Rechtsprechung
| BVerwG, 06.04.1973 - II B 3.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 24.11.1971 - 2 K 179/71
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1972 - I A 56/72
- BVerwG, 06.04.1973 - II B 3.73
- BVerwG, 25.04.1974 - II C 44.73
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 08.12.1980 - 6 B 145.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts - …
Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem vom Berufungsgericht ausgewerteten Beschluß vom 2. November 1973 - BVerwG 2 B 3.73 - (ZBR 1979, 208 = DVBl. 1979, 851 = DÖD 1980, 58) entschieden, daß eine meßbare Mehrarbeit im Sinne des § 36 a BBesG (F. 1971) nur gegeben ist, wenn die Gesamtheit der Dienstleistung unter Anlegung objektiver Kriterien gemessen werden kann, was etwa dann der Fall ist, wenn die Tätigkeit des Beamten in feste Betriebsabläufe eingebunden ist oder aber zumindest derart gleichförmig verläuft, daß sie nach durchschnittlichen Erledigungszahlen meßbar und damit der Aufstellung bestimmter Richtwerte zugänglich ist.
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