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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.2008 - 2 B 31.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21947
BVerwG, 10.06.2008 - 2 B 31.08 (https://dejure.org/2008,21947)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2008 - 2 B 31.08 (https://dejure.org/2008,21947)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 2 B 31.08 (https://dejure.org/2008,21947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer Entscheidung durch Beschluss nach Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit einer Partei entgegen dem Vertagungsantrag dieser Partei; Anwendbarkeit von Art. 6 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97

    Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2008 - 2 B 31.08
    Es trifft zwar zu, dass das Berufungsgericht im Berufungsverfahren ohne Zustimmung der Beteiligten nicht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden darf, wenn dem Kläger auch in der ersten Instanz keine mündliche Verhandlung eröffnet war (vgl. Beschluss vom 8. April 1998 - BVerwG 8 B 218.97 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 4).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden; …

    Im Einzelfall mag sich jedoch die im Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung getroffene Einschätzung nachträglich als unzutreffend und die Rechtssache einer Entscheidung im Verfahren nach § 130a VwGO zugänglich erweisen (vgl. Urteil vom 1. April 2004 - BVerwG 2 C 16.03 - Buchholz 239.1 § 3 BeamtVG Nr. 2; Beschluss vom 10. Juni 2008 - BVerwG 2 B 31.08 -).
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