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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.2023 - 2 B 31.22, 2 B 31.22 (2 C 16.23)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21863
BVerwG, 31.07.2023 - 2 B 31.22, 2 B 31.22 (2 C 16.23) (https://dejure.org/2023,21863)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2023 - 2 B 31.22, 2 B 31.22 (2 C 16.23) (https://dejure.org/2023,21863)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2023 - 2 B 31.22, 2 B 31.22 (2 C 16.23) (https://dejure.org/2023,21863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    MRK, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Revisionszulassung; überlange Dauer des beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich Klärung der Aberkennung des Ruhegehalts im Fall der überlangen Dauer des beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich Klärung der Aberkennung des Ruhegehalts im Fall der überlangen Dauer des beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; überlange Dauer des beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2025 - 13 FEK 102/25

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; …

    Nach Einholung einer Stellungnahme des Bundeseisenbahnvermögens hob das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. Juli 2023 (BVerwG 2 B 31.22, Ausgangsverfahren 3. Instanz) die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und ließ die Revision zu.

    Hinzu kommt, dass das Bundesverwaltungsgericht im Ausgangsverfahren 3. Instanz mit Beschluss vom 31. Juli 2023 (BVerwG 2 B 31.22) die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Revision zur Beantwortung der ersichtlich für weiter klärungsbedürftigen Frage zugelassen hat, "ob auch im Fall der überlangen Dauer des beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens auf die Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden kann und welche Vorgaben hierzu sich aus dem Unionsrecht oder der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2010 (BGBl. II S. 1198) ergeben".

  • OVG Sachsen, 07.11.2025 - 12 A 262/24

    Disziplinarklage; Chat sexuellen Inhalts mit vorgeblich minderjährigen Personen; …

    Eine Änderung der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei auch unter Berücksichtigung des vom Kläger zitierten Zulassungsbeschlusses (BVerwG, Beschl. v. 31. Juli 2023 - 2 B 31.22 -, juris) nicht ersichtlich.
  • OVG Sachsen, 07.02.2025 - 12 A 52/23

    Disziplinarklage; Aberkennung des Ruhegehalts; Mehrfache Steuerhinterziehung …

    Unabhängig von der Frage, ob die Dauer des Verfahrens auch im Falle der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu berücksichtigen sein könnte (vgl. die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision BVerwG, Beschl. v. 31. Juli 2023 - 2 B 31.22 -, juris) oder ob dies wegen der irreversiblen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses nicht in Betracht kommt (…so die bisher st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 12. Mai 2014 - 2 B 17.14 -, juris Rn. 5 bis 10 …und Urt. v. 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 44 bis 55 m. w. N.;… BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris Rn. 5,6;… SächsOVG, Urt. v. 3. Juni 2016 - 6 A 64/15.D -, juris Rn. 107), hat das Disziplinarverfahren indes die angemessene Dauer nicht erheblich überschritten.
  • VG Magdeburg, 20.02.2024 - 15 A 39/23

    Aberkennung des Ruhegehaltes bei Begehung außerdienstlicher Straftaten

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31.07.2023 (2 B 31.22; juris) zur diesbezüglichen Fragestellung die Revision zugelassen hat, vermag dies vorliegend wegen der nicht überlangen Dauer des Disziplinarverfahrens nicht einschlägig erscheinen.
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