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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16394
VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23 (https://dejure.org/2024,16394)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14.03.2024 - 2 B 303/23 (https://dejure.org/2024,16394)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14. März 2024 - 2 B 303/23 (https://dejure.org/2024,16394)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EUV 1178/2011 Anhang VI ARA.GEN.355; EUV 1178/2011 Anhang IV MED.A.046; EUV 1178/2011 Anhang IV MED.B.055
    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Aussetzung; Tauglichkeit; Tauglichkeitszeugnis; Widerruf; Aussetzung und Widerruf eines Tauglichkeitszeugnisses für Piloten bei Alkoholmissbrauch und sogenanntem privaten Alkoholkonsum nach VO (EU) Nr. 1178/2011

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11

    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
    Dabei gilt auch für die Ordnungsbehörde das gesetzliche Beweismaß der vollen Überzeugungsbildung, da es dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, juris Rn. 37).

    Es ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte, von Amts wegen aufzuklären, ob die behördliche Entscheidung auf einer ausreichenden Tatsachenbasis beruht (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, a.a.O.).

    Die Aufklärung des entscheidungserheblichen Streitstoffs kann nicht durch richterliche Überzeugungsbildung ersetzt werden; die freie Überzeugungsbildung betrifft nicht die Feststellung des Sachverhalts, sondern die Würdigung der ermittelten Tatsachen (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14

    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
    Da das Gemeinschaftsrecht zwingend eine schriftliche Mitteilung an den Betroffenen vor der Widerrufs- oder Aussetzungsentscheidung vorschreibt, kann die Missachtung dieses Erfordernisses voraussichtlich auch nicht unter Hinweis auf die für vergleichbare Verfahrensanforderungen des nationalen Rechts anerkannten Regelungen über die Heilung von Verfahrensfehlern als unbeachtlich angesehen werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.07.2014 -, 7 ME 42/14 -, juris).

    Die Formulierung von Zweifeln, Fragwürdigkeiten oder Ungereimtheiten durch die Behörde im Widerrufs- bzw. Aussetzungsbescheid reicht für den im Hauptsacheverfahren zu führenden Vollbeweis und die im Eilverfahren erforderliche Glaubhaftmachung nicht aus (s. auch Nds. OVG, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 -, juris Rn 12).

    Schwierigkeiten der Beweisführung ist bei der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen, wobei die prozessuale Mitwirkungspflicht und Mitwirkungslast der Beteiligten bedeutsam sein können (BVerwG…, Urteil vom 27.09.2006 - 3 C 34.05 -, juris Rn. 22 m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 30.07.2014, aaO Rn. 14).

  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
    Die Schwierigkeiten eines Negativbeweises ändern die Verteilung der Beweislast grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 3 C 34.05 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Schwierigkeiten der Beweisführung ist bei der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen, wobei die prozessuale Mitwirkungspflicht und Mitwirkungslast der Beteiligten bedeutsam sein können (BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 3 C 34.05 -, juris Rn. 22 m.w.N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.07.2014, aaO Rn. 14).

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
    Für die Rechtmäßigkeit ihres Widerrufs- bzw. Aussetzungsbescheides, d.h. für das Vorliegen der dieser Entscheidung zugrundeliegenden Tatsachen, trägt die Behörde die volle materielle Beweislast (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1979 - IV C 52.76 -, juris Rn. 12); denn es geht hier nicht um den Erwerb eines Tauglichkeitszeugnisses, sondern um dessen Widerruf.

    Eine dem Zivilprozess vergleichbare Behauptungslast und Beweisführungslast ist dem Verwaltungsprozess wegen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) fremd (BVerwG, Urteil vom 26.01.1979, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 16 B 584/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Annahme einer Alkoholabhängigkeit und der …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
    Zudem werden Werte von 1, 6 Promille und mehr von der durchschnittlich alkoholgewöhnten Bevölkerung in der Regel nicht erreicht, weil schon zuvor physiologische Prozesse - insbesondere Schläfrigkeit, Schwindel oder starke Übelkeit - auftreten, die einen Abbruch der Alkoholaufnahme erzwingen (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29.07.2015 - 16 B 584/15 -, juris Rn. 11 ff. …und vom 08.11.2011 - 16 A 1533/11 -, juris Rn. 8;… Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl., S. 132).

    Vielmehr müssen weitere tatsächliche Umstände hinzukommen, die in der Gesamtschau mit der vermuteten Alkoholproblematik bei realistischer Betrachtung die Annahme rechtfertigen, dass das Führen von Luftfahrzeugen und ein die Bediensicherheit des Luftfahrzeugs beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (vgl. zum Führen von Fahrzeugen: OVG NRW, Beschlüsse vom 29.07.2015 - 16 B 584/15 -, juris Rn. 9 f. …und vom 14.11.2013 - 16 B 1146/13 -, juris Rn. 7 f. jeweils mit weiteren Nachweisen und unter Heranziehung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
    Vielmehr müssen weitere tatsächliche Umstände hinzukommen, die in der Gesamtschau mit der vermuteten Alkoholproblematik bei realistischer Betrachtung die Annahme rechtfertigen, dass das Führen von Luftfahrzeugen und ein die Bediensicherheit des Luftfahrzeugs beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (…vgl. zum Führen von Fahrzeugen: OVG NRW, Beschlüsse vom 29.07.2015 - 16 B 584/15 -, juris Rn. 9 f. und vom 14.11.2013 - 16 B 1146/13 -, juris Rn. 7 f. jeweils mit weiteren Nachweisen und unter Heranziehung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 16 A 1533/11

    Zulässigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
    Zudem werden Werte von 1, 6 Promille und mehr von der durchschnittlich alkoholgewöhnten Bevölkerung in der Regel nicht erreicht, weil schon zuvor physiologische Prozesse - insbesondere Schläfrigkeit, Schwindel oder starke Übelkeit - auftreten, die einen Abbruch der Alkoholaufnahme erzwingen (…vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29.07.2015 - 16 B 584/15 -, juris Rn. 11 ff. und vom 08.11.2011 - 16 A 1533/11 -, juris Rn. 8;… Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl., S. 132).
  • VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24

    Betriebsbereitschaft; Fahrwerk-Warnsystem; Fluglehrer; Fluglehrerberechtigung; …

    Aus den Regelungen in ARA.GEN.355 Buchst. a und b ergibt sich, dass das LBA dem Betroffenen die Beanstandung zwingend vor der Entscheidung über Widerruf, Aussetzung oder Beschränkung schriftlich mitteilen muss (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 30.07.2014 -, 7 ME 42/14 -, juris Rn. 6; VG Braunschweig, Beschluss vom 14.03.2024 - 2 B 303/23 -, juris Rn. 25).
  • VG Braunschweig, 10.02.2025 - 2 B 394/24

    Alkoholmissbrauch; Tauglichkeit; flugmedizinische; Flugmedizinische …

    Der hieraus resultierenden Gefahr für den Luftverkehr, die darin besteht, dass das Führen von Luftfahrzeugen und ein die Bediensicherheit des Luftfahrzeugs beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (vgl. hierzu VG Braunschweig, Beschluss vom 14.03.2024 - 2 B 303/23 -, juris Rn. 50 m.w.N.) soll entgegengetreten werden.
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