Rechtsprechung
| OVG Bremen, 10.09.2002 - 2 B 305/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BremSchG § 3; ; BremSchG § 4; ; BremSchG § 46; ; BremSchG § 47
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versetzung in Parallelklasse; Ordnungsmaßnahme; Schulfrieden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Versetzung in eine Parallelklasse - Voraussetzungen der Versetzung in eine Parallelklasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Eltern und Lehrerin über Kreuz - Schüler wurde in die Parallelklasse versetzt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der Versetzung in Parallelklasse als Maßnahme zur Wiederherstellung des Schulfriedens; Anordnung einer Ordnungsmaßnahme bei Fehlverhalten eines Schülers und nach Durchführung eines besonderen Verfahrens; Ordnungsmaßnahme in Form derÜberweisung in eine andere ...
Verfahrensgang
- VG Bremen, 30.07.2002 - 7 V 1471/02
- OVG Bremen, 10.09.2002 - 2 B 305/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1962
Wird zitiert von ... (4)
- VG Berlin, 23.11.2020 - 3 L 612.20
Kinder haften nicht für ihre Eltern
Im Falle der Umsetzung in eine Parallelklasse sei dies auf der Grundlage bremischen Schulverwaltungsrechts bereits obergerichtlich bestätigt worden (OVG Bremen, Beschluss vom 10. September 2002 - 2 B 305/02 -, juris). - OVG Sachsen, 13.04.2026 - 2 B 76/26
Ordnungsmaßnahme; Schulausschluss; Fehlverhalten Eltern
Der Senat ist gleichwohl der Auffassung, dass mit einer hinreichenden Rechtsgrundlage grundsätzlich auch Maßnahmen bei Fehlverhalten der Eltern von Schülern ergehen könnten, wenn der gewählte Bildungsweg des durch seine Eltern vertretenen Schülers - wie hier - weiterhin gewährleistet wird und andere Maßnahmen nicht greifen (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 10. September 2002 - 2 B 305/02 -, juris zur Versetzung eines Schülers in eine Parallelklasse;… a. A. Rux a. a. O. Rn. 431). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
Klassenwechsel - Parallelklasse - Verwaltungsakt - Ordnungsmaßnahme - …
Rn. 7 Da elterliches Verhalten, das aus der Sicht der Schule den Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt, unter Umständen auch zu unmittelbaren Maßnahmen gegenüber diesen Eltern führen kann, die sich allein als Verwaltungsakt qualifizieren lassen (vgl. z.B. OVG Münster, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 19 B 1473/05 - juris, OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2005 - 2 B 10439/05 - juris), gilt nichts anderes, wenn die Schule im Hinblick auf elterliches (Fehl-)Verhalten meint, dass sich der ordnungsgemäße Schulbetrieb nur durch den Wechsel ihres Kindes in eine Parallelklasse wiederherstellen oder aufrecht erhalten lasse (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 10. September 2002 - 2 B 305/02 - juris). - VG Bremen, 26.02.2021 - 3 V 1986/20
Einsetzung einer Belegungsobergrenze von 105 Bewohner - Aussetzung der …
(vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.06.1987 - 8 C 21.86 -, juris Rn. 9 - 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20.10.2016 - 1 S 1662/16 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 21.08.2002 - 1 B 143/02 -, NordÖR 2002, 420, und Beschluss vom 10.09.2002 - 2 B 305/02 -, juris Rn. 8).
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