. 1 S. 1 und vom 4. September 1981 - BVerwG 8 B 207.81 -).
  • BVerwG, 03.12.1987 - 2 B 105.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Daß tatsächlich nicht nur der Einzelfall des Klägers, sondern eine größere Gruppe insoweit gleichgelagerter Einzelfälle betroffen ist, reicht zur Annahme einer rechtsgrundsätzlich zu klärenden Frage nicht aus (vgl. z.B. Beschluß des Senats vom 31. Juli 1970 - BVerwG 2 B 3.70 - ).
  • BVerwG, 14.06.1973 - II B 7.73

    Vertreibungsschaden nach Maßgabe des Lastenausgleichsrechts - …

    Der Hinweis auf "weitere Fälle" genügt insoweit nicht (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschluß vom 31. Juli 1970 - BVerwG II B 3.70 - Buchholz 235.16 § 5 LBesG Niedersachsen Nr. 1).
  • BVerwG, 04.07.1972 - II C 8.72

    Unmittelbare oder entsprechende Anwendbarkeit des § 127 …

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung in tatsächlicher Beziehung über den streitigen Einzelfall deshalb hinausgeht, weil das Ergebnis des Rechtsstreits auch für zahlreiche am Rechtsstreit nicht beteiligte Personen von Interesse ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 31. Juli 1970 - BVerwG II B 3.70 - [Buchholz 235.16 § 5 LBesG Niedersachsen Nr. 1]).
  • BVerwG, 07.04.1972 - II B 36.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung in tatsächlicher Beziehung über den streitigen Einzelfall deshalb hinausgeht, weil das Ergebnis des Rechtsstreits auch für zahlreiche am Rechtsstreit nicht beteiligte Personen von Interesse ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 31. Juli 1970 - BVerwG II B 3.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 70 Leitsatz = Buchholz 235.16 § 5 LBesG Niedersachsen Nr. 1]).
  • BVerwG, 25.11.1996 - 2 B 158.96

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Erstattung von Ausbildungskosten - Unterlassen …

    Unterliegt somit die Beantwortung der von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfrage durch das Berufungsgericht keinen klärungsbedürftigen Zweifeln, so ändert es daran auch nichts, wenn sie sich - wie die Beschwerde annimmt - in gleicher oder ähnlicher Weise in einer Vielzahl weiterer Fälle stellen sollte (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - ; vom 31. Juli 1970 - BVerwG 2 B 3.70 - ; vom 1. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 66.81 - ).
  • BVerwG, 17.01.1979 - 5 B 76.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 09.03.1981 - 5 B 153.80

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Bemessung des Pflegegeldes für einen an …

  • BVerwG, 01.04.1980 - 9 CB 3.80

    Glaubhaftmachung von Asylgründen

  • BVerwG, 09.07.1981 - 8 B 199.81

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 08.02.1973 - VIII B 88.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

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