Rechtsprechung
| OVG Berlin, 25.07.1997 - 2 B 3.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
DSchG Bln § 2 Abs. 1-3, § 4 Abs. 1.
- denkmalrechtbayern.de
Städtebauliche Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebäudegruppe; Ortsgeschichtliche Bedeutung; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Bedeutungskategorie
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 07.04.1993 - 2 B 36.90
Denkmalschutz; Erhaltungszustand; Erhaltungsinteresse; Identitätswahrung; …
Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1997 - 2 B 3.94
Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 DSchG Bln 1995, das zu den denkmalschutzrechtlichen Bedeutungskategorien hinzukommen muß (vgl. Urteile des Senatsvom 7.4.1993 - 2 B 36.90 -OVGE 21, 35, 38 = BRS 55 Nr. 137 m. w. N.) und dessen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10
Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll; …
Rn. 29 a) Ist die geschichtliche Bedeutungskategorie des Denkmalschutzgesetzes erfüllt, wenn ein Bauwerk oder ein Ensemble historische Ereignisse oder Entwicklungen anschaulich macht (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 11. Juli 1997 - OVG 2 B 15.93 -, BRS 59 Nr. 234, und vom 25. Juli 1997 - OVG 2 B 3.94 -, OVGE 22, 180, 181), hat das zum Denkmalbereich zusammengefasste Mietshausensemble jedenfalls stadtentwicklungs- und architekturgeschichtliche Bedeutung.Rn. 35 Soweit eine städtebauliche Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eine stadtbildprägende Außenwirkung der betreffenden Gebäude und damit eine gewisse optische "Dominanz" voraussetzt (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 11. Juli 1997 - OVG 2 B 15.93 -, BRS 59 Nr. 234, und vom 25. Juli 1997 - OVG 2 B 3.94 -, OVGE 22, 180, 182 f.), ist diese Voraussetzung mit Blick auf die Ausdehnung des Ensembles und die vom öffentlichen Straßenraum aus ohne Einschränkung gegebene Erlebbarkeit zu bejahen.
- VG Berlin, 26.03.2015 - 19 K 3.14
Antrag auf Bauvorbescheid
Solche baulichen Anlagen können unabhängig voneinander entstanden sein, müssen aber verbindende, einheitsstiftende Merkmale hinsichtlich der Bauform oder bestimmter Gestaltungselemente aufweisen und insoweit als historisch überlieferter Bestand in städtebaulicher Hinsicht Lebensformen vergangener Zeitabschnitte widerspiegeln (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1997 - 2 B 3.94 - OVGE 22, 180, 182).Die geschichtliche Bedeutungskategorie des Denkmalschutzgesetzes ist erfüllt, wenn ein Bauwerk historische Ereignisse oder Entwicklungen anschaulich macht (OVG Berlin, Urteile vom 11. und 25. Juli 1997 - a.a.O.).
- VG Berlin, 19.05.2022 - 13 K 247.19
Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude
Soweit eine städtebauliche Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eine stadtbildprägende Außenwirkung der betreffenden Gebäude voraussetzt (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 11. Juli 1997 - OVG 2 B 15.93 -, BRS 59 Nr. 234, und vom 25. Juli 1997 - OVG 2 B 3.94 -, OVGE 22, 180, 182 f.), ist diese Voraussetzung mit Blick auf die Ausdehnung des Ensembles und die vom öffentlichen Straßenraum aus ohne Einschränkung gegebene Erlebbarkeit zu bejahen.
- VG Berlin, 20.02.2020 - 13 K 195.18
Siedlung Luisenhof bleibt Denkmal
Im Zusammenhang mit der erforderlichen stadtbildprägenden Außenwirkung fordert das Oberverwaltungsgericht Berlin andererseits auch eine "gewisse optische Dominanz" (OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1997 - 2 B 3.94 - OVGE 22, 180 [183]).Das Erhaltungsinteresse ist im Falle einer ortsgeschichtlichen Bedeutung aber auch dann zu bejahen, wenn sich d ie geschichtliche Bedeutung der Anlage dem verständigen, über die geschichtlichen Zusammenhänge unterrichteten Betrachter offenkundig erschließt und sich die Notwendigkeit der Erhaltung aufgrund gewichtiger Besonderheiten des Einzelfalles aufdrängt (OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1997 - 2 B 3.94 - OVGE 22, 180 [183]).
- VG Berlin, 14.11.2018 - 13 K 723.17
Denkmalschutz: Abwägung öffentlicher und privater Interessen
Soweit eine städtebauliche Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eine stadtbildprägende Außenwirkung der betreffenden Gebäude voraussetzt (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 11. Juli 1997 - OVG 2 B 15.93 -, BRS 59 Nr. 234, und vom 25. Juli 1997 - OVG 2 B 3.94 -, OVGE 22, 180, 182 f.), ist diese Voraussetzung mit Blick auf die Ausdehnung des Ensembles und die vom öffentlichen Straßenraum aus ohne Einschränkung gegebene Erlebbarkeit zu bejahen. - VG Hamburg, 21.06.2021 - 7 K 7221/17
Erfolglose Klage auf Feststellung, dass es sich bei einem in den 1890er Jahren …
Rn. 56 Gewichtige Besonderheiten des Einzelfalles, aufgrund derer sich die Notwendigkeit der Erhaltung aufdrängt, können sich neben dem Seltenheitswert des Denkmals (…OVG Berlin, Urt. v. 11.7.1997, OVG 2 B 15.93, OVGE BE 22, 173, 179; Urt. v. 25.7.1997, 2 B 3.94, OVGE BE 22, 180, 183;… OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O., Rn. 89;… VG Hamburg, Urt. v. 29.6.2015, a.a.O., S. 26 m.w.N.) vor allem aus einem hohen Maß an Integrität und Originalität (…OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O., juris Rn. 89;… VG Hamburg, Urt. v. 12.5.2014, a.a.O., Rn. 83 m.w.N.) und aus den hohen architektonischen und städtebaulichen Qualitäten (…OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O., juris Rn. 89) ergeben.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.02.1994 - 2 B 3.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gegenübergestellung eines nach bisherigem Recht zustehenden Ruhegehalts bei der Berechnung eines Rentenausgleichs - Sinn und Zweck des Rentenausgleichs in Art. 2 § 2 Abs. 1 des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes (2. HStruktG)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 30.01.1991 - 17 K 3318/89
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 4 S 995/91
- BVerwG, 01.02.1994 - 2 B 3.94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 2 B 3.94
Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
- BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 17.93
Anrechnung der Rente - Niedrigere Versorgung - Erhöhung des Ausgleichs - …
Es entspricht sowohl dem Wortlaut als auch dem eindeutigen Sinn der Vorschrift, daß hierbei jeweils das Gesamtergebnis des (bis zu diesem Zeitpunkt geltenden) alten und neuen Rechts einander gegenüberzustellen ist (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1994 - BVerwG 2 B 3.94 -).
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